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Bußgeld und Einspruch prüfen

Abstandsmessung auf der Autobahn

Die Abstandsmessung bzw. -unterschreitung stellt neben der Geschwindigkeitsüberschreitung und dem Rotlichtverstoß die am meisten geahndete Verkehrsordnungswidrigkeit dar. Für Betroffene kann eine Abstandsmessung und ein damit einhergehender Abstandsverstoß von großer Bedeutung sein. Denn bei einer erheblichen Abstandsunterschreitung wird unter Umständen ein Fahrverbot verhängt. Doch sehr viele Abstandsmessungen sind fehlerhaft, da es bei der Abstandsberechnung und -bestimmung häufig Unstimmigkeiten gibt. Daher können wir für Sie dagegen vorgehen!  

Informieren Sie sich auf dieser Seite über drohende Bußgelder bei Abstandsvergehen, wie bei einer Abstandsmessung überhaupt gemessen wird und welche Fehlerquellen Sie unbedingt kennen sollten. Nutzen Sie darüber hinaus unsere kostenlose Erstberatung, um zu ermitteln, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt.

Gegen Bußgeldbescheid vorgehen

Jetzt Formular ausfüllen und eine kostenlose Ersteinschätzung erhalten, ob Sie gegen den Bußgeldbescheid vorgehen können.


Darum geht es in diesem Beitrag:

  • Wer den vorgeschriebenen Mindestabstand im Straßenverkehr unterschreitet, muss mit erheblichen Bußgeldern rechnen
  • Die Bußgelder für Abstandsvergehen unterscheiden sich je nach Geschwindigkeit: mehr als 80km/h, mehr als 100 km/h und mehr als 130 km/h.
  • Erhält man einen Bußgeldbescheid, sollte man diesen genau prüfen. Denn: Abstandsmessungen sind oft fehlerhaft.
  • Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich lohnen. Die entsprechenden Fälle finden Sie weiter unten.
Drängler im Seitenspiegel

Bußgeld bei Abstandsmessung

Die Bemessungsgrundlage der Abstandsmessung besteht aus zwei Kriterien. Zum einen wird der eingehaltene Abstand zum Vordermann gemessen, zum anderen zählt die eigene Geschwindigkeit zum Zeitpunkt der Messung. Je höher die eigene Geschwindigkeit, desto größer muss auch der Abstand zum Vordermann sein.

Da es keine konkrete Regelung in der StVO zum Thema Sicherheitsabstand gibt, orientiert sich die Berechnung an der oben genannten Faustregel. Der § 4 Abs. 1 StVO bestimmt nur, dass der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein muss, dass auch dann noch angehalten werden kann, wenn der Vordermann plötzlich bremst.

In dieser Tabelle finden Sie die Regelungen zur Unterschreitung des Sicherheitsabstands im Verhältnis zur Geschwindigkeit:

Abstandsunterschreitung bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h

Folgende Tabelle liefert eine Übersicht des Strafmaßes bei unterschiedlichen Abstandsunterschreitungen bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h.

Abstand weniger als Bußgeld Punkte Monat(e) Fahrverbot
5/10 des halben Tachowertes 75 € 1 1
4/10 des halben Tachowertes 100 € 1
3/10 des halben Tachowertes 160 € 1
2/10 des halben Tachowertes 240 € 1
1/10 des halben Tachowertes 320€ 1

Abstandsunterschreitung bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h

In dieser Tabelle werden die Bußgelder und sonstigen Sanktionen bei einer Unterschreitung des Sicherheitsabstandes bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h aufgeführt. Dabei wird bei einer Abstandsunterschreitung von mehr als 3/10 des halben Tachowertes zum vorausfahrenden Fahrzeug bereits ein Fahrverbot verhängt.

Abstand weniger als Bußgeld Punkte Monat(e) Fahrverbot
5/10 des halben Tachowertes 5/10 des halben Tachowertes 75 € 1
4/10 des halben Tachowertes 100 € 1
3/10 des halben Tachowertes 160 € 2 1
2/10 des halben Tachowertes 240€ 2 2
1/10 des halben Tachowertes 320€ 2 3

Abstandsunterschreitung bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h

Ab einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h auf Autobahnen kann bei einer Abstandsunterschreitung von mehr als 3/10 des halben Tachowertes zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Fahrverbot verhängt werden. Die Höhe des Bußgeldes ist bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h jedoch wesentlich höher. Aus diesem Grund können Abstandsunterschreitungen auf der Autobahn besonders verhängnisvoll für den Beschuldigten sein.

Abstand weniger als Bußgeld Punkte Monat(e) Fahrverbot
5/10 des halben Tachowertes 100 € 1
4/10 des halben Tachowertes 180 € 1
3/10 des halben Tachowertes 240 € 2 1
2/10 des halben Tachowertes 320 € 2 2
1/10 des halben Tachowertes 400 € 2 3

Abstandsverstöße führen leider häufig direkt zu Fahrverboten oder erheblichen Bußgeldern. Allerdings sind auch hier häufig Messfehler oder auch formelle Fehler in den Bußgeldbescheiden gegeben.

Nutzen Sie unsere unverbindliche und kostenfreie Erstberatung und profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung.

Christian Solmecke, LL.M. Rechtsanwalt | Gesellschafter

Abstandsvergehen bei LKW

Vorgegebene Abstände einzuhalten ist für Lastkraftwagen besonders wichtig. Denn: die Bremswege von LKW sind aufgrund der hohen Lasten, die sie transportieren und des Gewichts, das sie bereits alleine auf die Waage bringen, besonders lang. Wehe dem, der seinem bremsenden Vordermann dann zu dich aufgefahren ist.

Für LKW mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5t (dies gilt im Übrigen auch für Busse oder Wohnwagen-Gespanne) gilt ein Mindestabstand von mindestens 50 Metern ab einer Geschwindigkeit oberhalb der 50 Stundenkilometer. Insbesondere ist im Rahmen von Überholvorgängen auf die Einhaltung zu achten. Ein großes Problem auf deutschen Straßen besteht immer wieder im Überholen und zu engen Einscheren vor den Vordermann.

Eine Untersuchung des Automobilclubs Europa zeigt, dass die Anzahl von LKW-Unfällen ausgelöst durch die Nicht-Einhaltung von Mindestabständen überproportional hoch ausfällt. Nahezu ein Drittel aller Unfälle mit Todesfolge aufgrund von Abstandsverstößen werden von LKW-Fahrern ausgelöst – fast ausschließlich treten diese Unfälle bei hohen Geschwindigkeiten auf Autobahnen auf.

Der Gesetzgeber sieht daher scharfe Vorgaben in Sachen Abstandseinhaltung als notwendig an. Für Berufskraftfahrer kann ein Bußgeldbescheid und die Eintragung von Punkten in Flensburg jedoch zu harten Konsequenzen führen: ohne Führerschein besteht für viele keine Möglichkeit ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens kann es dabei durchaus eine Rolle spielen, ob ein Beschuldigter zwingend auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist. Ist dies der Fall, entscheiden Gerichte regelmäßig auf eine höhere Geldstrafe im Tausch gegen ein anstehendes Fahrverbot.

Wie sieht das Messverfahren bei einer Abstandsmessung aus

Für die Ermittlung des erforderlichen Sicherheitsabstandes bei einer Abstandsmessung gibt es unterschiedliche Methoden. Insbesondere die Technologien VAMA und VKS 3 haben sich auf den deutschen Straßen durchgesetzt. In beiden Fällen wird die Verkehrslage per Videoüberwachung aufgezeichnet.

Darüber hinaus existieren weitere Techniken zur Abstandsmessung. Die folgende Liste zeigt eine Übersicht der wichtigsten Verfahren in diesem Bereich:

  • 1) Brückenmessung
    • Traffipax
    • Distanova
  • 2) Verkehrskontrollsysteme
    • VKS Versionen 1.0, 3.0 und 3.01
  • 3) Video-Abstands-Messverfahren
    • VAMA bzw. VAM
    • ViBrAM Bamas
  • 4) Video-Nachfahrsysteme
    • Police-Pilot
    • ProVida
    • ViDistA

Was bedeutet ein standardisiertes Messverfahren?

Hier unterscheidet man zwischen einem standardisierten und dem automatisierten Messverfahren. Standardisiert bedeutet in diesem Fall, dass menschliche Handhabungsfehler, wie z. B. Zielungenauigkeiten oder ein fehlerhafter Messaufbau, bei der Messung auftreten können. Im Gegensatz dazu steht die automatisierte Messung, die vollautomatisch und ohne menschliche Handlung funktioniert.

Das standardisierte Verfahren ist angreifbar, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler vorliegen. An dieser Stelle setzt die Verteidigung an, da in diesen Fällen nicht mehr von der Zuverlässigkeit des entsprechenden Messverfahrens ausgegangen werden kann und das standardisierte Verfahren als ungültig eingestuft werden kann.

Bei den oben vorgestellten Abstandmessgeräten war bislang lediglich das Videoabstandsmessverfahren (VAMA) als standardisiertes Messverfahren anerkannt. Mittlerweile wurden jedoch auch das Verkehrskotrollsystem VKS 3.01 und das Video-Brücken-Abstandsmessverfahren ViBrAM-BAMAS als standardisierte Messverfahren anerkannt. Die sonstigen Brückenabstandsmessverfahren, sowie die Verfahren der Abstandsmessung mit dem Police-Pilot-System, sind bisweilen nicht als standardisierte Messverfahren anerkannt.

Diese Fehlerquellen sollten Sie bei einer Abstandsmessung unbedingt kennen!

Kommt es zum Ordnungswidrigkeitsverfahren im Rahmen einer Abstandsmessung, gibt es mannigfaltige Ansatzpunkte für die Verteidigung. Voraussetzung für eine erfolgreiche Abwehr ist die Einsicht in die Bußgeldakte. Nur dort finden sich eventuelle Angriffspunkte, wie z. B. Fehler der Behörde. Das dazugehörige Akteneinsichtsrecht wird jedoch nur dem Rechtsanwalt des Betroffenen gewährt. Daher ist die Mandatierung eines Anwalts für eine erfolgreiche Verteidigung gegen eine Verkehrsordnungswidrigkeit unerlässlich.

Eine erschöpfende Darstellung aller möglichen Angriffspunkte würde an dieser Stelle zu weit führen. Einige werden hier beispielhaft aufgeführt.

Angriffspunkte für eine fehlerhafte Abstandsmessung seitens der Behörden können sein:

Die Bedienungsanleitung / Gebrauchsanweisung:
Für die Verteidigung spielt insbesondere die vorschriftsmäßige Verwendung des Messgerätes eine große Rolle. In Fällen, in denen das Messgerät nicht entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers verwendet wird, ist die Messung fehlerhaft und kann nicht mehr zur Grundlage eines Ordnungswidrigkeitsverstoßes verwendet werden.

Der Eichschein:
Messgeräte müssen in bestimmten Zeitabschnitten geeicht werden. Ohne den Nachweis der ordnungsgemäßen Eichung zum Zeitpunkt der Geschwindigkeitsüberschreitung kann das Ergebnis der Messung nicht gegen den Betroffenen verwendet werden. Ob eine ordnungsgemäße Eichung vorliegt, kann nur durch Einsicht in die Bußgeldakte festgestellt werden.

Die Lebensakte:
Während des festgelegten Eichzeitraums dürfen keine Reparaturen an den Messgeräten vorgenommen werden, ohne dass danach eine neue Eichung erfolgt. Der entsprechende Nachweis findet sich in der sog. „Lebensakte“. Dort sind die Wartungs- und Reparaturunterlagen für das entsprechende Messgerät vermerkt. Stellt sich heraus, dass das Gerät fehlerbehaftet war, kann die Verteidigung hier ansetzen.

Die Schulungsnachweise:
Darüber hinaus müssen die an der Messung beteiligten Beamten besondere Schulungsnachweise vorweisen. Nur dann kann eine Messung als ordnungsgemäß betrachtet werden. Amtliche Messungen dürfen nur durch kompetentes Bedienungspersonal durchgeführt werden.

Dieses muss in die Funktion, Bedienung und Eigenschaften des Messgerätes eingewiesen werden, damit es mit den erforderlichen Vorkehrungen zur Vermeidung von Bedienungsfehlern vertraut ist. Wenn ein solcher Schulungsnachweis nicht existiert, hätte die Messung von den beteiligten Polizeibeamten nicht durchgeführt werden dürfen. Auch diese Schulungsnachweise werden von uns angefordert und auf ihre Richtigkeit überprüft.

Lichtbildabgleich:
Von großer Bedeutung innerhalb des Akteneinsichtsrechts ist die Anforderung der Lichtbildaufnahmen. In einer Vielzahl von Fällen kann die Fahrereigenschaft bereits aufgrund nicht geeigneter Lichtbildaufnahmen verneint werden, sodass die Bußgeldbehörde das Verfahren einstellen muss.

Unschärfe bei der Hochrechnung der Abstandsgrenze:
Wie bereits erläutert, basieren die Grenzen für den Abstand zwischen zwei Fahrzeugen auf einer Art Faustformel und ein exakter Grenzwert existiert nicht. Daher bietet diese Stelle häufig Ansatzpunkte, um das Verfahren gegen Sie in Frage zu stellen und die Anschuldigungen anzufechten.

Lohnt sich ein Einspruch gegen die Abstandsmessung? Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Insbesondere in schwerwiegenden Fällen eines Verstoßes gegen den Sicherheitsabstand sollte der Weg zum Anwalt unbedingt in Betracht gezogen werden. Ohne rechtlichen Beistand bleiben Ihnen wenige Möglichkeiten, das Verfahren anzufechten, selbst wenn seitens der Behörden Fehler gemacht wurden.

Zögern Sie daher nicht bei einem bevorstehenden Verfahren wegen Abstandsunterschreitung, einen Anwalt zu konsultieren. Dieser hat das Recht, umfassende Akteneinsicht zu verlangen und das Vorgehen auf Beamtenseite, hinsichtlich Messfehler und sonstiger Beanstandungspunkte zu prüfen.

Sofern Sie im Besitz einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sind, übernimmt diese die anfallenden Kosten für die rechtliche Beratung durch einen Anwalt. Darüber hinaus wird der Mandant auch ohne Rechtsschutz von der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte GbR zum Pauschalpreis vertreten.

Dies gewährleistet für Sie ein großes Maß an Transparenz und Kostenkontrolle!
Wenn Sie bereits wegen eines Verfahrens im Bereich Abstandsmessung beschuldigt wurden, nutzen Sie gerne die Möglichkeit einer kostenfreien, telefonischen Ersteinschätzung. Unsere Anwälte aus dem Bereich Verkehrsrecht erörtern unkompliziert und zeitnah die Möglichkeiten und Potenziale Ihres Falles.

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