Das Wettbewerbsrecht gehört zu den elementaren Bestandteilen unseres Rechts- und Wirtschaftssystem. Es stellt die Spielregeln des Marktes auf und definiert damit, wie der marktwirtschaftliche Wettbewerb ablaufen soll. Unsere erfahrenen Spezialisten auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts beraten Sie in all Ihren Fragen rund um Themen wie Abmahnung, Werbung oder E-Commerce.
Informieren Sie sich auf dieser Seite, was das Wettbewerbsrecht umfasst und wie unsere Anwälte Ihnen helfen können.
In aller Kürze
Was ist das Wettbewerbsrecht?
Das Wettbewerbsrecht lässt sich in zwei Rechtsgebiete unterteilen: das Kartellrecht und das Lauterkeitsrecht.
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) regelt das Kartellrecht und verhindert die Akkumulation bzw. den Missbrauch von übermäßiger Marktmacht. Das Kartellrecht stellt also sicher, dass ein Wettbewerb überhaupt stattfinden kann. Zentrale Regelungen des Kartellrechts im GWB sind beispielsweise das Kartellverbot, das Verbot des Missbrauchs marktbeherrschender Stellungen, die Fusionskontrolle und das Vergaberecht. Das Kartellrecht hat auch für den europäischen Binnenmarkt eine zentrale Bedeutung, weshalb die europäische Kommission als europäische Kartellbehörde agiert.
Dagegen formuliert das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), wie dieser Wettbewerb ablaufen soll, damit es tatsächlich ein fairer Wettbewerb ist. Das Lauterkeitsrecht regelt daher, wie sich die einzelnen Marktteilnehmer verhalten müssen, damit sich niemand mittels irreführender oder aggressiver Geschäftspraktiken unangemessene Vorteile verschaffen kann.
Hier geht es um das das alltägliche Leben der Händler, Produzenten und Anbieter. Über das UWG lassen sich sehr viele Pflichten von Gewerbetreibenden in der Praxis durchsetzen. Die Durchsetzung des Lauterkeitsrechts erfolgt – anders als im Kartellrecht – in der Regel im Wege der privaten Rechtsdurchsetzung. Während das Kartellrecht und das GWB meist durch die Wettbewerbs- oder Kartellbehörden, in Deutschland dem Bundeskartellamt (BKartA), durchgesetzt und sanktioniert wird, kontrollieren sich die gewerblichen Marktteilnehmer im Bereich des Lauterkeitsrechts (UWG) gegenseitig. Dies erfolgt im Wege der Abmahnung.
Die Abmahnung
Das Konzept der Abmahnung gibt es nicht nur im Wettbewerbsrecht, sondern es findet sich auch in anderen Rechtsbereichen, etwa dem gewerblichen Rechtsschutz. Im gewerblichen Rechtsschutz geht es dabei meist um Marken- oder Patentrechte, die dem Inhaber eine Monopolstellung einräumen, die alle anderen beachten müssen. Die Abmahnung wird meistens verwendet, um Unterlassungsansprüche durchzusetzen.
Abmahnungen dürfen im Wettbewerbsrecht durch Konkurrenten oder spezielle abmahnbefugte Verbände versendet werden.
Meist erfolgen Abmahnungen von Wettbewerbern durch einen Rechtsanwalt. Mit der Abmahnung fordert beispielsweise ein Händler bzw. sein Anwalt von einem Konkurrenten die Unterlassung von unlauteren Handlungen und verlangt, sich entsprechend des Wettbewerbsrechts zu verhalten. Die Forderung erfolgt bei typischen Wettbewerbs-Abmahnungen durch die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung der Abmahnkosten.
Mit der Unterlassungserklärung verpflichtet sich der abgemahnte Händler, die irreführende oder aggressive geschäftliche Handlung zu unterlassen. Wenn er die Handlungen fortsetzt, muss der Abgemahnte eine Vertragsstrafe zahlen. Wenn die Unterlassungsverpflichtung gegenüber einem anderen Privaten abgegeben wird, dann erhält dieser die Vertragsstrafe. Hierin besteht ein wesentlicher Unterschied zum Kartellrecht, bei dem meist Bußgelder verhängt werden, die an den Staat entrichtet werden müssen.
Grundsätzlich ist die Abmahnung in Verbindung mit dem Wettbewerbsrecht ein sehr effektives System, um die Einhaltung des Rechts zu garantieren. Jedoch gibt es auch immer wieder Abmahnungen die unberechtigt oder rechtsmissbräuchlich sind. Wenn das Wettbewerbsrecht also rechtswidrig gebraucht wird, besteht im Wettbewerbsrecht wie für andere Rechtsgebiete sowohl außergerichtlicher als auch gerichtlicher Rechtsschutz. Hier empfiehlt es sich, einen Anwalt zu Hilfe zu nehmen.
Wenn Sie jedoch der Ansicht sind, dass die Handlungen anderer Händler gegen das Gesetz verstoßen, dann müssen Sie dies nicht einfach hinnehmen, auch Sie können das Wettbewerbsrecht zur Abmahnung nutzen. Wenn Sie dafür einen Rechtsanwalt benötigen, bieten wir gerne unsere Unterstützung an.
Produktkennzeichnung
Mit dem Wettbewerbsrecht kann man jeden Verstoß gegen ein Gesetz, das als Marktverhaltensregel ausgestaltet ist, abmahnen. Es sind also nicht nur die Vorschriften im Wettbewerbsrecht (UWG) relevant, sondern grundsätzlich jedes Gesetz, das im Interesse der am Markt Beteiligten das Verhalten regelt, um die Interessen anderer zu schützen.
Dies können beispielsweise Vorschriften zur Produktkennzeichnung sein, die die Verbraucher vor Gefahren schützen und hinreichend informieren sollen. Aufgrund dieser Vorschriften müssen Händler beispielsweise bestimmte Informationen auf ihren Produkten oder der Verpackung zur Verfügung zu stellen.
Werbung
Häufig ist auch ein Verstoß gegen Werbevorschriften Grund für eine Abmahnung. Die diesbezüglichen Normen des Wettbewerbsrechts dienen zum einen dem Schutz der Verbraucher, zum anderen aber auch dem Schutz der rechtstreuen Konkurrenten, die sich ebenso an die Regeln halten müssen.
Das Thema Werbung, insbesondere irreführende Werbung, wirkt sich auf alle Bereiche des Marketings aus. Insbesondere Emails und Newslettern muss das Wettbewerbsrecht beachtet werden. Das gilt ebenso für gesundheitsbezogene Werbung oder Gewinnspiele.
Produktnachahmung
Die Nachahmung von Produkten von Wettbewerbern kann für viele Unternehmen und Händler reizvoll sein. Nachahmungen können häufig mit geringerem Entwicklungsaufwand gefertigt werden und verfügen am Markt über eine gewisse Akzeptanz.
Dabei müssen die Nachahmer jedoch sehr bedacht agieren, denn die Produktnachahmung kann nicht nur gegen das Wettbewerbsrecht, sondern auch gegen verschiedene andere Gesetze aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes verstoßen. Gerade in diesem Bereich ist ein Anwalt zu empfehlen.
E-Commerce
Gerade im Bereich des E-Commerce greifen sich Händler häufig mit einer Abmahnung auf Grundlage eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht an. Der Online-Handel, also der Versand von Waren über das Internet, gewinnt ohne Frage immer mehr an Bedeutung.
Aufgrund der Tatsache, dass der Kunde die Produkte vor dem Kauf nicht begutachten kann, soll dieses Informationsdefizit durch verschiedene gesetzliche Vorgaben ausgeglichen werden. Die Gestaltung eines Onlineshops ist für die Händler mit einigen juristischen Hürden verbunden, wenn sie eine Abmahnung vermeiden wollen.
Insbesondere die Impressumspflicht bereitet nach wie vor Probleme und deren Nichteinhaltung kann durch das Wettbewerbsrecht geahndet werden. Mit der Impressumspflicht soll dem Kunden die Möglichkeit gegeben werden, gegen den Verkäufer vorzugehen. Ein Anwalt kann helfen, ein rechtlich nicht zu beanstandendes Impressum zu erstellen.
Wenn Online-Unternehmer ihr Geschäft über eine Plattform, wie beispielsweise dem AmazonMarketplace, aufbauen, dann können daraus ganz eigene Probleme entstehen, die häufig nur mit Hilfe von einem Rechtsanwalt beseitigt werden könne.
Zum einen kann die Gestaltung einer Plattform wie Amazon der erfolgreichen Vermarktung der eigenen Produkte entgegenstehen. Bei Amazon etwa wird nur der erfolgreichste Unternehmer unmittelbar auf der Produktseite angezeigt. Die anderen Anbieter müssen erst durch einige Klicks geöffnet werden. Um aus dieser „zweiten Reihe“ heraustreten zu können bietet sich der Aufbau eigener Produktlinien mittels Private Label Marketing an.
Das andere Problem, das sich häufig für Händler stellt, die sich auf eine Plattform festgelegt haben, ist die Sperrung des eigenen Benutzerkontos. Da dies meist einem faktischen Verkaufsverbot gleichkommt, sollte man versuchen eine solche Sperrung zu vermeiden. Die Sperrung erfolgt meist auf Grundlage der Regeln der Plattform und kann zum Teil nur mit einem Rechtsanwalt beseitigt werden.
Wie WBS Ihnen helfen kann
Das Wettbewerbsrecht bzw. das Lauterkeitsrecht und die darauf basierende Abmahnung können ein erhebliches Risiko für die gewerblichen Tätigkeiten eines Unternehmens sein. Grundsätzlich gilt, dass diejenigen, die sich einen unlauteren Vorteil verschaffen wollen, mit der ganzen Härte des Rechts rechnen müssen. Ein Rechtsanwalt kann jedoch helfen, die Abmahnung zu verhindern und die diversen gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Der Rechtsanwalt kann das Risiko einer Abmahnung einschätzen und mithelfen das Risiko zu minimieren. Ebenso kann ein Rechtsanwalt das Wettbewerbsrecht dazu nutzen, auch andere zur Einhaltung des Rechts zu zwingen. Wenn Sie einen Rechtsanwalt für Fragen im Wettbewerbsrecht oder gewerblichen Rechtsschutz suchen, möchten wir Ihnen unsere Unterstützung anbieten.
Unser Leistungsspektrum im Wettbewerbsrecht umfasst insbesondere:
Abmahnung erhalten – was tun?
Nach Erhalt einer Abmahnung ist es wichtig, zügig zu handeln. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie umfassend und zielführend, um weiteren Schaden abzuwenden.
Wettbewerber abmahnen
Sie sehen sich durch das Verhalten eines anderen Marktteilnehmers verletzt? Wir setzen Ihre wettbewerbsrechtlichen Ansprüche gegen Mitbewerber durch.
Produktkennzeichnung
Sie haben Fragen zur ordnungsgemäßen Produktkennzeichnung Ihrer Produkte? Wir beraten und unterstützen Sie bei allen rechtlichen Fragen.
Werbung rechtssicher gestalten
Wir begleiten und prüfen Ihre Pläne und Vorstellungen und helfen Ihnen rechtzeitig, rechtliche Risiken auszuschließen.
Produktnachahmung
Wir prüfen für Sie, ob eine unzulässige Produktnachahmung vorliegt und ob Ihre Produktpalette ausreichend gegen Nachahmer geschützt ist.
E-Commerce
Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE ist Ihr kompetenter Ansprechpartner rund um Onlineshops. Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung im Bereich des Internetrechts.
Wir helfen Ihnen gerne! Das Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen.
Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an.
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