Der BGH hat jüngst entschieden, dass ein Umzug nicht zur Kündigung des DSL-Anschlusses berechtigt und zwar auch dann nicht, wenn der Provider am neuen Wohnort keinen Anschluss zur Verfügung stellen kann.

RA Christian Solmecke kommentiert das Urteil in dieser Folge des Videoblogs.

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