Unsere Kanzlei bietet Ihnen Rechtsbeistand und Beratung im Themengebiet Wettbewerbsrecht. Unsere Rechtsanwälte und Juristen verfügen in diesem Gebiet über? jahrelange Erfahrung.Das Wettbewerbsrecht umfasst das Recht zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ersteres wird auch als Lauterkeitsrecht bezeichnet und ist im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Dieses Rechtsgebiet schützt den Wettbewerb; es sollen Monopolbildungen verhindert und die volkswirtschaftliche Stabilität erhalten bleiben.

Wann stehe ich mit einem anderen Marktteilnehmer in Wettbewerb?

Wettbewerb unter Konkurrenten liegt dann vor, wenn ein Marktteilnehmer versucht, sich? Vorteile gegenüber einem anderen Marktteilnehmer zu verschaffen. Werden diese Vorteile unlauter erlangt, greift das UWG ein und bietet Schutz für den beeinträchtigten Konkurrenten.

Wann ist eine Geschäftshandlung als unlauter zu bewerten?

Unlautere Wettbewerbshandlungen können auf den verschiedensten Ebenen vorliegen.

Belehrt Ihr Konkurrent seine Käufer in seinem Online-Shop beispielsweise nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht oder die Widerrufsfristen, so ist dieses Verhalten als unlauter anzusehen. Denn dadurch geht der Konkurrent ein geringeres Risiko ein, dass der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, wodurch er sich einen Vorteil gegenüber demjenigen verschafft, der ordnungsgemäß belehrt und dadurch unter Umständen mehr Widerrufe erhält.

Ein weiteres typisches Beispiel für den unlauteren Wettbewerb ist irreführende Werbung. Wirbt ihr Konkurrent z.B. mit falschen Größen oder mit Selbstverständlichkeiten (“Bei uns bekommen Sie zwei Jahre Gewährleistung”, obwohl dies die gesetzliche Gewährleistungsfrist ist) verschafft er sich auch einen Wettbewerbsvorteil, weil die Verbraucher durch irreführende Angaben zum Kauf angeregt werden können.

Wie kann ich mich wehren, wenn mein Konkurrent unlautere Geschäftshandlungen vornimmt?

Ist ein Konkurrenzverhältnis gegeben, besteht die Möglichkeit sich gegen die unlauteren Praktiken eines Mitbewerbers mit Maßnahmen nach dem UWG zu wehren.

Hiernach gibt es zum einen die Möglichkeit den Konkurrenten abzumahnen, also ihn aufzufordern, das unlautere Verhalten einzustellen. Führt dies nicht zum Erfolg, kann in einem zweiten Schritt eine einstweilige Verfügung erwirkt bzw. eine Klage auf Unterlassung erhoben werden.

Zum anderen gibt es die Möglichkeit in bestimmten Fällen Schadenersatz von dem Konkurrenten zu verlangen, wenn dieser eine Handlung vornimmt, die Sie in unzumutbarerer Weise belästigt.

Wie kann ich mich vor Abmahnungen der Konkurrenz schützen?

Unsere Kanzlei hilft Ihnen auch, sich nicht in die Gefahr zu begeben selber von einem Konkurrenten abgemahnt zu werden. Auch bieten wir Ihnen Schutz bei einer schon erfolgten Abmahnung. Wir raten Ihnen insbesondere Online-Shop-Seiten oder Werbemaßnahmen im Voraus von unseren hierauf spezialisierten Anwälten überprüfen zu lassen.