Kurz vor Weihnachten gab es für viele Beschäftigte am Frankfurter Flughafen eine böse Überraschung. Der Dienstleistungskonzern Wisag sprach gegenüber ca. 225 seiner 850 Beschäftigten betriebsbedingte Kündigungen aus. Nun kündigt die Gewerkschaft Ver.di eine Klagewelle dagegen an. So können auch Sie sich gegen Ihre Kündigung verteidigen.

Sämtliche Mitarbeiter des Dienstleistungskonzerns Wisag Aviation am Frankfurter Flughafen wurden von den Massenkündigungen kurz vor Weihnachten kalt erwischt. Ihre Konzerntöchter, die Wisag Ground Services und Wisag Passage Services hatten im Dezember mehr als 200 Arbeitnehmern, die auf dem Frankfurter Flughafen beim Be- und Entladen der Flugzeuge sowie im Passagierservice tätig sind, gekündigt. 

Den massiven Stellenabbau begründeten die Unternehmen mit dem während der Corona-Pandemie erheblich geschrumpften Luftverkehr. 

Ver.di kündigt Klagewelle an

Wisag-Beschäftige reichten daraufhin symbolisch beim Arbeitsgericht Frankfurt Kündigungsschutzklagen ein. Nun kündigt die Gewerkschaft Ver.di eine ganze Klagewelle gegen die Entlassungen an. So gut wie alle betroffenen Beschäftigten würden sich beteiligen. 

Und die rechtlichen Einwände sind nicht unbegründet. Augenscheinlich hat die Wisag Massenkündigungen ausgesprochen, ohne zuvor das Instrument der Kurzarbeit zu nutzen. Schließlich hat der Gesetzgeber bis 31.12.2021 die erleichterten Zugangsvoraussetzungen und die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes verlängert. 

Außerdem hat man sich zuvor nicht um alternative sozialverträgliche Lösungen bemüht. Ein Sozialtarifvertrag wurde zum Beispiel zwischen den Betriebspartnern nicht abgeschlossen. 

So hilft Ihnen WBS! 

Sind auch Sie von den hier beschriebenen Massenkündigungen betroffen? Oder wurde Ihnen unter ähnlichen Umständen während der Corona-Krise betriebsbedingt gekündigt? Dann wenden Sie sich an uns. Unser erfahrenes Team aus Rechtsanwälten im Arbeitsrecht steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und berät Sie zum weiteren Vorgehen. Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an.