28.08.2020
Die Ludwig Stocker Hofpfisterei aus München versendet weiterhin markenrechtliche Abmahnungen, mit denen sie konkurrierenden Bäckereien verbieten will, ihr Brot unter der Bezeichnung „Sonne“ anzubieten. Die Hofpfisterei hat sich seit langem die Bezeichnung „Sonne“, „Öko-Sonne“ und „Schwarze Sonne“ schützen lassen. Bereits seit rund 10 Jahren ist uns die Abmahntätigkeit des namhaften Bäckereiunternehmens bekannt. Betroffene sollten immer ihren konkreten Fall rechtlich prüfen, denn oftmals ist bereits fraglich, ob überhaupt eine Verletzung vorliegt.
Die Empörung ist bei zahlreichen Bäckern groß, schließlich haben es die Forderungen in den entsprechenden Abmahnungen in sich. Neben einer strafbewährten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird die Erstattung der Gebühren in Höhe von 3.617,01 € zuzüglich der Anwaltskosten verlangt. Der Streitwert wird mit 200.000 Euro angegeben. Bereits seit Jahren werden Abmahnungen durch Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mbB aus München ausgesprochen.
Die Abmahnungen selbst stützt die Münchner Großbäckerei auf die 1977 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragene Wortmarke „Sonne“. Die Bezeichnung hat sich das Unternehmen für Back-, Konditor-, Schokolade- und Zuckerwaren schützen lassen. Unter der Bezeichnung „Sonne“ verkauft die Hofpfisterei seit Jahrzehnten ein Sonnenblumenkernbrot. Und die Münchener Bäckerei ist umtriebig. Denn tatsächlich geht die Hofpfisterei bereits seit Jahren gegen Bäcker aus diesem Grund vor. Wer also sein Brot Bezeichnungen mit dem Begriff „Sonne“ vertreibt, der läuft Gefahr, Post von den Anwälten zu bekommen.
LEGO® vs. Johnnys World: Verletzen QMAN-Figuren 3D-Marke von LEGO?
28.08.2020
LEGO® ist mittlerweile bekannt dafür, gegen vermeintliche Rechteverletzungen rigoros vorzugehen. Ob Der Held der Steine oder Thorsten Klahold (Johnny’s World), beide hatten und haben diversen juristischen Ärger rund um Lego und andere Klemmbausteinhersteller. Zuletzt hatte Lego einen ganzen Container mit Klemmbaustein-Sets eines anderen Herstellers vom Zoll beschlagnahmen lassen. Jetzt hat der erste Verhandlungstermin stattgefunden und wir schauen mal, was da passiert ist.
Andorra 🇦🇩 als Marke? Können Länder markenrechtlich geschützt werden?
28.08.2020
Das kleine Fürstentum Andorra hat nach jahrelangem Streit eine Niederlage vor dem Europäische Gericht kassiert. Das Zeichen „Andorra“ sollte als EU-Marke für bestimmte Waren oder Dienstleistungen eingetragen werden. Doch das geht nicht, so das Europäische Gericht.
„Champignons League“: Darf ein Pizzabäcker seine Pizza so nennen?
28.08.2020
Die UEFA es neben der FIFA der wohl bekannteste Fußballverband und richtet neben der Fußball-Europameisterschaft auch der wohl bekanntesten Club-Fußball-Wettbewerb der Welt aus, die Champions League. Ein Pizzabäcker und Unternehmer aus Gießen war der UEFA jetzt jedoch ein Dorn im Auge. Dieser hat nämlich die Bezeichnung „Champignons League“ für eine Tiefkühltruhe-Aktion mit Champignons als Wortmarke eintragen lassen. Die UEFA sah darin ihre Markenrechte verletzt und mahnte den Pizzabäcker ab. Wie der Fall rechtlich zu beurteilen ist und wie das ganze ausgegangen ist, erfährst du in diesem Video.
Geld sparen bei der Markenanmeldung – Der Ideas Powered for business SME Fund
28.08.2020
Du möchtest eine Marke anmelden? Dann erwarten dich dafür einige Gebühren. Die EU möchte kleine und mittlere Unternehmen bei der Markenanmeldung unterstützen und hat deshalb den erfolgreichen „Ideas Powered for business SME Fund“ für 2022 und 2023 neu aufgelegt. Wie du damit Geld bei der Markenanmeldung sparen kannst und warum du achten musst, erfährst du in diesem Video.
Hofbrauhaus vs. Hofbräuhaus – Wer darf seine Marke behalten?
28.08.2020
Ein „ÄU“ soll den Unterschied machen! In einem seit mehreren Jahren ausgeführten Markenstreit stehen sich das Münchener Hofbräuhaus und ein sächsischer Lebensmittelhändler, der die Marke „Dresdner Hofbrauhaus“ 2011 beim DPMA registriert hat, gegenüber. Neben einem Widerspruchsverfahren vor dem DPMA wurde hier zwischenzeitlich auch das Landgericht München angerufen, dass nun vor wenigen Tagen im Rahmen einer mündlichen Verhandlung eine erste Tendenz erkennen ließ. Diesen Markenrechtsstreit wollen wir uns in unserem heutigen Video etwas genauer ansehen.
Neues LEGO® Patent: CaDA & MOCs am Ende?
28.08.2020
Spiele-Fans aufgepasst: In diesem Video reagieren wir auf das aktuelle Video von Johnny’s World, in dem es um LEGO-Patente und CaDA Super Cars geht!
Die Amazon-Markenregistrierung – Was steckt dahinter?
28.08.2020
Immer häufiger ist die Rede von der „Amazon-Markenregistrierung“. Den Onlinehandel-Giganten kennt wohl nahezu Jeder. Doch was ist nun eine Markenregistrierung auf dieser Plattform und wem bringt sie einen Nutzen? In diesem Video zeigen wir euch den Hintergrund, die Voraussetzungen und die Folgen einer solchen Markenregistrierung auf Amazon.
„Black Friday“ als Marke – nun hat der BGH gesprochen!
28.08.2020
Noch steht der „Black Friday“ nicht unmittelbar bevor, aber man könnte dennoch bereits sagen: Alle Jahre wieder! Der Bundesgerichtshof hat nun über die teilweise Löschung der deutschen Marke „Black Friday“ entschieden. Wie seine Entscheidung ausfiel und welche Auswirkungen diese Entscheidung jetzt vor allem für die Werbung hat, erfährst du in diesem Video. Rechtsanwalt Kilian Kost Kilian Kost ist seit 2009 Rechtsanwalt der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE mit Schwerpunkt im Marken-, Wettbewerbsrecht sowie E-Commerce. Seit 2013 ist er zudem Fachanwalt für den gewerblichen Rechtsschutz und seit 2018 Partner der Kanzlei.
5 Gründe, warum du eine Marke anmelden solltest
28.08.2020
Du überlegst, dein Unternehmen oder dein Produkt als eine Marke eintragen zu lassen? In diesem video gebe ich dir 5 gute Gründe, aus denen du das unbedingt machen solltest. Rechtsanwalt Kilian Kost Kilian Kost ist seit 2009 Rechtsanwalt der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE mit Schwerpunkt im Marken-, Wettbewerbsrecht sowie E-Commerce. Seit 2013 ist er zudem Fachanwalt für den gewerblichen Rechtsschutz und seit 2018 Partner der Kanzlei.
Die Marke „Sonne“ der Hofpfisterei
Dem Begriff „Sonne“ kann auch nicht von vornherein jede Markenfähigkeit abgesprochen werden. Schaut man einmal ins Markenregister, dann finden sich zahlreiche Wortmarken „Sonne“, welche z.B. für Spielautomaten, alkoholfreie Getränke oder auch Weine eingetragen sind. Rechtlich sind lediglich Zeichen, die die einzutragenden Waren oder Dienstleistungen unmittelbar beschreiben, dem Markenschutz nicht zugänglich. In diesen Fällen spricht man sodann von fehlender Unterscheidungskraft der Marke. Einen offensichtlich beschreibenden Charakter hat das Zeichen „Sonne“ beispielsweise für Sonnencremes. Für diese Warengruppe ist der Begriff „Sonne“ insofern nicht schutzfähig. Für Brote hatte der Begriff „Sonne“ offenbar genügend Unterscheidungskraft- zumindest im Eintragungsjahr 1977.
Doch gerade bei älteren Marken kann der ursprünglich unterscheidungskräftige Name im Laufe der Zeit durchaus in den allgemeinen Sprachgebrauch übergehen und eine bestimmte Produktgattung prägen. In diesen Fällen droht die Marke zu verwässern und an Kennzeichnungskraft zu verlieren. Dies kann zum Verlust des Markenschutzes führen.
Ob jedoch Bäckereikunden heute unter der Marke „Sonne“ tatsächlich überwiegend eine Brotsorte verstehen, ist äußerst fraglich. Sollte dies so sein, dann müsste dieser Umstand zudem auch der Hofpfisterei zuzurechnen sein. Das Unternehmen müsste es also versäumt haben, frühzeitig die eigene Marke zu verteidigen, bevor diese zur Gattungsbezeichnung wurde. Doch gerade dies tut die Hofpfisterei derzeit durch die ausgesprochenen Abmahnungen.
Da es in den letzten Jahren eher ruhig blieb und die eigene Marke nicht mit größter Vehemenz verteidigt wurde, bleibt abzuwarten und dürfte künftig Aufgabe der Gerichte sein, ob die jetzigen Abmahnungen ausreichen, um die eigene Marke in ausreichendem Maße zu stärken.
Da es hohe Anforderungen für eine Löschung der Marke gibt, sollte man sich derzeit aber nicht viele Hoffnungen machen, dass die Marke alsbald gelöscht wird.
Abmahnung im Einzelfall prüfen – So hilft Ihnen WBS
Dennoch: Es sollte dringend immer im konkreten Einzelfall geprüft werden, ob tatsächlich eine markenmäßige Verwendung vorliegt, denn die Bäckerei mahnt auch Begriffe wie z.B. „Dinkel Sonnenkorn“ ab. Hier ist sodann sehr wohl fraglich, ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Denn auch wenn die Zeichenbestandteile „Dinkel“ und „Korn“ beschreibend sind, verbietet sich eine zergliedernde Betrachtungsweise. Aufgrund der Stellung des Zeichens „Sonne“ in der Zeichenmitte sowie unter direkter Anführung von „Korn“ lässt sich hier gut argumentieren, dass der Schutzbereich der Marke nicht berührt wird. Zudem kann auch mit einer beschreibenden Zeichenverwendung argumentiert werden, wenn mit „Sonnenkorn“ Sonnenblumenkerne gemeint sein sollten.
Betroffene sollten jedenfalls nicht direkt die Flinte ins Korn werfen, sondern sich rechtzeitig juristisch beraten lassen. Lassen Sie nicht unnötig Zeit verstreichen. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Markenrecht stehen Ihnen jederzeit beratend gerne zur Seite. Geben Sie nicht ohne anwaltliche Prüfung die geforderte Unterlassungserklärung ab oder zahlen Sie keinesfalls ins Blaue hinein den geforderten Geldbetrag.
tsp