Als Interessenvertretung obliegt Ihnen eine verantwortungsvolle Aufgabe gegenüber der Belegschaft mit weitreichenden Möglichkeiten der Einflussnahme. Oftmals sind die Mitglieder eines Betriebsrats oder auch eines Personalrats mit der rechtlichen Tragweite ihrer Rechte und Pflichten jedoch nur unzureichend vertraut. Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE betreut Arbeitnehmervertreter bei ihrer Tätigkeit, insbesondere bei der Verhandlungen und Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Arbeitgeber. Wir zeigen Ihnen Rechte und Pflichten des Betriebsrats auf und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen interessengerechte betriebsinterne Vereinbarungen.
Auf einen Blick
- Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber.
- Seine Rechte und Pflichten sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) näher geregelt.
- Ab fünf wahlberechtigen Arbeitnehmern kann ein Betriebsrat gegründet werden.
- Der Betriebsrat wird beispielsweise bei Neueinstellungen oder Kündigungen angehört.
- Neben den Rechten bestehen für gewählte Betriebsräte auch Pflichten – zum Beispiel die Verschwiegenheitspflicht.
Was ist ein Betriebsrat?
Der Betriebsrat ist ein Gremium zur Interessensvertretung der Arbeitnehmer eines Betriebes gegenüber dem Arbeitgeber. Seine Rechten und Pflichten sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zusammengefasst. Grundsätzlich kann ein Betriebsrat in jedem Betrieb gegründet werden, in dem es mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer gibt. Zu diesen zählen die ständig Beschäftigten inklusive Auszubildenden und Aushilfen.
Ein Betriebsrat wird jedoch nicht automatisch gewählt, die Beschäftigten müssen dies explizit selbst anstoßen und eine Wahl durchführen. Oft geht die Initiative von Beschäftigten aus, die gewerkschaftlich organisiert sind. Die Wahl muss dann durch einen Wahlvorstand geleitet und durchgeführt werden, der wiederum auf einer Betriebsversammlung bestimmt werden muss. Die Amtszeit eines gewählten Betriebsrats beträgt vier Jahre.
Aufgaben
Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates, die die Interessensvertretung der Beschäftigten sichern soll, lassen sich in drei Bereiche gliedern.
Typische Aufgaben von Betriebsräten in der Praxis:
- Betriebsvereinbarungen zu Arbeitszeiten, Entgelt oder Überstundenregelungen aushandeln
- Art der Arbeitszeiterfassung mitbestimmen
- Weiterbildungs- und Fördermaßnahmen beantragen
- Mitbestimmung bei der Urlaubsplanung
- Durchsetzung der Gleichberechtigung von Mann und Frau
- Arbeitszeitenregelungen mitbestimmen
- Wünsche der Arbeitnehmer formulieren und Maßnahmen beantragen
- Sich bei geplanten Versetzungen, Abmahnungen oder Kündigungen für den Arbeitnehmer einsetzen
- Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen kontrollieren
- Belange besonders schutzbedürftiger Beschäftigter vertreten (zum Beispiel Auszubildende, Schwerbehinderte oder ausländische Arbeitnehmer)
Gründung
Für die Gründung eines Betriebsrats gelten keine besonders hohen rechtlichen Anforderungen – auch wenn die Quote von Betriebsräten gerade in kleinen bis mittleren Unternehmen relativ gering ist.
In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.
§1 Abs. 1 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Zunächst bestimmt eine Vollversammlung aller wahlberechtigter Beschäftigter einen Wahlvorstand. Dieser organisiert dann die finale Wahl durch die Arbeitnehmer. Die Gründung eines Betriebsrats darf vom Arbeitgeber nicht verhindert werden. Dennoch treten dabei in der Praxis immer wieder Probleme auf. Manchmal will der Arbeitgeber den Betriebsrat verhindern. Mehr zur Gründung eines Betriebsrats und was es zu beachten gilt, finden Sie hier zusammengefasst. Wie ein Betriebsrat abgewählt wird, darauf gehen wir hier ein.
In einzelnen Fällen kann es auch sein, dass ein Gesamtbetriebsrat notwendig wird. Mehr dazu lesen Sie hier.
In aller Kürze
Wir beraten Sie gerne!
Wir beraten alle kollektivrechtlichen Organe bundesweit außergerichtlich und gerichtlich in allen betriebsverfassungsrechtlichen, personalverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Fragen, insbesondere in folgenden Bereichen:
- Betriebsvereinbarungen
- Mitbestimmung (Informations-, Beteiligungs- und Zustimmungsrechte)
- Einigungsstellenverfahren
- Interessensausgleich- und Sozialplanverhandlungen
Wir helfen Ihnen gerne! Das Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen.
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