Skip to main content

Soforthilfe vom Anwalt: Jetzt Kontakt aufnehmen

Erfolgreiche Start-up-Gründung » Ihr Leitfaden für Finanzierung und Rechtsfragen

Die Neugründung und der Aufbau eines erfolgreichen StartUps erfordert neben einer guten Geschäftsidee eine angemessene juristische Einbettung. Wie schütze ich mein Betriebswissen? Welche Geschäftsform ist sinnvoll – Kapital- oder Personengesellschaft? Welche Gelder können wo beantragt (Fördermittel), wie gespart werden (Steuerrecht)? Bei all diesen Themenfeldern gilt – wie so oft – je früher sich diesen gewidmet wird, umso höher die Aussicht auf Erfolg: Wir helfen Ihnen gern auf diesem (beschwerlichen) Weg!

Auf einen Blick

  • Gründung und Rechtsformwahl: Die Auswahl der passenden Gesellschaftsform ist entscheidend für Haftungsfragen und Unternehmensstruktur.
  • Finanzierung und Förderung: Start-ups durchlaufen verschiedene Finanzierungsphasen, von Eigenkapital bis zu Venture Capital, mit spezifischen Investoren für jede Phase.
  • Risiko- und Haftungsmanagement: Wichtig ist das Bewusstsein über Haftungsrisiken und deren Management, einschließlich der Wahl der richtigen Versicherungen.
  • Markt- und Produktrealisierung: Erfolg hängt von der Marktfähigkeit der Geschäftsidee und der effektiven Umsetzung des Geschäftsmodells ab.
  • Exit-Strategie: Eine klare Exit-Strategie für die Veräußerung des Unternehmens ist entscheidend, inklusive Überlegungen zum idealen Zeitpunkt und zur Art des Exits.

Rechtssicherheit für Ihr Start-up

Starten Sie durch mit der Sicherheit unserer Rechtsexpertise an Ihrer Seite. Unsere Anwaltskanzlei bietet umfassende Beratung für Start-up-Gründer in allen Phasen. Kontaktieren Sie uns einfach für eine individuelle Erstberatung!

Das Finden der richtigen Gesellschaftsform für Ihr StartUp

Ist das Produkt bzw. die Dienstleistung für das eigene StartUp festgelegt, so müssen sich der oder die Gründer in einem nächsten Schritt Gedanken darüber machen, in welcher Gesellschaftsform das Unternehmen gegründet werden soll. Vielfach können Gründer aber nicht einschätzen, welche Rechtsform für das eigene Unternehmen die richtige ist. Jede Gesellschaftsform hat Stärken und Schwächen.

Hier erfahren Sie mehr über das Thema:

Finanzierung und Förderung von Start-up Unternehmen

Mag die Idee auch noch so gut sein – ohne eine entsprechende Finanzierung zur Entwicklung und Vermarktung des Produktes bzw. der Dienstleistung wird das Projekt kaum Erfolg haben.

Genauso wie die Unternehmensentwicklung als solche unterschiedliche Phasen hat, finden sich auch im Hinblick auf die Finanzierung unterschiedliche Phasen.

Zu Beginn finanzieren die Gründer ihr Projekt zunächst aus eigener Tasche und greifen in einem zweiten Schritt sodann auf Freunde und Familie zurück. Bei den zu stemmenden Kosten handelt es sich in erster Linie um die Lebenskosten der Gründer, die sich derweilen voll und ganz ihrer Idee und der Anfertigung eines Konzepts widmen.

Während der sogenannten Seed-Phase geht es darum, die Herstellung eines Prototyps anzufertigen. Als Investoren kommen so genannte Business Angel in Betracht. Bei dieser Art Investoren handelt es sich um Unternehmer, die dem Start-up finanziell und ggfs. beratend zur Seite stehen. Als Gegenleistung für ihre Investition erhalten die Business Angel in der Regel Anteile am Unternehmen.

Im Anschluss an die Seed-Phase beginnt die eigentliche StartUp-Phase durch Gründung des Unternehmens. In dieser Phase geht es darum, das Produkt zur Marktreife zu bringen und den Marktauftritt zu planen. Die Finanzierung erfolgt hier mithilfe von Investoren aus dem Bereich der Venture Capital-Gesellschaften, die sowohl in privater, als auch in öffentlicher Hand liegen können. Diese stellen den Start-up-Unternehmern – in der Regel ohne Sicherheiten zu fordern – langfristig Eigenkapital zur Verfügung. Die Venture-Capital-Gesellschaft trägt sowohl das Risiko eines Verlustes (da grundsätzlich keine Rückzahlungspflicht besteht), als auch die Chance am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Um ihr Verlustrisiko zu verringern, lässt sich die Venture-Capital-Gesellschaft daher Kontroll- und Mitsprachrechte als Gegenleistung für ihre Investition einräumen.

Da die Gesellschaften in der Regel Investitionen im mehrstelligen Bereich tätigen, wird zu diesem Zeitpunkt von den Gründern auch etwas mehr verlangt, als lediglich ein Produkt mit entsprechendem Marktauftritt. An dieser Stelle sollte den Investoren ein Finanzplan für den Zeitraum 3 – 5 Jahre vorgelegt werden. Ein solcher dient dazu, die Liquidität des Unternehmens zu erhalten. Daher sollten in dem Finanzplan alle wichtigen finanziellen Aspekte des Unternehmens erfasst und analysiert werden. Zudem muss die Rentabilität gewährleistet werden. Im Ergebnis bedeutet das, dass der Finanzplan neben einer Kapitalbedarfsplanung auch immer eine Liquiditätsplanung beinhalten sollte.

Vereinfacht lässt sich sagen, dass beim Finanzplan ein Vergleich aufgestellt werden soll – es muss der Ist-Zustand herausgearbeitet und dem Soll-Zustand gegenüber gestellt werden. Daraus ergibt sich die Finanzprognose, die die Basis für die Planung der kommenden Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens bildet.

Zudem gibt es noch spezielle Förderprogramme. Diese sind – wie auch die Venture Capital-Gesellschaften – sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor vertreten. Die Förderungsmaßnahmen im öffentlichen Bereich können auf Bundes-, Landes oder Kommunalebene erfolgen. Insgesamt wird zwischen direkter Förderung in Form einer Finanzierung und indirekter Förderung durch die Gewährung von Realleistungen unterschieden.

Finanzierungsgruppen im Rahmen von direkter oder indirekter Finanzierung / Förderung:

  1. Gründer
  2. Freunde und Familie
  3. Business Angel (Seed-Phase)
  4. Venture Capital (Start-up-Phase)
  5. Exit

Haftung bei Start-up Unternehmen

Unternehmerisches Tätigwerden ist immer auch mit Haftungsrisiken verbunden – so viel ist sicher. Doch wo genau die Knackpunkte liegen und wie man Risiken vermeiden kann, ist vielen Unternehmern zu Beginn nicht bewusst. Insbesondere die Unterscheidung, wer unter welchen Voraussetzungen haftet, ist von großer Relevanz. Denn neben der Gesellschaft selbst kommt unter Umständen auch die Haftung der einzelnen Gesellschafter in Betracht. Diese müssen ggfs. nicht nur mit ihrer geleisteten Einlage haften, sondern auch mit ihrem gesamten Privatvermögen.

Das Thema Haftung ist ein weites Feld. Es kann auf unzählige Arten ein Haftungsfall ausgelöst werden. Sei es durch einen vorsätzlich oder ggfs. auch nur fahrlässig begangenen Sach- oder Personenschaden, sowie aufgrund von Vertragsverletzungen jeglicher Art. Die Frage, wer letztlich haftet, hängt unter anderem mit der Gesellschaftsform des Start-up Unternehmens zusammen. Denn je nach Gesellschaftsform haftet entweder die Gesellschaft, oder aber einzelne Gesellschafter. Insbesondere die Summe, mit der gehaftet wird, kann hierbei variieren. Deswegen sollte bereits vor der Gründung die Überlegung angestellt werden, ob eine persönliche Haftung gewollt ist, oder ob die Haftung auf ein bestimmtes Vermögen begrenzt werden soll.

Die Gesellschaftsformen unterscheiden sich in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Bei den Kapitalgesellschaften haftet jeweils die Gesellschaft mit dem vorhandenen Vermögen. Die GmbH haftet beispielsweise nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Allerdings gilt dies erst, sobald diese wirksam gegründet, also ins Handelsregister eingetragen ist. Bis dahin haften die Gesellschafter. Ein Einzelunternehmer hingegen haftet immer persönlich. Bei der GbR haften ebenfalls die Gesellschafter. Hier ist jedoch Vorsicht geboten! Wenn es keine hinreichend speziellen vertraglichen Bestimmungen gibt, so kann ein Gesellschafter einen Vertrag abschließen und alle übrigen Gesellschafter haften ebenfalls mit diesem als Gesamtschuldner. Hier sollte vorab eine juristische Beratung unter dem Aspekt der Haftungsbeschränkung erfolgen.

Einige Vermögensrisiken, die durch eine Haftung entstehen können, können auch durch bestimmte Versicherungen eingedämmt werden. Daher ist es ratsam, sich schon vor der Gründung mit dem Thema auseinander zu setzen.

Wir sind bekannt aus


Versicherungen für StartUp-Unternehmen

Zudem ist die Frage nach den notwendigen oder ratsamen Versicherungen im Vorfeld häufig nicht hinreichend durchdacht. Gerade in den frühen Phasen kann eine rechtliche Inanspruchnahme ein Start-up aber in den Ruin treiben. Da ein Unternehmen auf vielen Ebenen agiert und unterschiedliche Rechtsgebiete berührt, können auf diverse Arten Rechtsstreitigkeiten begründet werden. Sicherlich ist es nicht sinnvoll, jede nur mögliche Versicherung abzuschließen. Dies würde zu einer kostspieligen und unnötigen Übersicherung führen, was sich die jungen Unternehmen in der Regel ohnehin nicht leisten können. Vielmehr sollten die Start-up Gründer auf branchenspezifische Risiken achten und darauf zugeschnittene Versicherungen abschließen.

Der Abschluss folgender Versicherungen sollte vor Gründung des Unternehmens – in Anbetracht ihrer branchenspezifischen Tätigkeit – in Betracht gezogen werden:

  • Betriebshaftpflicht – für Personen- und Sachschäden.
  • Berufshaftpflicht – es werden Vermögensschäden abgesichert. Die Berufshaftpflicht sollte auf die jeweilige branchenspezifische Tätigkeit abgestimmt werden.
  • Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (sogenannte D&O-Versicherung) – ist relevant, wenn z.B. eine GmbH oder AG gegründet wird. Es handelt sich um eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für seine Organe und leitenden Angestellten abschließt.
  • Versicherung für Gebäude und Maschinen – empfiehlt sich insbesondere, wenn Büroräume oder eine Fabrikhalle angemietet werden und Maschinen zur Produktion der Ware angeschafft werden.
  • Sachversicherung – hier werden Sachwerte versichert.
  • Betriebsunterbrechungsversicherung – versichert werden hier Erlöseinbußen, die aufgrund einer Unterbrechung oder Beeinträchtigung in der betrieblichen Leistungserstellung und –verwertung entstehen. Hier gibt es diverse Sonderformen, wie z.B. die Montage-Betriebsunterbrechungsversicherung (ALoP, Advanced Loss of Profit).
  • Transportversicherung – ist sinnvoll, wenn Waren über Wasser, Land oder Luft transportiert werden.
  • Transport-Betriebsunterbrechungsversicherung – deckt die Schäden ab, die z.B. durch die verzögerte Anlieferung von Maschinen entsteht. Die dadurch möglicherweise entstehenden Umsatzausfälle werden von der Versicherung abgefangen.
  • Produkthaftpflichtversicherung – diese Versicherung deckt die Kosten für Schäden ab, die aus fehlerhaften Produkten resultieren.
  • Eigenschaden-Komponente Betrifft die Aufwendungen beim berechtigten Rücktritt des Auftraggebers. Hier werden die Kosten durch die Versicherung beglichen, die entstehen, wenn z.B. ein Projekt, in das bereits Investitionen getätigt wurden, gecancelt wird.
  • Cyberversicherung – ist sinnvoll, wenn es sich um ein Start-up Unternehmen in der IT-Branche handelt, oder generell viel mit (Kunden)Daten gearbeitet wird. Hierbei wird der der Schadensfall bei Datenverlust oder einen Hackerangriff abgedeckt.
  • Haftpflicht- und Kaskoversicherungen für Kfz – für den Fall, dass Firmenfahrzeuge angeschafft und/oder ein Parkplatz eingerichtet wird.
  • Abschluss einer Rechtsschutzversicherung 

Welche Versicherung letztlich sinnvoll oder gar notwendig ist, hängt von dem Tätigkeitsbereich des Unternehmens ab. In jedem Falle sollten die Risiken und Haftungsfälle gut durchdacht sein, um einen finanziellen Ruin aufgrund einer Inanspruchnahme zu verhindern.

Risiken im Zusammenhang mit Start-up Unternehmen

Mit der Gründung eines Unternehmens sind neben der Chance als eigener Chef seinen Traum zu verwirklichen auch immer Risiken verbunden. Laut einer Statistik ist nur eines von 10 Start-up Unternehmen erfolgreich. Die Gründe, warum ein Start-up Unternehmen scheitern kann, sind vielseitig. Allerdings tauchen bestimmte Konstellationen immer häufiger auf, so dass diese Aspekte schon im Vorfeld bedacht und im besonderen Maße berücksichtigt werden sollten.

Nicht selten scheitern junge Start-up Unternehmen bereits aufgrund einer nicht ausreichenden Geschäftsidee. Hierbei ist es möglich, dass die Idee selbst nicht hinreichend durchdacht ist und es gar nicht erst zur Marktreife kommt. Oder aber das die Idee an sich gut durchdacht und bis zur Marktreife ausgearbeitet wurde, sich auf dem Markt jedoch nicht etabliert. Hier ist sehr viel Feingefühl gefragt – die Gründer sollten sich bei diesem Schritt ausreichend Zeit nehmen, die Geschäftsidee auszuarbeiten.

Häufig kommt es vor, dass es zu Unstimmigkeiten zwischen den am Unternehmen Beteiligten kommt und das Projekt letztlich daran zerbricht. Hier spielt die Gründungsstruktur eine wichtige Rolle. Je nachdem, welche Unternehmensform gewählt oder welche vertraglichen Bestimmungen zwischen den Gesellschaftern ausgehandelt wurden, bestehen unterschiedliche Mitspracherechte zwischen den Beteiligten bzw. unterschiedliche Entscheidungsorgane. Schon bei Gründung des Unternehmens sollte der Fall bedacht werden, dass sich die Gründer bzw. die am Unternehmen Beteiligten nicht immer einig sein werden. Es sollte daher ein entsprechendes Konzept vertraglich festgehalten werden, wie in diesen Fällen zu verfahren ist, damit das Start-up Projekt nicht aufgrund derartiger Unstimmigkeiten in die Brüche geht. Da den Start-up Gründern häufig die Erfahrung fehlt, welche Gesellschaftsform oder vertragliche Regelung die bestmögliche ist, empfiehlt es sich hierzu den Rat eines Rechtsanwaltes einzuholen.

Ein Weiterer Knackpunkt vieler Unternehmen sind auftauchende Finanzierungsschwierigkeiten. Es gibt diverse Finanzierungs- als auch Fördermöglichkeiten sowohl aus dem privaten, als auch dem öffentlichen Sektor. Hier sollten sich die Gründer bereits im Vorfeld hinreichend informieren, um alle für sie in Betracht kommenden Möglichkeiten ausschöpfen zu können. Um die erhoffte Finanzierung zu erhalten ist eine gute Vorbereitung von enormer Bedeutung – neben einem guten Konzept und ggf. einem Prototypen sollte auch ein entsprechender Finanzplan ausgearbeitet werden.

Die Konkurrenz schläft nicht – ein Grundsatz, der für jede Branche gilt. Je individueller und einzigartiger das neue Produkt, bzw. die neue Dienstleistung ist, desto unwahrscheinlicher ist es, dass nahezu zeitgleich dasselbe Produkt / dieselbe Dienstleistung von der Konkurrenz angeboten wird. Ausgeschlossen werden kann dies jedoch nicht. Ebenso ist es möglich, dass sich Nachahmer finden. Daher sollten frühzeitig die rechtlichen Möglichkeiten in Betracht gezogen werden, wie das Produkt geschützt werden kann. Diesbezüglich werden wir in einem gesonderten Teil noch einmal ausführlich Stellung nehmen.

Mit dem Start-up Untergang ist auch der Verlust von Arbeitsplätzen verbunden. Dies ist auch den potentiellen Arbeitnehmern bewusst ist, was die Suche und Einstellung neuer Arbeitskräfte verkomplizieren kann.

Veräußerung von Start-up Unternehmen – der Exit

Nachdem die richtige Idee und deren Umsetzung gefunden, die Finanzierung abgewickelt und der Betrieb ans Laufen gebracht wurde, werden im bestmöglichen Szenario nun große Umsätze und Gewinne im mehrstelligen Bereich erzielt. In diesem Zeitpunkt stellt sich die Frage, wie es nun weiter gehen soll. In der Regel erfolgt an diesem Punkt der Exit.

Dieser kann auf mehrere Arten erfolgen – schlussendlich ist das Resultat jedoch fast immer, dass das Unternehmen vollständig veräußert wird. Das bedeutet, dass die Gründer/Unternehmer und auch die Investoren Ihre Anteile veräußern und aus dem Unternehmen ausscheiden. Im besten Fall erhalten dann alle mehr als die ursprünglich geleistete Investition zurück. Ein anderer Grund zum Verkauf kann auch sein, dass ein Unternehmen trotz intensivem Arbeitsaufwand nicht dem entsprechend wächst und eine Veräußerung die letzte Möglichkeit ist, Verluste zu verringern und einen möglichen Ruin zu vermeiden.

Häufig wird in einem Vertrag mit den Investoren bereits vor ihrer Investition der Zeitpunkt und der Ablauf des Exits festgelegt. Hier ist Vorsicht geboten! Es ist schon vorgekommen, dass sich die Investoren hierbei unter anderem das Recht haben einräumen lassen, über den Verkaufszeitpunkt derart mitzubestimmen, dass sie die Gründer und sonstigen Beteiligten ohne weiteres überstimmen können. Es ist daher ratsam, sich schon vor Vertragsschluss mit den Investoren einen Rechtsrat hinsichtlich der Ausgestaltung des Vertrages einzuholen.

Bei der Veräußerung selbst gibt es mehrere Optionen. Die Gründer, Investoren und sonstigen Beteiligten können das Unternehmen komplett veräußern und sich auszahlen lassen. Ab diesem Zeitpunkt haben sie mit dem Unternehmen sozusagen nichts mehr zu tun. Auch gibt es die Möglichkeit, bei der Veräußerung die Investoren komplett auszuzahle, den Gründern hingegen einen Teil auszuzahlen und einen den Rest in Anteilen zu übertragen. Das Unternehmen kann dabei mit all seinen Wirtschaftsgütern verkauft werden (die Gesellschaft selbst hingegen muss nicht verkauft werden. Dies bezeichnet man als Asset Deal).

Die Veräußerung von Start-up Unternehmen kann für die Käufer sehr lukrativ sein. So sind vor allem Wettbewerber am Aufkauf der Konkurrenz interessiert. Ein anderer Anreiz ist die Erschließung neuer Märkte durch bereits existierende große Unternehmen. Dies wird als Trade Sales bezeichnet.

Kein Exit im eigentlichen Sinne, aber ein Weg in diese Richtung, ist der Gang an die Börse. Voraussetzung ist jedoch, dass das Unternehmen mindestens zwei Jahre alt ist und ein Grundkapital von mindestens 750.000 Euro besteht.

Letztlich gibt es also mehrere Gründe und Wege ein Start-up Unternehmen zu veräußern sowie mehrere Gründe ein Start-up zu erwerben. Da es um beachtliche Summen gehen kann sowie um die Frage ob und inwieweit die Beteiligten – insbesondere die Gründer – weiterhin am Unternehmen beteiligt sind, sollten die Verhandlungen nicht ohne Rechtsbeistand geführt werden.

Wie WBS Ihnen helfen kann

Michael Beuger, Rechtsanwalt und Partner von WILDE BEUGER SOLMECKE

Die Gründung eines StartUp-Unternehmens sowie sein Verkauf bergen diverse Risiken. Allerdings können einige von ihnen durch eine gute Vorbereitung minimiert werden. Dazu gehört eine effiziente Planung sowie eine rechtliche Absicherung.

Gerne stehe ich Ihnen mit meinem Team zur Seite, wenn es darum geht, die Gründung Ihres Unternehmens zu planen und vorzubereiten. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts kenne ich die Risiken und kann Ihnen eine umfassende Beratung und Betreuung gewährleisten.

Michael Beuger, Rechtsanwalt und Partner von WILDE BEUGER SOLMECKE

Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an, oder füllen Sie unser kostenloses Kontaktformular aus.

Aktuelle Artikel zum Thema Handels- und Gesellschaftsrecht


Achtung bei Retouren: Signa Sports United (u.a. fahrrad.de) droht Insolvenz

  • 20.10.2023

Inhalt Drohende Insolvenzen z.B. bei der Internetstore GmbH (u.a. fahrrad.de) Achtung bei Retouren! Schon jetzt spürbare Auswirkungen Die Signa Holding des Immobilien- und Warenhausinvestors René Benko dreht der Signa Sport United überraschend den Geldhahn zu. Zugesagt waren 150 Millionen Euro, die offenen 143 Millionen Euro werden nun nicht mehr […]

Allgemeines Persönlichkeitsrecht: GmbH wehrt sich gegen Betrugsvorwürfe

  • 07.09.2023

Inhalt Grundrechtsfähigkeit juristischer Personen des Privatrechts GmbH kann sich juristisch wehren Meinungsfreiheit vs. Unternehmenspersönlichkeitsrecht Im Rechtsverkehr ist eine Abgrenzung zwischen natürlichen und juristischen Personen erforderlich. In der Praxis stellt sich dabei häufig die Frage, ob auch juristischen Personen, wie beispielsweise einer GmbH, Persönlichkeitsrechte zustehen können. Das OLG Dresden stellte […]

Handelsregister: Kann ein Geschäftsführer der Veröffentlichung seines Wohnortes widersprechen?

  • 12.04.2023

Name, Geburtsdatum und Wohnort eines Geschäftsführers einer GmbH müssen für alle Interessierten im Handelsregister einsehbar sein. Schließlich seien funktionsfähige und verlässliche öffentliche Register „für die Sicherheit und Leichtigkeit des Rechtsverkehrs unerlässlich“, so das OLG Celle. Das Handelsregister soll allen Interessierten die Möglichkeit geben, sich über die Verhältnisse einer (Handels-) Gesellschaft […]