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Rechtslage Abofalle – Wie kann ich mich wehren?

Privatpersonen und Unternehmer sind gleichermaßen gefährdet. Die Tricks von unseriösen Abzock-Firmen sind vielfältig. Das Ziel der Abzocker ist klar: ausgenutzt wird die Hektik des Alltags und die Unerfahrenheit von Menschen im Umgang mit dem Internet, um ungewollte Vertragsverpflichtungen zu begründen. Sind Verbraucher oder Unternehmer Opfer unseriöser Unternehmen geworden, sollten plötzlich geforderte Rechnungssummen nie voreilig und ohne rechtliche Prüfung gezahlt werden.

In fast allen Fällen bestehen juristische Verteidigungsmöglichkeiten, um unberechtigte Forderungen erfolgreich abwehren zu können.

Sachverhalt umfassend prüfen lassen

Flattern unerwartet Rechnungen in den Haus- oder Geschäftsbriefkasten, sollte in einem ersten Schritt die vertragliche Situation vollumfänglich rechtlich bewertet werden.

Die entscheidende Frage dabei ist stets, ob es überhaupt zu einem wirksamen Vertragsschluss gekommen ist. Geprüft werden muss, auf welchem Wege und in welcher Form ein vermeintlicher Vertrag geschlossen wurde. Abhängig davon, ob Verträge mit Unternehmen oder Verbrauchern geschlossen wurden, gelten andere gesetzliche Wirksamkeitsvoraussetzungen. Dies gilt auch abhängig davon, in welcher Form und auf welchem Kommunikationsweg ein vermeintlicher Vertragsschluss vereinbart worden ist (Persönlich, E-Mail, Fax, Telefon).

Erfahrungsgemäß ergibt die Prüfung, dass ein vermeintlicher Vertragsabschluss unwirksam ist, weil zwingend einzuhaltende gesetzliche Voraussetzungen nicht erfüllt worden sind. Für Betroffene eröffnen sich so hervorragende Verteidigungsmöglichkeiten.

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Wir sind bekannt aus

Unternehmen als Opfer von Abzocke

Abofallen und Brachenbuchabzocken spielen vor allem für Unternehmen und Selbstständige eine große Rolle. Anders als Verbraucher, haben Unternehmer kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Unternehmer aufgrund ihrer geschäftlichen Erfahrenheit weniger schutzwürdig sind. Betrüger, die mit unseriösen Abzock-Methoden Geld verdienen möchten, schreiben daher besonders häufig bewusst Unternehmen an. Als Unternehmer gilt dabei derjenige, der bei dem Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung der gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt hat.

Zahlreiche Möglichkeiten zur Abwehr unberechtigter Forderungen:

Leider werden immer noch zahlreiche Verbraucher Opfer von Abofallen im Internet. Wir haben in den vergangenen Jahren Hunderte Fälle betreut, in denen Betroffene in kostspielige Abofallen getappt sind. Doch auch im Internet gilt: Nur wenn sich beide Parteien über Preis und Inhalt der Leistung einig sind, wenn also beide vereinfacht gesagt „ja“ sagen, kommt ein Vertrag zustande. Mein Rat daher: Rechnungen nicht bezahlen, wenn diese unberechtigt sind! Bleiben Sie stur! Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Nutzen Sie unsere unverbindliche, kostenfreie Erstberatung. Wir sagen Ihnen, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben.

Christian SolmeckeRechtsanwalt & Partner bei WBS

Das Gesetz gibt Betroffenen zahlreiche Möglichkeiten zur Abwehr unberechtigter Forderungen. Wie im Einzelfall eine unberechtigte Forderung kostenschonend und gleichzeitig erfolgsversprechend abgewehrt werden kann, ergibt sich nach der rechtlichen Prüfung des konkreten Sachverhaltes.

Da Abzock-Unternehmen jedoch meist ähnliche Vorgehensweisen nutzen, ergeben sich erfahrungsgemäß vor allem folgende effiziente Verteidigungsmöglichkeiten:

Anfechtung des Vertrages wegen eines Irrtums

Die Anfechtung des Vertrages wegen eines Irrtums kommt vor allem dann in Frage, wenn sich Betroffene beim Vertragsschluss nicht darüber im Klaren waren, dass sie eine entgeltliche Leistung in Anspruch nehmen. In den meisten Fällen sind Internetseiten, Branchenbuchformulare und Vertragsvordrucke bewusst so verwirrend und intransparent gestaltet, dass eine vermeintliche Zahlungspflichtigkeit leicht übersehen werden kann.

Wird die Zahlungspflichtigkeit bewusst verschleiert, kann die eigene Willenserklärung rückwirkend angefochten werden. Rechtliche Folge einer erklärten Anfechtung ist, dass der Vertrag rückwirkend vernichtet wird. Er entfacht keine rechtliche Wirkung und vermeintliche Zahlungsansprüche gehen unter. Mögliche Schadensersatzansprüche, die von der gegnerischen Seite geltend gemacht werden könnten, lassen sich ebenfalls abwenden:

Da Betrüger mit voller Absicht Irrtümer erregen, tragen diese eine rechtliche Mitschuld am Irrtum und können regelmäßig keine Vertrauensschäden geltend machen.

Sittenwidrigkeit und Wucher

Stehen Vertragsleistung und finanzielle Gegenleistung in einem krassen Missverhältnis, kann der Vertrag von vorne herein nichtig sein. Vor allem im Bereich der Branchenbuchabzocke kann der Wuchertatbestand gegeben sein, wenn das konkrete Branchenbuch nur schlecht auffindbar und damit de facto für ein Unternehmen nutzlos ist, aber die Kosten für die Eintragung mehrere hundert Euro pro Jahr kosten sollen

Überraschende Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Werden Abofallen und Branchenbucheinträge unter der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen, dürfen diese keine versteckten Klauseln enthalten.

Rechtsanwältin hört Mandantin zu und berät im Bereich Abo-Falle

Vor allem dann, wenn die Zahlungspflichtigkeit einer Dienstleistung nur in einem unübersichtlichen Fließtext oder auf sonstige Weise versteckt in den AGB versteckt wird, lassen sich geschlossene Verträge nachträglich angreifen.

Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 26.07.2012, Az. VII ZR 262/11) entschieden, dass die Kostenpflichtigkeit eines Branchenbucheintrages deutlich erkennbar sein muss. Versteckte Klauseln sind daher nicht wirksam.

Anfechtung wergen arglistiger Täuschung

Vor allem im Bereich von Abofallen und Branchenbuchabzocken eröffnet die Anfechtung eines Vertrages wegen arglistiger Täuschung aussichtsreiche Verteidigungsmöglichkeiten.

In vielen Fällen täuschen unseriöse Unternehmen Verbraucher oder Unternehmen arglistig über die tatsächlichen Vertragspflichten.

Die Vertragsanbahnung – unabhängig davon, ob schriftlich oder mündlich – erfolgt im Regelfall ebenfalls nicht ausreichend transparent. Der getäuschte Vertragspartner kann diesen Umstand nutzen, um sich von einem angeblich abgeschlossenen Vertrag zu lösen.

Außerordentliche Kündigung

Jedes Vertragsverhältnis kann grundsätzlich aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. Abofallenbetreiber und Branchenbuchabzocker haben ein gut funktionierendes Geschäftsmodell erfunden, das über Täuschung und Einschüchterung funktioniert.

Als vermeintlicher Vertragspartner eines solchen Unternehmens, haben Betroffene in vielen Fällen gute Gründe ein Vertragsverhältnis aus wichtigem Grunde zu kündigen. Anders als im Falle einer wirksamen Anfechtung, wird der Vertrag jedoch nicht als von Anfang an unwirksam behandelt, sondern lediglich für die Zukunft beendet. Meist empfiehlt sich die hilfsweise erklärte außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses neben der Anfechtung.

Sie haben bereits gezahlt?

Sollten geforderte Rechnungssummen bereits gezahlt sein, so helfen gesetzliche Rückerstattungsansprüche weiter. Grundsätzlich können Betroffene zu Unrecht gezahlte Beträge gemäß § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB zurück verlangen. Im Vorfeld einer Rückforderung sollten die Chancen und Risiken einer – notfalls auch gerichtlichen – Anspruchsdurchsetzung aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht analysiert werden. Häufig sind verantwortliche Abzock-Unternehmer nur schwer zu identifizieren oder sitzen mit einer Vielzahl von verschiedenen Unternehmen im fernen Ausland. Erst eine umfängliche rechtliche Einschätzung der Situation macht deutlich, ob die Rückforderung bereits gezahlter Gelder aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll ist.

Wir können Ihnen helfen

Wurden Sie als Verbraucher oder Unternehmer Opfer einer klassischen Abofalle oder einem kostenpflichtigen Branchenbucheintrag, sollten Sie geforderte Rechnungssummen nicht ohne ausführliche rechtliche Prüfung des Sachverhaltes bezahlen.

Zu Unrecht gezahlte Beträge lassen sich erfahrungsgemäß nur schwer zurück holen. Gerne untersützen wir Sie bei der vollumfänglichen rechtlichen Einschätzung Ihrer Situation und entwerfen kostenschonende Lösungsmöglichkeiten, um eine geltend gemachte vertragliche Zahlungspflicht erfolgreich abzuwehren.

Unsere Erfahrung im Kampf gegen unseriöse Unternehmen, Abofallenbetreiber und Branchenbuchabzocker zeigt, dass eine Verteidigung gegen unberechtigte Forderungen in den meisten Fällen erfolgreich möglich ist.


Wir helfen Ihnen gerne! Das Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen.

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