Die von der EU geplante Reform des Urheberrechts hätte Content-Plattformen wie YouTube in ernste Schwierigkeiten bringen können. YouTube-Chefin Susan Wojcicki hatte in einem offenen Brief zum Protest gegen die Pläne aufgerufen. Sie droht darin, infolge der geplanten Reform zahlreiche kleinere Kanäle abzuschalten. YouTuber befüchten den Tod ihrer geliebten Plattform schon im nächsten Jahr. Was steckt dahinter? Nachdem die Trilogverhandlungen auf EU-Ebene vorerst gescheitert waren, stehen sie jetzt offenbar doch wieder kurz vor dem Abschluss.  

[Update 11.02.2019]: Freitagnacht haben die Mitgliedstaaten der EU im Ministerrat mehrheitlich für einen erneuten Kompromissvorschlag der geplanten Urheberrechtsreform gestimmt. Zuvor hatten sich Deutschland und Frankreich auf eine gemeinsame Position geeinigt. Zwar stimmten mit u.a. Italien, Finnland, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Polen, Schweden und der Slowakei 8 der 28 Regierungen dagegen bzw. enthielten sich – da aber die Mehrheit für den Vorschlag war, kann es nun weitergehen.

Bereits am heutigen Montag könnten die Trilogverhandlungen mit der EU-Kommission und dem EU-Parlament zu einem Abschluss kommen, schreibt Julia Reda, Piratenpolitikerin im EU-Parlament und eine der vehementesten Gegnerinnen des Vorschlags, in einem älteren Beitrag. Aktuelleren Medienberichten zufolge werden die Verhandlungen zunächst mit dem EU-Parlament stattfinden und möglicherweise auch erst am morgigen Dienstag, den 12. Februar, beginnen und könnten auch noch einmal verschoben werden. Klar ist aber: Die Reform scheint derzeit vor einem verhängnisvollen Durchbruch zu stehen. Nachdem die letzten Trilogverhandlungen noch im Januar abgebrochen worden waren, weil sich die bevölkerungsreichsten Länder Deutschland und Frankreich nicht über die Ausnahmen für kleinere Plattformen hatten einigen können, sind diese Hindernisse nun aus dem Weg geräumt. Im Falle einer Einigung könnte es noch im März oder April, also noch vor der Europawahl am 26. Mai, zu der finalen Abstimmung des gesamten Europäischen Parlaments kommen. Bei der letzten Abstimmung im EU-Parlament hatte es nur eine knappe Mehrheit gegeben, obwohl damals noch eine weiter reichende Ausnahme für kleine und mittelständische Unternehmen vorgesehen. Nicht überraschend ist daher, dass auch zum deutsch-französischen Kompromiss von Parlamentariern bereits Bedenken geäußert wurden. Noch ist nichts entschieden – es bleibt noch Zeit, um in Kontakt mit dem eigenen Abgeordneten zu treten und ihn kurz vor den Wahlen dazu aufzufordern, gegen die Reform zu stimmen.

Was steht im aktuellen Kompromissvorschlag?

Frankreich und Deutschland hatten sich in der vergangenen Woche auf eine sehr enge Ausnahme für sehr junge und zudem sehr kleine profitorientierte Plattformen geeinigt. Demnach können StartUps nur dann von der Pflicht ausgenommen sein, Upload-Filter einzusetzen, wenn sie alle drei folgenden Kriterien erfüllen:

  • die Plattform ist jünger als 3 Jahre alt
  • sie erwirtschaftet einen Jahresumsatz von weniger als 10 Millionen Euro
  • sie hat weniger als 5 Millionen Nutzer pro Monat

Letztlich würde dies zu folgender Situation führen: Die Reform träfe nicht nur große Plattformen wie YouTube oder Facebook, die tatsächlich massiv davon profitieren, dass Nutzer bei ihnen Content hochladen, den sie über Werbung monetarisieren können. Sondern auch kleine kommerzielle Apps, Webseiten und Nutzerforen, bei denen es hauptsächlich um Meinungs- und Informationsaustausch der Nutzer geht – denn viele von ihnen sind bereits älter als drei Jahre.

Das bedeutet, dass zukünftig sie und nicht mehr die Nutzer, die urheberrechtlich relevanten Content hochgeladen haben, haften, wenn die Plattformen:

  • nicht die alle Anstrengungen unternommen haben, um eine Lizenz der Urheber zu erhalten und
  • nicht alles unternehmen, um zu verhindern, dass zumindest die Inhalte nicht online abrufbar sind, über die sie von den Rechteinhabern die nötigen Informationen haben und
  • (so wie es derzeit der Fall ist) nach einer entsprechenden Information über Rechtsverletzungen die entsprechenden Werke von der Seite entfernen und zukünftige Rechtsverletzung dasselbe Werk betreffend verhindern.

Anbieter sind danach zukünftig vom sog. Providerprivileg ausgenommen und haften grundsätzlich für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer. Sie sollen nur dann nicht haften, wenn sie beweisen, dass sie alles unternommen haben, um entweder Lizenzen zu erhalten oder dafür zu sorgen, dass rechtswidriges Material nicht hochgeladen wird.

Wozu könnte der aktuelle Kompromissvorschlag führen?

Letztlich wird es aber gerade kleineren Plattformen kaum möglich sein, diese Anforderungen zu erfüllen. Zwar sollen bei der Frage, welche Anstrengungen sie unternehmen müssen, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern, gewisse Aspekte berücksichtigt werden: Etwa die Art der Plattform, Nutzer, Größe, wie viel und welcher Content dort hochgeladen wird sowie die Frage, welche Mittel für die Plattform zugänglich und erschwinglich sind.

Doch letztlich werden auch sie, nimmt man den Gesetzestext ernst, versuchen müssen, für alle Inhalte, die möglicherweise dort hochgeladen werden könnten, vorab eine Lizenz zu erhalten. Die Kosten sowie der Aufwand, um etwa alle Verwertungsgesellschaften und alle nicht derart organisierten Rechteinhaber zum Abschluss von Lizenzen zu bitten, sind für kleine Unternehmen kaum zu stemmen. Zumal es dazu kommen könnte, dass die Rechteinhaber in eine Machtposition gelangen und letztlich die Lizenzbedingungen bestimmen könnten.

Und sollte es nicht zum Abschluss eines Lizenzvertrages kommen, so wird großen sowie kleineren Plattformen keine andere Möglichkeit bleiben, als mittels eines Upload-Filters alle Inhalte auf Lizenzen zu prüfen und zu verhindern, dass nicht lizenzierte Inhalte dort hochgeladen werden.

Google hat derzeit mit Content ID derzeit das einzige halbwegs funktionstaugliche Filtersystem – dieses filtert aber nur Musik, nicht aber Bilder und Texte. Selbst wenn es dem Weltkonzern möglich sein sollte, diesen Filter entsprechend zu erweitern, so würden kleinere Unternehmen diesen wohl von Google kaufen müssen. Die Frage ist, ob sich das alle Plattformen leisten können.

Ein weiterer Nachteil der Filtersysteme: Die Technologien können nicht zwischen rechtsverletzenden und legalen Werknutzungen unterscheiden. So können beim Upload eines Fotos bzw. Videos durchaus urheberrechtliche Schranken greifen, die den Nutzer zur Veröffentlichung berechtigen. Zu denken ist hier an das Bildzitat oder künstlerische Parodien. Auch kann es sein, dass ich mit einer Lizenz des Rechteinhabers handele. Upload-Filter aber würden es erschweren bzw. unmöglich machen, entsprechende Bilder überhaupt hochzuladen. Letztlich können und werden die Upload-Filter zu einer Zensur im Internet führen. Die Meinungs- und Kunstfreiheit wird dadurch beschränkt werden.


[Update 06.02.2019]: Am 18. Januar, also erst vor wenigen Tagen, ruhten die Verhandlungen um die neue EU-Urheberrechtsreform plötzlich. Die Regierungen der Mitgliedstaaten konnten sich auf keine gemeinsame Position zum kontroversen Artikel 13 einigen. Es schien, als sei die umstrittene Reform damit zumindest in ihrer jetzigen Form nicht umsetzbar. Nun allerdings unternimmt die rumänische Ratspräsidentschaft einen zweiten und letzten Versuch, eine weitere modifizierte Fassung des Richtlinienentwurfs durchzubringen. Das Ziel ist klar definiert: Eine gemeinsame Verhandlungsposition finden.

Und dieses Ziel scheint in greifbarer Nähe, denn es gab offenbar einen Kompromiss zwischen Frankreich und Deutschland. Die beiden größten Mitgliedsstaaten konnten aufgrund ihrer hohen Bevölkerungszahl das ursprüngliche Verhandlungsmandat blockieren – und taten das offenbar. Der Verhandlungsstopp hing insofern unmittelbar mit einer fehlenden Einigung zwischen Deutschland und Frankreich zusammen. Und nicht etwa wegen der Frage, ob Uploadfilter zum Einsatz kommen sollen oder nicht.  Vielmehr ging es offenbar lediglich darum, welche Plattformen zum “Zensieren” der Uploads verpflichtet werden sollen. Der nun geschlossene Deutsch-französische Kompromiss sieht vor, dass Artikel 13 für alle profitorientierten Plattformen gelten soll. Somit müssten alle Uploadfilter installieren, außer wenn die Plattform jünger als 3 Jahre alt ist, der Jahresumsatz weniger als 10 Millionen Euro umfasst und die Plattform weniger als 5 Millionen Nutzer pro Monat hat.

Die Trilogverhandlungen zum Abschluss der Urheberrechtsreform können damit nun weitergehen. Für alle Kritiker der Urheberrechtsreform ist die Wiederaufnahme der Trilog-Verhandlungen ein herber Rückschlag. Denn bereits am 11. Februar 2019 soll die letzte Verhandlung stattfinden. Wird die neue Fassung angenommen, so kann die Richtlinie womöglich doch noch vor der Europawahl im Mai verabschiedet werden. Mehr an dieser Stelle in Kürze.

YouTube Video: Art 13 jetzt doch? Es wird immer schlimmer!
YouTube Video: Art 13 jetzt doch? Es wird immer schlimmer!

[Update 25.1.2019]:

Upload-Filter – kommen sie doch noch?

Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass die Trilog-Verhandlungen um die heftig umstrittene Urheberrechtsreform vorerst gestoppt wurden. Ein Kompromissvorschlag der rumänischen Ratspräsidentschaft war von elf Staaten, darunter auch Deutschland, blockiert worden (außerdem: Belgien, Niederlande, Finnland, Slovenien, Italien, Polen, Schweden, Kroatien, Luxemburg und Portugal). Als Grund war zunächst nur bekannt gewesen, dass es Uneinigkeiten im Hinblick auf Art. 11 und Art. 13 gegeben hatte, die Fragen der Haftung von Plattformen wie YouTube bis hin zu Zwangs-Uploadfiltern sowie das Leistungsschutzrecht für Presseverleger betreffen. Viele Kritiker der Reform, darunter auch RA Christian Solmecke, sahen dies als hoffnungsvolles Zeichen, dass die Länder es nicht mehr schaffen würden, sich vor der Europawahl auf einen Kompromissvorschlag zu einigen und dass die Reform mit großer Wahrscheinlichkeit scheitern würde.

Nun wurden allerdings neue Informationen bekannt, warum die Trilogverhandlungen gescheitert sind. Wie politico.eu berichtet, sei der hauptsächliche Grund die Uneinigkeit zwischen Deutschland und Frankreich im Hinblick auf die Frage gewesen, ob kleinere und mittelständische Unternehmen (small and medium-sized enterprises) von der strengen Haftungsregelung des Art. 13 ausgenommen sein sollten oder nicht. Während Deutschland sich für eine Ausklammerung von Unternehmen aussprach, die im Jahr weniger als 20 Mio. Euro Umsatz machen, war Frankreich generell dagegen und wollte alle Plattformen in die Haftung für Urheberrechtsverletzungen durch die Nutzer nehmen. Der Vorschlag des Europäischen Parlaments hatte immerhin eine Ausklammerung von Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 10 Mio. Euro Umsatz vorgesehen. Auch die Niederlande und Belgien hatten für diese Ausnahme plädiert und dementsprechend den rumänischen Kompromissvorschlag abgelehnt. Spanien und Griechenland hingegen sind genau wie Frankreich für eine ausnahmslose Geltung der Regelung. Italien scheint nach dem Regierungswechsel nun die gesamte Reform abzulehnen – allerdings wird für die Reform nur eine qualifizierte Mehrheit benötigt, nicht aber ein einstimmiges Votum. Eine Einigung zwischen den beiden großen Länder Frankreich und Deutschland ist aber unverzichtbar für das Zustandekommen der Reform.

Dieser Punkt sollte bei dem Treffen zwischen Merkel und Macron am vergangenen Dienstag in Aachen besprochen und ein Kompromiss gefunden werden. Derzeit gibt es unterschiedliche Informationen zu der Frage, ob Frankreich und Deutschland bereits einen Deal ausgehandelt haben oder nur kurz davor stehen.

Zwar sollen über die Unstimmigkeit hinaus noch weitere Punkte unklar sein, auch im Hinblick auf das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Allerdings soll auch dieses nicht grundsätzlich in Frage stehen, sondern nur einzelne Aspekte davon. Die eigentlich problematischen Uploadfilter und das Leistungsschutzrecht werden wohl immer noch von zu vielen Ländern befürwortet.

Nach Informationen der Kampagne „savetheinternet“ soll es offenbar schon einen neuen Termin für weitere Verhandlungen geben: Im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten wird möglicherweise schon am heutigen Freitag, andernfalls im Laufe der nächsten Woche (Mittwoch oder nächsten Freitag) darüber erneut gesprochen werden bzw. vielleicht sogar final neu verhandelt. Als Konsequenz bedeutet dies, dass der nächste Trilog schon nächste Woche, oder übernächste Woche stattfinden könnte. Damit wäre der Weg frei, dass die Richtlinie doch noch vor den Wahlen im Parlament zur Abstimmung kommt und durchgewunken wird.

Uploadfilter und Leistungsschutzrecht – EU uneinig, Termin verschoben

Die Trilog-Verhandlungen um die heftig umstrittene Urheberrechtsreform sind vorerst gestoppt. Wie nun bekannt wurde, sind die ursprünglich für heute angesetzten letzten Verhandlungen auf unbestimmte Zeit verschoben worden. So hatte es eigentlich einen Kompromissvorschlag der rumänischen Ratspräsidentschaft gegeben – dieser wurde aber von elf Staaten, darunter auch Deutschland, blockiert (außerdem: Belgien, Niederlande, Finnland, Slovenien, Italien, Polen, Schweden, Kroatien, Luxemburg und Portugal).

Der Grund: Man sei sich uneins im Hinblick auf Art. 11 und Art. 13, die Fragen der Haftung von Plattformen wie YouTube bis hin zu Zwangs-Uploadfiltern sowie das Leistungsschutzrecht für Presseverleger betreffen. Diese beiden Punkte sind seit Monaten weit außerhalb der Politik heftig umstritten und werden von vielen Seiten, u.a. von YouTube selbst, kritisiert. Ursprünglich war geplant, die finale Abstimmung noch vor der Europawahl im Mai anzusetzen – dies gilt nun als unwahrscheinlich. Die Uneinigkeit jetzt gibt Anlass zur Hoffnung, dass die bislang untragbaren Vorschläge der Kommission, des Rates und des EU-Parlaments doch noch einmal grundlegend überarbeitet werden. Schließlich mehrten sich derzeit sogar Proteste der Rechteinhaber, die eigentlich von der Reform profitieren sollen.

[Updates Ende]


Hintergrund für die ganze Aufregung dafür ist die geplante Urheberrechtsreform, die gerade in den Trilog-Verhandlungen steckt. Zuvor hatte sich das EU-Parlament für die Verschärfung der Richtlinien des europäischen Urheberrechts ausgesprochen.

Derzeit existieren drei Gesetzentwürfe, über die mehr oder weniger hinter verschlossenen Türen verhandelt wird: KommissionMinisterratEuropäisches Parlament.

Eine Gegenüberstellung der drei Entwürfe findet sich hier.

Nach allen Versionen von Artikel 13 dieser geplanten Richtlinie sollen zukünftig alle großen Plattformen wie YouTube, Facebook oder Twitter, auf denen Nutzer Texte, Bilder, Fotos, Videos oder Musik hochladen, für diese Inhalte haftbar gemacht werden können. Die Haftung der Plattformen führt zu folgendem Szenario: Lädt ein User beispielsweise auf YouTube ein Video hoch, in dessen Hintergrund ein urheberrechtlich geschütztes Lied läuft, kann der Musiker oder Autor mit Hilfe dieses Gesetzes direkt gegen die Plattform selbst vorgehen. Verhindern können die Plattformen diese Haftung nur durch zwei Möglichkeiten:

1) Sie haben eine Lizenz mit den Rechteinhabern geschlossen, welche dieses urheberrechtlich geschützte Material abdeckt.

2) Sie sorgen dafür, dass der entsprechende Content nie öffentlich abrufbar wird – sonst droht die Haftung. Die Entwürfe unterscheiden sich hier im Hinblick auf die Frage, wie explizit sog. Upload-Filter gefordert werden. Auch im Hinblick auf die Frage, ob YouTube durch den Einsatz von Upload-Filtern der Haftung entgehen kann, unterscheiden sich die drei Vorschläge.

Wir sind bekannt aus

Was will die Kommission?

Im ersten Satz des Art. 13 des Kommissionsentwurfs steht, dass die Plattformen zukünftig die Werke ihrer User selbst öffentlich zugänglich machen. Das bedeutet, dass sie direkt in die Haftung für etwaige Urheberrechtsverletzungen kommen sollen.

Bislang sieht die Rechtslage für diese grundsätzlich legalen Plattformen so aus, dass für sie nur eine Haftung als sog. „Störer“ auf Unterlassung in Betracht kommt. Im Hinblick auf eine Haftung auch auf Schadensersatz gilt eine Haftungsprivilegierung. Daher ist es bislang grundsätzlich ist es so, dass Plattformen erst für eine Urheberrechtsverletzung haftbar gemacht werden können, wenn sie im notice-and-takedown-Verfahren auf diese aufmerksam gemacht wurden und dann nicht reagieren. Eine Vorab-Kontrolle war grundsätzlich nicht vorgesehen.

Um der Haftung zu entgehen, müssen die Plattformen nach diesem Entwurf Lizenzvereinbarungen schließen und mit „wirksamen Inhaltserkennungstechniken“ prüfen, ob diese auch eingehalten werden – hier ist also mehr oder weniger explizit die Rede von den umstrittenen Upload-Filtern. Wenn es keine Lizenzen gibt, müssen die Inhalte geblockt werden. Geschieht dies nicht, haftet YouTube, weil fingiert wird, die Plattform hätte die Rechtsverletzung selbst begangen.

Was will der Ministerrat?

Auch der Ministerrat will, dass die Rechteinhaber und die Plattformen Lizenzen abschließen. Die Frage der Haftung ist aber etwas milder ausgestaltet.

So haften die Rechteinhaber dann nicht, wenn sie:

1. alles getan haben, um zu verhindern, dass Rechte verletzt werden

Dies bedeutet, YouTube & Co. werden zum Einsatz von Upload-Filtern gezwungen, um der Haftung zu entgehen. Das bisherige System Content-ID müsste dazu aber erheblich erweitert werden. Derzeit erkennt es nur Musik, zukünftig müsste es alle urheberrechtlich relevanten Inhalte wie Bilder, Videos, Texte etc. erkennen. Zudem bestehen die bereits viel diskutierten Gefahren von solchen Filtern, die wir in unseren oben verlinkten Texten ausführlich besprochen haben.

2. Wenn der Upload-Filter als „gut genug“ befunden wird, dennoch aber einmal eine Urheberrechtsverletzung „durchrutscht“, dann müsste YouTube:

a) bei einem Hinweis auf die Rechtsverletzungen sofort reagieren und den Inahlt löschen bzw. sperren. Das ist derzeit auch so geregelt.

b) und außerdem alles tun, um zukünftig gleichartige Rechtsverletzungen zu verhindern. Ob YouTube diese Pflicht hat, war bislang noch nicht höchstrichterlich entschieden worden. Einige Gerichte haben diese Meinung aber vertreten. Bevor das Ganze zum BGH ging, hatte sich YouTube aber mit der GEMA geeinigt.

Außerdem steht in dem Text noch: Die von Plattformen abgeschlossenen Lizenzen mit den Rechteinhabern müssen Uploads durch nicht kommerziell agierende User abdecken. Das bedeutet, private Nutzer könnten evtl. legal ganze Kinofilme hochladen und YouTube müsste an die Rechteinhaber zahlen. Gut, vermutlich würden die Rechteinhaber hier keine Lizenzen für YouTube anbieten – dann muss YouTube den Upload mithilfe seiner Filter blocken.

Positiv an diesem Entwurf ist, dass YouTube zumindest die Chance hat, aus der Haftung zu kommen. Negativ ist, dass die einzige Möglichkeit dazu in dem massiven Einsatz von Upload-Filtern liegt, die erheblich ausgeweitet werden müssten.

Was will das EU-Parlament?

Nach dem Parlamentsentwurf haften Plattformen grundsätzlich immer, wenn ein Inhalt nicht von einer Lizenz abgedeckt ist. Es gibt keine Möglichkeit, der Haftung zu entgehen.

Was das Parlament von Plattformen erwartet, ist offensichtlich unmöglich: Alle urheberrechtlich geschützten Werke zu lizenzieren, die jemals geschaffen wurden. Hier besteht das Problem, das die YouTube-Chefin anspricht: Es ist vielleicht möglich, Verträge mit großen Firmen zu schließen, die Rechte an Werken besitzen. Auch Verträge mit den großen Verwertungsgesellschaften sind möglich. Damit sind aber nicht die vielen Werke privater Urheber erfasst, die keine Verträge mit den „Großen“ oder den Verwertungsgesellschaften haben. Doch YouTube kann nicht immer wissen, wer Urheber etwa eines Bildes oder Videos ist, wenn der wahre Urheber dies vorher nicht bei der Plattform angemeldet hat. Somit hätten gerade die kleinen YouTuber aber eine immense Macht und könnten YouTube verklagen.

Hinzu kommt, dass das Parlament möchte, dass Rechteinhaber in den Lizenzvereinbarungen die Rechteverwertung weiter einschränken können. So sollen Lizenzen Uploads durch nicht kommerziell agierende User nur dann abdecken, wenn die Lizenz das explizit vorsieht. Wie aber soll das kontrolliert werden?

Letztlich müssten die Plattformen nach der Parlamentsversion perfekt funktionierende Upload-Filter einsetzen, um überhaupt hoffen zu können, möglichst viele Urheberrechtsverletzungen aufzuspüren und damit ihr Haftungsrisiko zu mindern. Und das, obwohl der Entwurf nicht einmal mehr von Upload-Filtern spricht, ja diese sogar vermeiden will. Die Haftung für jede Urheberrechtsverletzung, die der Filter nicht findet, bleibt aber trotzdem bestehen. Dieser Plan kann nicht funktionieren.

Wozu könnten diese Pläne nun führen? Darüber gibt es unterschiedliche Meinungen.

Offener Brief der YouTube-Chefin

Alle 3 Monate wendet sich die YouTube Chefin Susan Wojcicki in einem offenen Brief an alle YouTuber und Nutzer. Der Brief, den sie letzten Montag, am 22.10., auf Englisch veröffentlicht hat, war jedoch dramatisch! Darin schrieb sie u.a.:

Artikel 13 droht, die Fähigkeit von Millionen von Menschen – von Schöpfern wie Ihnen bis hin zu Alltagsnutzern – zum Hochladen von Inhalten auf Plattformen wie YouTube zu unterbinden. Und er droht, die Nutzer in der EU daran zu hindern, Inhalte zu sehen, die bereits auf den Kanälen der Urheber überall live zu sehen sind. Dazu gehört auch die unglaubliche Videobibliothek von YouTube (…). (…)

Der Vorschlag könnte Plattformen wie YouTube zwingen, nur Inhalte von einer kleinen Anzahl großer Unternehmen zuzulassen. Es wäre zu riskant für Plattformen, Inhalte von kleineren ursprünglichen Inhaltserstellern zu hosten, da die Plattformen nun direkt für diese Inhalte verantwortlich wären.

Sie fordert daher alle User auf, über den Hashtag #SaveYourInternet und die eigenen Kanäle darauf aufmerksam zu machen und darüber zu diskutieren, wie sich diese Gesetzgebung auf YouTube wohl auswirken wird.

YouTube-Community gerät in Panik

YouTube Video: Zerstört Artikel 13 YouTube? - Was es wirklich damit auf sich hat
YouTube Video: Zerstört Artikel 13 YouTube? – Was es wirklich damit auf sich hat

Noch dramatischer klingt das Video des Kanals Wissenswert, das derzeit auf Nummer 1 der deutschen YouTube-Charts ist. „Warum es Youtube nächstes Jahr nicht mehr gibt“.

Laut den YouTubern von Wissenswert hätte Art. 13 zur Folge, dass Facebook, YouTube usw. täglich um die 100.000 Klagen erhielten, was wiederum Strafzahlungen in Milliardenhöhe zur Folge hätte. Außer man schließt nur noch Verträge mit den großen Unternehmen. Die kleinen Unternehmen würde man einfach aussortieren – zu riskant! Dies hätte zur Folge, dass man all seine geliebten YouTuber/Blogger nicht mehr einfach aufrufen kann. Unter anderem könnten Nutzern eine Vielzahl bestehender Videos entgehen, inklusive solche mit Lern- und Bildungsinhalten. YouTube würde danach alle Kanäle, aus den Bereichen Gaming, Let‘s Plays, Modeblogger, Comic, etc. löschen.

YouTube wäre damit nur noch eine Mediathek für Clips bekannter TV-Sendungen. Alles, was man dann noch auf YouTube zu sehen bekäme, wäre wieder von Profis erstellt worden. Das wäre ein immenser Rückschritt. Die Möglichkeit zur Verbreitung der eigenen Meinung werde damit erheblich beschnitten. Auch im Bereich der Politik wäre dies dramatisch. Meinungen würden dann wieder nur von den „Mächtigen“ gemacht und es würde in Allgemeinen wieder schwieriger, Probleme anzusprechen. Das größte Problem wäre, dass Menschen durch diese Umsetzung des Gesetzes ihre Meinung nicht mehr einfach so mit Tausenden von Menschen teilen können.

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Reaktion der EU-Kommission

Inzwischen hat sich auch die EU-Kommission sowohl per Facebook-Post als auch durch einen Sprecher zu der Debatte geäußert und die Kritik seitens YouTube scharf zurückgewiesen. Sie schreibt: „Fakt ist aber: YouTube muss 2019 NICHT schließen. YouTuber bzw. Nutzer von Online-Plattformen werden auch in Zukunft weiterhin das tun dürfen, was sie heute tun, nämlich kreative Inhalte hochladen.“ Anschließend betont sie noch einmal, dass es lediglich darum gehe, eine bessere Vergütung für ebenjene Kreativen zu ermöglichen und sie an der Wertschöpfung der Plattformen zu beteiligen. Die Verhandlungen darüber, wie das geschehen solle, seien noch im vollen Gange und würden am 26.11. fortgesetzt.

YouTube reagierte auf diese Stellungnahme umgehend. Wojcicki habe sich lediglich gegen die ungewollten Konsequenzen der Pläne ausgesprochen. Das Ziel der Kommission, das Urheberrecht an das digitale Zeitalter anzupassen, würde YouTube hingegen unterstützen.

Keiner der drei Entwürfe ist bislang zufriedenstellend

Das Problem ist klar: Auf der einen Seite ist es absolut wünschenswert, dass YouTube/Google Geld an die Urheber zahlen soll, wenn es schon deren Werke verwertet, um damit Geld zu verdienen. Bislang läuft es für YouTube ja folgendermaßen: Die User laden den Content hoch, YouTube verdient daran durch Werbung. Und wenn mal eine Urheberrechtsverletzung geschieht, haftete nicht YouTube, sondern der YouTuber. Also ein Verdienst fast ohne Risiken. Auch ist der vielfach zu lesende Vorwurf nicht von der Hand zu weisen, dass die YouTube-Chefin mit ihrem offenen Brief und der jetzt hereinbrechenden Panik unter YouTubern diese instrumentalisiert, um nicht so viel zahlen zu müssen.

Nur: Alle drei Entwürfe, vor allem der des Parlaments und der Kommission bergen eine sehr große Gefahr, und zwar zunächst für YouTube. Es ist nämlich unmöglich, eine Datenbank aufzubauen, in der jeder urheberrechtlich geschützte Content abgebildet wird. Dafür existieren zu viele urheberrechtlich geschützte Werke auf der Welt, erstellt z.B. durch Hobby-Fotografen und Amateurmusiker. Jeder Schnappschuss genießt schon urheberrechtlichen Schutz als „Lichtbild“. Somit könnte jeder, dessen Urlaubsfoto plötzlich auf dem Kanal eines anderen zu sehen ist, YouTube dafür verklagen. Es ist daher nachvollziehbar, dass aus unternehmerischer Sicht die kleineren Kanäle massiv überwacht oder eben gesperrt werden müssen. Schließlich ist das Risiko nicht mehr kalkulierbar, dass sie keine Urheberrechtsverletzung begehen, ohne dass YouTube dies verhindern kann und dafür haftet. Natürlich möchte die EU diese Folge nicht. Doch es ist nicht auszuschließen, dass dies tatsächlich eine unternehmerische Lösung sein könnte, für die YouTube sich dann entscheiden würde.

Am Ende müsste es zu einer Lösung kommen, die

  • Dazu führt, dass YouTube seinen Gewinn mit allen Urhebern teilt, die dies wünschen und sich etwa bei YouTube selbst oder über eine Verwertungsgesellschaft dafür registriert haben
  • Nicht dazu führt, dass YouTube immer in die Haftung für Rechtsverletzungen kommt, ohne dass die Plattform dies realistisch durch eigene Anstrengungen verhindern kann und die
  • Nicht zu Upload-Filtern führt, die automatisch alles blockieren, was als urheberrechtlich relevant erkannt wird. Denn hier droht „Overblocking“ von zulässigen urheberrechtlichen Nutzungen.

Zugegeben, dies ist ein nicht allzu leichtes Vorhaben. Es bleibt zu hoffen, dass die derzeitige öffentlich geführte Debatte noch bessere Lösungen herbeiführt, die letztlich auch in die Trilog-Verhandlungen mit einfließen werden und den Gesetzestext entschärfen. Änderungsvorschläge gibt es jedenfalls viele.

ahe