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Das eigene Logo schützen lassen – ist das möglich?

Das eigene Logo hat für viele Unternehmen einen unschätzbaren Wert – es ist oft in einem langen Entwicklungsprozess entstanden, soll die Marke schon auf einen Blick erkennbar machen und generiert nicht selten einen hohen Wiedererkennungswert. Umso ärgerlicher ist es, wenn das eigene Logo kopiert, missbraucht oder verändert wiederverwendet wird. Viele Unternehmen wollen sich vor solchen Fällen rechtlich schützen – doch kann ein Logo überhaupt geschützt werden? Und was passiert, wenn jemand dennoch gegen Urheber- oder Markenrecht verstößt und das Logo verwendet? Hier kurz und kompakt zum Nachlesen.

Auf einen Blick

  • Durch eine Wort-/Bildmarke kann ein Logo zusammen mit einem Namen markenrechtlich geschützt werden.
  • Die Anmeldung erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt.
  • Umfasst das Logo ein besonderes Maß an Kreativität und Individualität, kann es auch als Kunstwerk urheberrechtlich geschützt werden – dies ist jedoch nur in seltenen Fällen möglich.
  • Ein Logo muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um als Wort-/Bildmarke angemeldet werden zu können. So muss ein Logo von anderen unterscheidungsfähig sein und darf keine reine Beschreibung darstellen.

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Wie kann ein Logo geschützt werden?

Grundsätzlich lassen sich zwei Möglichkeiten des Schutzes unterscheiden:

  • Markenrechtlicher Schutz
  • Urheberrechtlicher Schutz

Zum markenrechtlichen Schutz wird beim Deutschen Patent- und Markenamt eine sogenannte Wort-/Bildmarke geschützt. Das bedeutet, dass das Logo zusammen mit dem Markennamen und eventuell zusätzlich noch einem Claim geschützt wird. Es darf von anderen Unternehmen im gewerblichen Rahmen nicht genutzt werden, andernfalls können Schadensersatzansprüche entstehen. Mehr zum Markenrecht, zur Markenanmeldung und zu Ersatzansprüchen finden Sie in unserer Rubrik zum Markenrecht.

Urheberrechtlicher Schutz eines Logos ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich. Dazu muss das Logo eine besondere Kreativität und Individualität aufweisen. Dafür muss man das Logo jedoch nicht irgendwo eintragen oder hinterlegen lassen. Der Urheberschutz beginnt prinzipiell mit Fertigstellung des „Kunstwerks“. Erst wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegen könnte und ein Gericht sich mit der Frage nach der rechtlichen Würdigung beschäftigt, wird die Schutzbedürftigkeit festgestellt oder eben nicht.

Verstöße gegen den Logo-Schutz

Das Markenrecht berechtigt den Inhaber einer Marke dazu, ganz alleine darüber zu entscheiden, wer was mit der Marke – hier der Wort-/Bildmarke anstellen darf. Dabei ist nicht nur die identische Nutzung untersagt, sondern auch die Verwendung eines abgeänderten Logos oder zu ähnliche Darstellungsvarianten. Der Gesetzgeber spricht hier von „jeder Benutzung im geschäftlichen Verkehr“14 Abs. Markengesetz, kurz: MarkenG).

Um sich gegen solch eine Verletzung des Markenrechts zu wehren, sind verschiedene Anspruchsgrundlagen denkbar:

  • Unterlassungsanspruch
  • Schadensersatzanspruch
  • Auskunftsansprüche
  • Vernichtungs- und Rückrufansprüche

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Was kostet der Schutz eines Logos?

Für die Anmeldung einer Wort-/Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt (kurz auch: DPMA) fallen dort Gebühren an. Diese variieren je nach Umfang der zu schützenden Marke. So kommt es beispielsweise darauf an, in welchen Ländern Sie die Marke schützen lassen möchten. Für eine deutsche Marke werden mindestens 290 Euro fällig; soll die Marke in der gesamten EU geschützt sein, kostet dies mindestens 850 Euro.

Wie eine Markenanmeldung vorgenommen werden muss, welche Schritte zu beachten sind und welche Probleme Sie von vorne herein vermeiden sollten, erklären wir hier.

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In aller Kürze

Ja, die Anmeldung einer Wort-/Bildmarke können Sie auch selbstständig vornehmen. Dafür haben wir hier wertvolle Tipps für Sie zusammengestellt. Falls Sie doch Probleme bei der Markenanmeldung haben, unterstützen wir Sie gerne.
Kurzum und aus anwaltlicher Sicht: ja. Nichts ist ärgerlicher, als sich einen Wiedererkennungswert aufzubauen, den ein anderer dann für seine eigenen Zwecke nutzen kann. Die einmaligen Kosten sollten Sie nicht abschrecken, schließlich erlangen Sie dafür 10 Jahre Markenschutz.
Den Markenantrag kann prinzipiell jeder selbst einreichen. Im Antrag selbst müssen jedoch sehr spezifische Angaben gemacht werden und das Markenamt erwartet eine hieb- und stichfeste Argumentation dazu, dass tatsächlich eine schützenswerte Marke vorliegt. Stellt sich das Markenamt quer, empfehlen wir dringend eine anwaltliche Beratung.

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