Versenden Unternehmen ein unbestelltes kostenloses Testangebot, dürfen sich diese nach Ablauf einer Probemitgliedschaft nicht in kostenpflichtige Laufzeitverträge wandeln. Das Landgericht Limburg (Az. 5 O 30/16) hat entschieden, dass die F.A.S.I Flight Ambulance Services International Agency GmbH gegen Wettbewerbsrecht verstößt. Das Unternehmen hat Verbrauchern unangefordert Angebote zu einer kostenlosen dreimonatigen Reiseversicherung geschickt. Die Probemitgliedschaft wandelte sich jedoch automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag, wenn nicht fristgerecht gekündigt wurde.

Unbestelltes kostenloses Testangebot darf sich nicht kostenpflichtig verlängern ©-ferkelraggae-Fotolia-Fotolia_31081868_XS

Unbestelltes Testangebot

Die F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH hatte unaufgefordert Kontakt zu Verbrauchern aufgenommen und ein Testangebot unterbreitet. In einem Schreiben offerierte das Unternehmen dem Adressaten eine dreimonatige kostenlose Urlaubsreisen-Versicherung.

Automatische kostenpflichtige Verlängerung

Die Angebotsbedingungen enthielten jedoch den Zusatz, dass die kostenlose Versicherung in einen kostenpflichtigen Jahresvertrag gewandelt wird, sofern der Kunde die Probemitgliedschaft nicht fristgerecht kündigt. Die kostenlose dreimonatige Reiseversicherung hätte so bis zu sechs Wochen vor Ablauf gekündigt werden müssen, um den Abschluss des kostenpflichtigen 12-monatigen Reiseversicherungsvertrages zu vermeiden.

Verbraucherzentrale klagt

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat das geschäftliche Verhalten der Versicherungsgesellschaft als Wettbewerbsverstoß bewertet. Nach Ansicht der Wettbewerbshüter komme in diesen Fällen kein Vertrag durch Schweigen zustande. Verbraucher dürften nicht zu einer aktiven Kündigung eines Vertrages gezwungen werden, obwohl sie im Vorfeld nicht um die Teilnahme an einer kostenlosen Probemitgliedschaft gebeten haben. Die Verbraucherschützer haben das anbietende Unternehmen nach einer erfolglosen außergerichtlichen Abmahnung letztlich vor Gericht in Anspruch genommen.

Unlautere Geschäftspraxis

Das Landgericht Limburg hat im Sinne der Verbraucherschützer entschieden und das Geschäftsverhalten der Versicherungsgesellschaft als unlauter bewertet. Das Gericht betonte, dass das Schweigen des Verbrauchers nicht als Zustimmung zu dem Vertragsschluss gewertet werden dürfe. Der F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH wurde das geschäftliche Vorgehen folgerichtig verboten.

Fazit

Versenden Unternehmen unaufgefordert Schreiben, die zu kostenlosen Probemitgliedschaften einladen, dürfen sich kostenlose Angebote nicht automatisch in kostenpflichtige Verträge wandeln. Sollten Verbraucher in vergleichbaren Fällen Probemitgliedschaften nicht fristgerecht gekündigt haben und werden von Unternehmen zur Zahlung von Rechnungsbeträgen aufgefordert, müssen diese im Regelfall nicht gezahlt werden. Die rechtssichere Prüfung des Einzelfalles wird in vielen Fällen ergeben, dass durch das reine Schweigen kein wirksamer Vertrag mit einem Unternehmen geschlossen wurde. (NH)

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