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Design Abmahnung erhalten – was tun?

Sie haben eine Design Abmahnung erhalten und Ihnen wird vorgeworfen, das Design eines anderen kopiert zu haben? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir unterstützen Sie in allen Fragen rund um die richtige Verteidigung gegen den Vorwurf der Designverletzung. Der Beitrag gibt Ihnen einen ersten Überblick, wie Sie sich gegen den Erhalt einer Design Abmahnung zur Wehr setzen können.

Wie reagiere ich auf eine Design Abmahnung richtig?

Haben Sie eine Design Abmahnung erhalten, in der Sie aufgefordert werden, die Benutzung, Herstellung oder das Anbieten Ihres Designs zu unterlassen, muss zuerst geprüft werden, ob die Abmahnung berechtigt ist.

Sie sollten dafür den Abmahner auffordern, Ihnen einen Registerauszug vorzulegen. Darüber hinaus sollten Sie selbst oder Ihr Anwalt in den einschlägigen Designregistern recherchieren. Nur so können Sie eine eventuelle Verletzung besser beurteilen.

Des Weiteren ergeben sich bereits aus dem DesignG wichtige Indizien, die für eine unbegründete Abmahnung sprechen können. Beispielsweise könnte es gut möglich sein, dass die behaupteten Ansprüche des Abmahnenden bereits verjährt sind. Dann können Sie sich auf Verjährung berufen. Besonders beachtet werden sollte auch, dass die Ansprüche des Abmahnenden bereits verwirkt sein könnten, da er über Jahre die Designverletzung hingenommen hat und damit diese letztendlich geduldet hat.

Abmahnung

Ob eine Design Abmahnung berechtigt ist oder nicht, hängt von vielen Faktoren und rechtlichen Fragestellungen ab, die nicht immer leicht zu bewerten sind. Die verschiedenen Faktoren sollten daher zwingend von einem Rechtsanwalt geprüft werden, um eine wirksame Verteidigungsstrategie ausarbeiten zu können.

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Was soll ich tun, wenn ich zu Unrecht wegen einer Designverletzung abgemahnt wurde?

Steht nach einer eingehenden Prüfung fest, dass Sie zu Unrecht abgemahnt worden sind, sollten Sie alle Ansprüche aus der Abmahnung zurückweisen.

Verweigerung der Unterlassungserklärung

Dafür kann die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigert werden. Bei der Verweigerung der Abgabe einer Unterlassungserklärung ist jedoch Vorsicht geboten. Die Verweigerung der Abgabe der Unterlassungserklärung kann dazu führen, dass der Abmahner per einstweiliger Verfügung vorgeht und auf Abgabe der Unterlassungserklärung klagt. Stellt das Gericht fest, dass doch Unterlassungsansprüche bestanden, belaufen sich die Prozesskosten auf mehrere tausende Euro. Es muss daher sicher feststehen, dass Sie zu Unrecht abgemahnt worden sind, bevor die Abgabe einer Unterlassungserklärung vollumfänglich verweigert wird.

Ist die Rechtslage nicht ganz eindeutig, bietet sich möglicherweise die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung an, bei der Sie keine Schuld anerkennen, sondern lediglich hohe Prozesskosten vermieden werden. Die Zahlung des Schadensersatzes kann dabei natürlich weiterhin verweigert werden.

Hinterlegung einer Schutzschrift

Wird die Abgabe der Unterlassungserklärung vollumfänglich verweigert, sollte der zu Unrecht Beschuldigte jedenfalls eine Schutzschrift bei Gericht hinterlegen.

In der Schutzschrift sollte der Abgemahnte glaubhaft machen, warum er zu Unrecht beschuldigt worden ist. Andernfalls besteht das Risiko, dass eine einstweilige Verfügung gegen Ihn ergeht, ohne dass er angehört wurde.

Vorgehen nach dem UWG

Sind Sie ein Online-Händler und trifft Sie der Vorwurf einer Designverletzung, kann es in Einzelfällen vorkommen, dass Sie auf Amazon oder eBay gesperrt werden.

Dann besteht für Sie die Möglichkeit, den Abmahner nach dem Recht des unlauteren Wettbewerbs („UWG“) in Anspruch zu nehmen und auf Unterlassung zu verklagen. Dafür können Sie eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen. Der Abmahner wird dann auf Unterlassung verurteilt und Amazon und eBay werden zur Freigabe des gesperrten Verkaufsangebots gezwungen.

Verteidigung in der Hauptsache und Widerklage

Darüber hinaus müssen Sie als Beschuldigter stets das in der Hauptsacheklage bestehende Kostenrisiko beachten, dass gemeinsam mit Ihrem Anwalt abgewogen werden muss. Steht fest, dass Sie zu Unrecht abgemahnt wurden, ist eine Verteidigung auch in der Hauptsache gut möglich.

Möglicherweise können Sie im Rahmen einer Widerklage sogar selbst den Einwand erheben, dass das Design des Abmahnenden nichtig ist. Der klagende Designinhaber riskiert mit seiner Klage damit, dass sein eigenes Design für nichtig erklärt wird.

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Was soll ich tun, wenn ich zu Recht wegen einer Design Verletzung abgemahnt wurde?

Steht nach einer umfassenden Prüfung fest, dass Sie zu Recht abgemahnt wurden, sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, um einen teuren Gerichtsprozess zu verhindern. Die Modifizierung der Unterlassungserklärung ist besonders wichtig, da nur so sichergestellt werden kann, dass der Rechtsverstoß und die Höhe des Schadensersatzanspruchs nicht sofort akzeptiert werden. Dabei ist die konkrete Formulierung der modifizierten Unterlassungserklärung entscheidend.

Darüber hinaus sollte im außergerichtlichen Bereich mit dem Abmahnenden über die Höhe des zu zahlenden Schadensersatzes verhandelt werden. Häufig muss weniger gezahlt werden, als in der Abmahnung gefordert.

Zudem ist zwingend erforderlich, dass die Benutzung, Herstellung oder das Anbieten der Produkte mit dem streitigen Design komplett eingestellt wird.


Brauche ich einen Anwalt?

In den meisten Fällen empfiehlt sich die Einschaltung eines Anwalts. Die Materie ist rechtlich komplex und eine Verteidigungsstrategie hängt vollumfänglich vom Einzelfall ab. Nur wenn im Vorfeld die rechtlichen Schritte durchdacht werden, vermeiden Sie hohe Kosten.

Tipp bei Erhalt einer Design Abmahnung

Reagieren Sie zeitnah. Die Fristen sind häufig kurz gesetzt.

Unterschreiben Sie nicht unüberlegt Unterlassungserklärungen ohne ein rechtliche Beratung.

Kontaktieren Sie uns, damit wir gemeinsam eine Verteidigungsstrategie entwickeln können!

Rechtsanwalt Kilian Kost, Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE

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