Werbung ist für Unternehmen unerlässlich, um ihre Produkte erfolgreich am Markt zu platzieren und ihren Absatz zu steigern. Jedoch gibt es mittlerweile eine Vielzahl rechtlicher Fallstricke zu umgehen, um wirklich rechtssicher zu werben. Hier erfahren Sie, was es zu beachten gilt.
Wie lässt sich Werbung rechtssicher gestalten?
Der grundsätzliche Nutzen von Werbung und Marketing für Unternehmen ist unbestritten sehr groß. Doch durch vielfältige rechtliche Regulierungen müssen dabei viele Gesetze beachtet werden, sodass es häufig zu Abmahnungen kommt. Dies liegt zum einen daran, dass das Wettbewerbsrecht, insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), einen sehr weiten Werbebegriff vertritt. Denn in den Anwendungsbereich des UWG fallen alle geschäftlichen Handlungen, also alles was dazu dient, den Unternehmensabsatz zu steigern. Eine Abgrenzung von Werbung zu anderen verkaufsbezogenen Handlungen ist danach nicht mehr möglich, sodass fast jede Äußerung des Unternehmens überprüfbar ist.
Gesundheitsbezogene Werbung
Der andere Grund ist der immer stärker geltende Verbraucherschutz, der sich vor allem aus europäischen Regulierungsvorhaben ergibt. Zu nennen sind hier beispielsweise die umgesetzte Verbraucherrechte-Richtlinie oder die Health – Claims-Verordnung (HCVO). Entsprechende Normen können durch § 3a UWG, nach dem auch der Bruch von Marktverhaltensregeln unlauter ist, für das Wettbewerbsrecht fruchtbar gemacht werden. So können Unternehmen Wettbewerber abmahnen, wenn sie etwa Informationspflichten verletzt haben.
Einen Artikel zur gesundheitsbezogenen Werbung im Sinne der HCVO finden Sie hier.
Irreführende Werbung
Für die Werbung besonders relevant im UWG sind die Regelungen zur Irreführung. Wann eine Werbung als irreführend gelten kann, haben wir in diesem Text für Sie aufbereitet:
Newslettermarketing
Eines der wichtigsten Marketing-Instrumente für Unternehmen ist der E- Mail- und Newsletterversand. Fast jedes Unternehmen bietet an, Bestandskunden über die aktuellen Aktivitäten auf dem Laufenden zu halten oder versucht über E-Mails, Neukunden zu generieren. Die rechtliche Beurteilung dieser Form des Direktmarketings hängt von der Einwilligung des Adressaten ab. Eine Ansprache per Email kann nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG eine unzumutbare Belästigung sein.
Zusätzlich ist sie möglicherweise eine unzulässige Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Dieses europäische Regelwerk stärkt den Individualdatenschutz, kann sich jedoch für Werbetreibende als Schranke darstellen. Ob auch die DSGVO letztlich als Marktverhaltensregelung zu einer neuen Abmahnwelle führen kann und wird, ist noch nicht abschließend geklärt.
Wenn Sie mehr zum E-mail- und Newsletterversand erfahren möchten, klicken Sie hier.
Gewinnspiele
Gewinnspiele sind insbesondere im Internet ein beliebtes Marketinginstrument, weil sich hierdurch unter aktiver Beteiligung der Teilnehmer die Bekanntheit der Marke steigern lässt. Es gibt jedoch eine Vielzahl rechtlicher Vorgaben zu beachten. So ist es wichtig, sich klar von unerlaubtem und sogar strafbarem Glücksspiel abzugrenzen. Ebenfalls elementar sind korrekte und transparente Teilnahmebedingungen. Zu guter Letzt greift auch hier die DSGVO, weil die gesammelten Daten ja meist zu Werbezwecken gespeichert werden.
Hier erfahren Sie alles Rechtliche rund um das Thema Gewinnspiele.
Hier erfahren Sie mehr:
Irreführende Werbung
Werbung soll Produkte in einem guten Licht darstellen, Verbraucher aber nicht irreführen. Hier erfahren Sie, wo die Grenze verläuft.
E-Mail- und Newsletter-Marketing
Beim Versand eines Newsletters müssen Sie zahlreiche Regelungen beachten – Wir helfen Ihnen bei Rechtsfragen rund um UWG und DSGVO.
Gesundheitsbezogene Werbung (Health Claims)
Um Verbraucher vor Irreführung zu schützen, ist Gesundheitswerbung nur in engen Grenzen zulässig. Welche dies sind, erfahren Sie hier.
Gewinnspiele
Bei der rechtskonformen Gestaltung eines Gewinnspiels sind viele Regeln etwa zum Datenschutz und den Teilnahmebedingungen zu beachten.
Wie wir Ihnen helfen können
Werbung ist für Unternehmen unerlässlich, jedoch rechtlich nicht immer unproblematisch. Wie dargestellt gibt es unterschiedliche Voraussetzungen, je nachdem, auf welche Weise die Werbung erfolgen soll. Es empfiehlt sich zumindest bei großen Werbeaktionen, das rechtliche Risiko durch eine anwaltliche Beratung zu minimieren.
Doch auch, wenn sich das Risiko in Form einer Abmahnung realisiert hat, kann ein Anwalt bei der Schadensbegrenzung helfen.
Wir helfen Ihnen gerne! Das Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen.
Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an.
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2FA – Massive Änderungen beim Online-Shopping
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