Ein weiterer massiver Datenschutzskandal liegt vor: In einem Hackerforum werden aktuell Daten von über 700 Millionen LinkedIn-Nutzern zum Verkauf angeboten. Unfassbar: Das sind 93% aller LinkedIn-Nutzer. Betroffene haben ein Auskunftsrecht und Chancen auf Schadensersatz. Mit unserem kostenlosen Schreiben können Sie überprüfen, ob auch Sie betroffen sind und welche Ansprüche Ihnen zustehen. Die Kanzlei WBS berät Sie gerne zu Ihren nächsten rechtlichen Schritten.

YouTube-Video: Massives Datenleck bei LinkedIn: 93 % aller Nutzer betroffen! Sie auch?

Erst vor einigen Wochen wurden riesige Datenpannen von Facebook und Klarna publik, von denen Millionen deutsche Nutzer betroffen sind. WBS hat seitdem schon tausenden von Betroffenen zu ihren Schadenersatzansprüchen verholfen. Ob auch Sie von den Datenlecks betroffen sind und einen Anspruch haben, können Sie auf unseren Hilfe-Seiten zum Facebook-Datenleak und zum Klarna Datenleak prüfen lassen.

Datenleak: 700 Millionen bzw. 93% aller registrierten LinkedIn-Nutzer betroffen!

Nun gibt es aber bereits den nächsten handfesten Skandal! Und der hat es in sich! Das zu Microsoft gehörende Business-Netzwerk LinkedIn ist schon im April 2021 Opfer eines riesigen Datenlecks geworden. Damals wurden Daten von rund 500 Millionen Nutzern zum Verkauf angeboten. Und jetzt kommt es noch schlimmer: erneut werden persönliche Informationen von LinkedIn-Nutzern in Hackerforen zum Verkauf angeboten. Für 5000 US-Dollar als Verhandlungsbasis werden nach wie vor Informationen über LinkedIn-Nutzer angeboten, von denen längst nicht alle öffentlich auf den Nutzerprofilen einsehbar sind. Und dieses Mal ist fast jeder betroffen. Von rund 756 Millionen Nutzern des sozialen Netzwerkes, sind die Daten von 700 Millionen Personen geleakt – das sind rund 93%!

Angeboten werden vollständige Namen, Postadressen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Standortdaten, LinkedIn-Nutzernamen und Profil-URLs sowie Angaben zu Geschlecht, persönlichem Werdegang und weiteren Social Media-Accounts der entsprechenden Nutzer. Ein Daten-Desaster und ein massiver Datenschutzverstoß.

Soforthilfe vom Anwalt

Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wir sind bekannt aus

Doch Sie als Betroffene müssen dies nicht kampflos hinnehmen!

Wie kann WBS mir helfen? Fordern Sie Auskunft und Schadensersatz

  1. Sie haben gegenüber LinkedIn einen Auskunftsanspruch. Holen Sie sich Gewissheit darüber, ob auch Sie betroffen sind und wenn ja, welche Ihrer Daten genau betroffen sind.
  2. Fordern Sie im Anschluss Schadensersatz! Gemäß Artikel 82 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) steht Ihnen bei schuldhaften Verstößen ein „angemessenes Schmerzensgeld“ zu.

Woher die Daten genau stammen, ist derzeit noch nicht vollständig geklärt. Wahrscheinlich wurden die Daten aus früheren Hackerangriffen, wie dem Leak aus April dieses Jahres zusammengestellt und erst jetzt zum Verkauf ins Netz gestellt. Möglich ist aber auch, dass ein erneuter Angriff auf die Server des LinkedIn-Netzwerkes stattfand.

So hilft Ihnen WBS: Jetzt Auskunft verlangen mit unserem kostenfreien Schreiben!

Um diese Ansprüche schnellstmöglich geltend zu machen, stellen wir Ihnen hiermit unser für Sie angefertigtes kostenloses und unverbindliches Auskunftsschreiben zur Verfügung.

  1. Füllen Sie das untenstehende Formular aus, prüfen Sie es am Ende auf Richtigkeit und senden Sie das Schreiben, welches wir Ihnen im Anschluss umgehend per Email zustellen, sodann einfach an press@linkedin.com
  2. Sollten Sie vom Datenleck betroffen sein und Sie die angeforderten Auskünfte von LinkedIn erhalten haben, wenden Sie sich gerne an uns. Gemeinsam mit Ihnen können wir dann die nächsten rechtlichen Schritte gegen LinkedIn bezüglich eines möglichen Schadensersatzanspruchs in die Wege leiten.
  3. Sollten sie nicht innerhalb von vier Wochen eine Rückmeldung von LinkedIn erhalten haben, wenden Sie sich auch in dem Fall gerne an uns. LinkedIn ist verpflichtet, Ihnen innerhalb dieses Zeitraums die angeforderten Informationen zur Verfügung zu stellen, sodass Ihnen bei Untätigkeit ein Verzugsschaden zustehen könnte.