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Führungskräfte

Die Übernahme von Führungsaufgaben in einem Unternehmen ist mit einer großen sozialen und finanziellen Verantwortung verbunden. Gleichzeitig ist die eigene rechtliche Position per Gesetz schwächer ausgestaltet als bei den untergebenen Arbeitnehmern. Hier gilt es, bereits vorvertraglich die rechtliche Situation so gut wie möglich abzusichern und die persönliche Haftung auf ein Minimum zu beschränken. Gleichzeitig sollten Sie Ihre Rechte und Pflichten als Vorgesetzter mit Führungsverantwortung kennen. Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE berät Sie von der Ausarbeitung und Prüfung von Anstellungsverträgen über die Rechte und Pflichten als Führungskraft, bei Abberufung bzw. Amtsniederlegung bis hin zu Haftungsfragen auch im Insolvenzverfahren.

Wir beraten und vertreten Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte bundesweit außergerichtlich und gerichtlich in allen arbeitsrechtlichen Fragen, z.B. zu:

  • Prüfung und Beratung bei Abschluss von Dienstverträgen
  • Sozialversicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers
  • Festvergütung, variable Vergütung
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Bestandsschutz
  • Vertragliche Abfindungsansprüche
  • Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
  • Change-of-Control
  • D & O Versicherung
  • Amtsniederlegung/ Abberufung
  • Haftungsbeschränkung
  • Schadenersatz/ Haftpflichtversicherer
  • Altersversorgung
Symbolbild Führungskräfte

Wir helfen Ihnen gerne! Das Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen.

Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an.

Soforthilfe vom Anwalt

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EU-Richtlinie beschlossen: Bessere Arbeitsbedingungen für Plattformbeschäftigte

  • 15.03.2024

Inhalt Sie benötigen Hilfe im Arbeitsrecht? WBS.LEGAL ist ihr zuverlässiger Partner Sicherstellung von Mindeststandards durch die Richtlinie Lange Unsicherheit Am 09.12.2021 wurde ein Vorschlag der EU-Kommission veröffentlicht, Maßnahmen zur Verbesserung der Plattformarbeit zu treffen. Nun ist es soweit, denn kürzlich wurde die Einigung über die Richtlinie über Plattformarbeit bestätigt. […]

Webinar oder Schulung vor Ort?: Arbeitgeber muss Schulung in Präsenz zahlen

  • 08.02.2024

Für eine Schulung zum Betriebsverfassungsrecht dürfen Personalräte auf Kosten der Arbeitgeberin sogar aus NRW bis nach Potsdam reisen, so das BAG. Nur weil das günstiger sei, müsse man sich nicht auf ein Webinar vertrösten lassen. Eine Schulung zum “Betriebsverfassungsrecht I” hätten neue Personalratsmitglieder gerne in Binz auf Rügen absolviert. Nachdem […]

AGG-Hopping 2.0: Wenn ein Jurastudent sich als Sekretärin bewirbt

  • 01.02.2024

Inhalt Der Hintergrund des AGG-Hoppings Die Entscheidung des LAG Hamm Ein männlicher Jurastudent bewirbt sich als Sekretärin, nur um abgelehnt zu werden und dagegen zu klagen. Das ist aber nicht das erste Mal, dass er sich auf diese Art und Weise Schadenersatz verschaffen will. Das LAG Hamm hat nun […]

Vorfall am Probierstand: Filetiermesser als Kündigungsgrund?

  • 25.01.2024

Inhalt Drohung nicht immer ein Kündigungsgrund Sachverhalt stets genau aufklären Nach einer vermeintlichen Bedrohungssituation an einem Probierstand hatte das LAG Schleswig-Holstein die Frage zu klären, ob das Schwenken eines Filetiermessers Grund zur fristlosen Kündigung sein kann. Das Gericht gebot Vorsicht am Arbeitsplatz, eine außerordentliche Kündigung sei aber trotzdem nicht […]

Tankstellen-Ausschreibung: “Junges und dynamisches Team mit Benzin im Blut” keine Altersdiskriminierung

  • 24.01.2024

Laut dem LAG Mecklenburg-Vorpommern werden Bewerber nicht wegen des Alters benachteiligt, wenn die Stellenanzeige von einem „jungen und dynamischen“ Team spricht. Eine Stellenanzeige sei immer im Gesamtkontext zu sehen, auch wenn sie scherzhaft formuliert sei. Ein 50-jähriger Bewerber bewarb sich auf die Online-Stellenanzeige einer Tankstelle. Diese enthielt die Beschreibung: „Wir […]

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: rbb muss 750 000 Euro Ruhegeld an Ex-Be­triebs­di­rek­tor zahlen

  • 24.01.2024

Inhalt Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Juristischen Direktorin des rbb Kündigung des Verwaltungsdirektors des RBB Der rbb muss sei­nem ehe­ma­li­gen Pro­duk­ti­ons- und Be­triebs­di­rek­tor Chris­toph Au­gen­stein Ru­he­geld zah­len. Die Ru­he­geld­re­ge­lung im Ar­beits­ver­trag sei nicht sit­ten­wid­rig, so das ArbG Ber­lin. Au­gen­stein war einer derjenigen, der im Zuge der Krise des ARD-Sen­ders ent­las­sen […]