Im Abgasskandal rücken zunehmend auch größere 3.0 Liter-Dieselmotoren ins Zentrum des Interesses, die in Audi-, Porsche-, und VW-Fahrzeugen verbaut sind. Besitzer von Fahrzeugen mit dem Motortyp EA 897 haben derzeit gute Chancen erfolgreich vor Gericht zu klagen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Im nicht enden wollenden Diesel-Abgasskandal stand lange Zeit vor allem der Motor EA 189 im Mittelpunkt. Inzwischen rückte aber auch der Nachfolgetyp EA 288 mehr und mehr ins Interesse, da VW auch hier den Einbau einer Abschalteinrichtung im Abgaskontrollsystem zugegeben hat und die Gerichte dies bereits als unzulässige Manipulation einstuften.

Nun weitet sich der Skandal erneut aus, denn es wurde nicht nur bei kleineren Dieselmotoren kräftig geschummelt. Auch die 3.0 Liter-Dieselmotoren stehen schon lange unter Verdacht, illegale Abschalteinrichtungen zu enthalten.

Vorsicht vor Software-Update für 3.0 Liter Modelle des Typs EA 897

Bereits seit Ende 2018 werden Fahrzeuge der Marken Audi, VW und Porsche, in denen die federführend durch die Audi AG entwickelten Motoren mit der Typenbezeichnung EA 897 verbaut sind, in die Werkstatt gerufen. Unter dem Betreff „Rückruf 23X6 – Nox-Emissionen bei V-TDI-Motoren“ erhielten viele betroffene Kunden Rückrufschreiben. In diesen wurden sie zur Durchführung eines Software-Updates aufgefordert. Hier jedoch ist Vorsicht geboten, denn Fahrzeugbesitzer berichten seither von zahlreichen negativen Auswirkungen nach dem Aufspielen des Updates, wie z.B. nachlassender Leistung, einem erhöhten Spritverbrauch oder auch einer Versottung des Motors.

Vor allem in letzter Zeit finden daher mehr und mehr Premium-Modelle von Volkswagen, Audi und Porsche den Weg vor deutsche Gerichte, die mit dem 3.0 Liter Motor EA 897 bestückt sind. Da hier, anders als bei den VW-Motoren des Typs EA 189, eine Manipulation im Zweifel derzeit noch durch eine Beweisaufnahme zu klären ist, dürfte ein Beweis der Manipulation durch ein entsprechendes Sachverständigengutachten zumindest erschwert werden, wenn das Update bereits aufgespielt wurde. Vor dem Aufspielen des Updates, sollte man sich daher dringend rechtlichen Rat einholen. Sofern das Update bereits aufgespielt wurde, haben Betroffene selbstverständlich dennoch einen Anspruch. Unsere Rechtsexperten klären Sie gerne auch nach Aufspielen des Updates über Ihre Möglichkeiten auf, denn die Chancen auf Schadensersatz stehen gut.

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hatte bereits zahlreiche Dinge bei den 3.0 Liter Fahrzeugen bemängelt. Bereits aufgrund der vom KBA gefundenen illegalen Abschalteinrichtungen, stehen betroffenen Audi, Porsche und VW-Kunden unserer Auffassung nach Schadensersatzansprüche zu.

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Erfolgreiche Urteile mehren sich

Zwar gibt es aufgrund der Aktualität selbstverständlich noch nicht die Flut an Urteilen, wie es sie inzwischen gegen VW in Bezug auf den Motor EA 189 gibt, dennoch zeugen zahlreiche Urteile davon, dass betrogene Kunden gute Chancen vor Gericht haben. So hatte das Landgericht (LG) Krefeld im Januar 2020 ein Audi-Autohaus zur Rückzahlung des Kaufpreises sowie die VW-Tochter Audi wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung verurteilt (Az. 2O 454/18). Im Verfahren ging es um Fahrzeug des Typs Audi Q5 3.0 Liter TDI, bei dem verschiedene Abschalteinrichtungen im Abgaskontrollsystem verbaut waren. Das Fahrzeug hielt daher nur auf dem Prüfstand die EU-Grenzwerte beim Stickoxid ein. Die Summe der verschiedenen Abschalteinrichtungen überzeugte das Gericht davon, dass diese zusätzliche Manipulation der Software der 3,0-Liter-Dieselmotoren dazu beitrage, dass sich der Einsatz der Aufheizstrategie nach seinem Gesamtcharakter als sittenwidriges Verhalten darstelle.

Weitere positive Urteile gibt es u.a. von dem LG Bonn (Az. 1 O 394/17, Az. 9 O 51/19), dem LG Köln (Az. 4 O 180/19), dem LG Coburg (Az. 13 O 145/18), dem LG Kleve (Az. 3 O 334/17), dem LG Mönchengladbach (AZ. 2 O 167/18, Az. 6 O 394/18), dem  LG Offenburg (AZ. 3 O 94/18) sowie dem LG Stuttgart (Az. 16 O 46/19, Az. 7 O 265/18), um nur einige zu nennen.

Machen auch Sie Ihre Schadensersatzansprüche geltend

Die exemplarisch genannten Urteile zeigen, dass auch Besitzer von Dieselfahrzeugen der Marken Audi, Porsche und VW mit 3.0 Liter Motoren ihre Schadensersatzansprüche mit aller Konsequenz verfolgen und durchsetzen sollten. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie als Betroffener über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen. Wenn diese bereits vor dem Kauf des Fahrzeugs abgeschlossen wurde, besteht für Sie regelmäßig kein Kostenrisiko.

Unserer Überzeugung nach spielt es letztlich keine Rolle, welche Motoren involviert sind. Der Wert der Fahrzeuge ist gemindert. Unser Team aus erfahrenen Rechtsexperten im Abgasskandal beraten Sie gerne jederzeit individuell über Ihre Möglichkeiten. Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung.

Welche Ansprüche habe ich als Verbraucher?

Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises

Rückgabe gegen Neuwagen

Schadensersatz-Zahlung für Ihren Wertverlust

Aus der Sicht unserer Rechtsexperten von WILDE BEUGER SOLMECKE bestehen diverse Ansprüche gegenüber Händlern und dem Volkswagen Konzern bzw. den Gesellschaften der Volkswagen AG, der Audi AG, Seat Deutschland GmbH, SKODA AUTO Deutschland GmbH, Porsche AG sowie gegen die Daimler AG und die Opel Automobile GmbH.

1. Gegen Ihren Händler

Gegen Ihren Händler können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Gewährleistungsansprüche geltend machen. In Betracht kommt die Lieferung eines gleichwertigen und mangelfreien Fahrzeugs, also eine sog. Nachlieferung. Als Geschädigtem steht Ihnen daher die Lieferung eines Neuwagens ohne manipulierte Software zu. Auch kommt eine angemessene Minderung des Kaufpreises sowie der Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht. Ein Rücktritt hätte zur Folge, dass Sie als Kunde Ihr Fahrzeug zurückgeben und Ihr Geld zurückerhalten. Dies kann auch durch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erreicht werden. Unser Rechtsexperten informieren Sie über Ihre Möglichkeiten gerne jederzeit in einem ersten kostenfreien Beratungsgespräch.

2. Gegen Ihren Hersteller

Gegen Ihren Hersteller (z.B. VW) bestehen ebenfalls Ansprüche. Wenn Sie einen manipulierten Diesel besitzen, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz gegen Ihren Hersteller. Am 30. April 2020 kam die EuGH-Generalanwältin zu dem Schluss, dass die in Millionen PKW eingebauten Abschalteinrichtungen illegal sind. Die Automobilbranche wackelt, auch da am 5. Mai 2020 im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) die Richter bereits Zweifel an den Argumenten der Volkswagen AG äußerten. Derzeit erscheint es nicht unwahrscheinlich, dass sich EuGH und BGH auf Verbraucherseite stellen wird. Die Erfolgschancen einer individuellen Klage gegen Ihren Hersteller, sind derzeit enorm hoch!

3. Widerruf Autokredit

Für Sie als Betroffener des Abgasskandals, bietet sich darüber hinaus eine weitere Option, der sog. Auto-Widerrufsjoker. Für Sie kann der Widerruf Ihres Autokredites sehr lukrativ sein, denn infolge eines wirksam erklärten Widerrufs geben Sie Ihr gebrauchtes Auto zurück an die finanzierende Bank. Im Gegenzug erhalten Sie von der Bank die geleisteten Raten und Ihre Anzahlung zurück. Doch der Widerruf des Autokredits ist nicht nur bei solchen Fahrzeugen möglich, die vom Abgasskandal betroffen sind. Tatsächlich kann JEDER, der sein Fahrzeug über eine Bank finanziert, in den Genuss des ewigen Widerrufsrechts kommen. Ein Vorteil des Widerrufs ist, dass Sie Ihrer Bank keine Nutzungsentschädigung für bereits gefahrene Kilometer zu zahlen haben.

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Wie stehen meine Erfolgsaussichten?

Ihre Erfolgsaussichten sind zur Zeit besser denn je! Wir vertreten bereits mehrere Hundert Geschädigte im Abgasskandal, kennen die Gegenseite und wissen daher, welche die für Sie unkomplizierteste, schnellste und bestmögliche Vorgehensweise ist.

Vor allem zeigt sich, dass immer mehr Gerichte den Autokäufern Recht geben. Dies registrieren auch die Hersteller wie Volkswagen, Audi, Porsche und Co., denn zahlreiche positive Autokäufer-Urteile sind inzwischen rechtskräftig. Das heißt, dass Hersteller auf Rechtsmittel verzichtet haben.

Angesichts der derzeitigen Situation, die von Stilllegungen, enormen Wertverlusten und zunehmenden Fahrverboten geprägt ist, ist dies eine wichtige und vor allem richtige Entwicklung.

Daher stehen Ihre Chancen, die Ansprüche im Wege der Einzelklage durchzusetzen aktuell enorm hoch, denn die Tendenz eindeutig in Richtung der betrogenen Kunden.

Sie wollen Ihre individuellen Erfolgsaussichten im Dieselskandal prüfen? Dann rufen Sie uns kostenfrei unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an. Wir beraten bundesweit – auch samstags und sonntags.

1Daten zum KFZ
2Ihre Kontaktdaten
Sind Sie rechtsschutzversichert?(erforderlich)
Haben Sie einen von der Dieselthematik betroffenen Audi, Porsche oder VW mit dem 3.0 Liter Motor des Typs EA 897 erworben?(erforderlich)
Haben Sie ihr Fahrzeug vor dem 31.12.2015 gekauft?(erforderlich)
Haben Sie sich zur Musterfeststellungsklage im Klageregister angemeldet?(erforderlich)
Sind Sie aktuell privater Eigentümer des Fahrzeugs?(erforderlich)