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Fragen und Antworten

Alle Infos zur Musterfeststellungsklage

Verbraucher werden regelmäßig von Unternehmen geschädigt, sei es durch Produktmängel oder unzulässige Preisklauseln. In der Mehrzahl der Fälle bleiben die Verbraucher auf dem Schaden sitzen, da die Beweisführung für den Schaden zu schwierig ist, der Zeitaufwand zu hoch oder sie schlichtweg Angst vor einem Rechtsstreit mit einem Unternehmen haben. Mit der neu geschaffenen Musterfeststellungsklage (auch Musterklage) haben Verbraucher nun die Möglichkeit, sich gemeinsam mit anderen Verbrauchern durch einen Verband vertreten zu lassen. Wir können Ihnen gerne dabei helfen, zu Ihrem Recht zu kommen.

Große aktuelle und vergangene Musterklagen

Musterfeststellungsklagen beherrschen seit einigen Monaten die Schlagzeilen der Medien. Vor allen die Klage von Verbraucherverbänden gegen den Autokonzern VW wegen der Abgasmanipulation an diversen Motoren findet große mediale Aufmerksamkeit.

Im Folgenden erfahren Sie, welche Rechte Sie haben, wie Sie an Musterfeststellungsklagen teilnehmen und wie wir von WILDE BEUGER SOLMECKE Ihnen dabei behilflich sein können.

  • NOV 2018

    VW

    Am 01.11.2018 wurde in Braunschweig die erste Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG erlassen. Mehr dazu.

  • DEZ 2019

    BEV

    Der vzbv reicht beim OLG München die Musterfeststellungklage gegen den Insolvenzverwalter der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH ein. Mehr dazu.

  • JUL 2021

    Daimler

    Vor dem OLG Stuttgart ging eine Musterfeststellungsklage gegen Daimler im Abgassskandal ein. Mehr dazu hier.

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Einzeln klagen oder an einer Musterfestellungsklage beteiligen?

Seit November 2018 besteht in Deutschland die Möglichkeit, Musterfeststellungsklagen zu erheben. Dabei handelt es sich um eine zivilrechtliche Verbandsklage, die nicht durch einzelne Verbraucher, sondern nur durch einen Verbraucherverband erhoben werden kann. Verbraucher können sich jedoch durch eine Anmeldung an die Klage anschließen.

Definitiv nicht gleichzusetzen sind Musterfeststellungsklagen mit der vor allem in den USA auf der Tagesordnung stehenden Sammelklage. Eine Sammelklage in den USA kann im Unterschied dazu im Namen aller Geschädigten und vor allem ohne deren Zustimmung geführt werden. Zudem liegen die Schadensersatzforderungen in Sammelklagen oft deutlich über dem tatsächlichen Schaden. Eine Sammelklage Deutschland gibt es in dieser Form nicht. Auch Musterfeststellungsklagen werden an der Rechtspraxis in Deutschland nicht allzu viel ändern oder gar zu „amerikanischen Verhältnissen“ in puncto Schadensersatz führen.

Vorteile der Beteiligung an einer Musterfeststellungsklage:

  • kein eigenes (Kosten-)Risiko
  • überschaubarer Aufwand im Vergleich zur Einzelklage
  • Prozessgewinn geht automatisch auf Beteiligte über

Nachteile der Beteiligung an einer Musterfeststellungsklage:

  • keine eigene Artikulation möglich, Kommunikation läuft über zentrale Verbraucherschutz-Stelle
  • Gericht klärt nur grundsätzlichen Anspruch, nicht dessen Höhe – eventuell zusätzlich auch noch Einzelklage erforderlich

Ich plane an einer Musterfeststellungsklage teilzunehmen – was muss ich tun?

Zu allererst muss sich ein Verbraucher darüber informieren, ob zu einer ihn betreffenden rechtlichen Streitigkeit überhaupt eine Klage erhoben wurde. Dazu muss das öffentlich einsehbare Klageregister konsultiert werden, in dem alle zugelassenen Musterfeststellungsklagen aufgelistet sind. In vielen Fällen sind auch die Websites von Verbraucherzentralen gute Anlaufpunkte für Verbraucher, um sich über aktuelle Musterfeststellungsklagen zu informieren.

Das Klageregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Für die Anmeldung eines Verbrauchers zu einer Klage ist die Textform vorgeschrieben. Die Anmeldung ist somit sowohl per Brief als auch per Telefax oder E-Mail möglich.

Grundvoraussetzung für die Erhebung einer Klage ist der Nachweis von mindestens zehn geschädigten Verbrauchern durch den klagenden Verbraucherverband. Sofern das Gericht die Klage annimmt, wird sie im Klageregister öffentlich bekannt gemacht. Nach zwei Monaten findet eine weitere Prüfung durch das Gericht statt, ob sich nach Bekanntmachung mindestens 50 Verbraucher der Klage angeschlossen haben. Nur wenn diese Mindestzahl erreicht ist, wird ein Gerichtsverfahren eingeleitet. Nachträgliche Anmeldungen von Verbrauchern sind nicht möglich. Bis zur Eröffnung der mündlichen Verhandlung können sich jedoch noch weitere Verbraucher der Klage anschließen.

Im anschließenden Gerichtsverfahren versucht das Gericht, die zwischen dem klagenden Verband und dem beklagten Unternehmen strittigen Fragen zu klären. Oftmals werden dazu Zeugen vernommen oder Gutachten von Sachverständigen eingeholt. Die an der Klage beteiligten Verbraucher wirken nicht unmittelbar am Gerichtsverfahren mit. Interessierte Verbraucher können sich jedoch über wichtige Ereignisse wie Gerichtstermine oder Zwischenentscheide im Klageregister informieren.

Noch einmal im Schritt-für-Schritt-Überblick:

  1. Prüfen, ob bereits eine Musterfeststellungsklage existiert (Klageregister beim Bundesamt für Justiz)
  2. Schriftliche Anmeldung beim Klageregister (Online-Formular)
  3. Einige Tage nach der Eintragung erhalten Sie eine Bestätigung des Klageregisters über den Eingang Ihrer Daten.
  4. Nach der Entscheidung über die Musterfeststellungsklage wird das Urteil öffentlich bekannt gegeben.
  5. Im Anschluss können Sie beim Klageregister einen Auszug über Ihre Eintragung beantragen.

Sie wollen bei einer aktuellen Musterfeststellungsklage teilnehmen und Ihre Erfolgsaussichten prüfen? Dann rufen Sie uns kostenfrei unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an. Wir beraten bundesweit – auch samstags und sonntags.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Die Teilnahme an einer Klage ist für Verbraucher kostenlos. Auch für die Anmeldung muss kein Rechtsanwalt beauftragt werden. Grundsätzlich ist es für Verbraucher jedoch empfehlenswert, sich vor einer Anmeldung rechtlich beraten und klären zu lassen, ob sie im vorliegenden Fall überhaupt zu den Geschädigten zählen. So kann verhindert werden, dass sich ein Verbraucher irrtümlich zu einer Klage anmeldet, bei der sie/er gar nicht zu den Geschädigten zählt. Für solch eine individuelle Rechtsberatung im Vorfeld einer Klage können dem Verbraucher Kosten entstehen.

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