Nicht nur die Volkswagen AG mit den Automarken VW, Audi und Porsche steckt tief im Abgasskandal. Auch in zahlreichen Mercedes-Modellen der Daimler AG wurden bereits unzulässige Abschalteinrichtungen zur Abgasmanipulation festgestellt. Neben den Motoren OM 642 und OM 651 sind nun auch Motoren des Typs OM 654 betroffen. Dies hat das LG Stuttgart mit Urteil festgestellt.

Im Februar 2020 erst hatte das Kraftfahrtbundesamt (KBA) rund 298.000 Mercedes-Modelle weltweit zurückgerufen. In Deutschland allein waren rund 105.000 Fahrzeuge der E-Klasse und des Typs CLS aus dem Produktionszeitraum Juli 2015 bis Oktober 2019 betroffen. Betroffen waren die gesamten Baureihen 213, 238 und 257 mit den Motorentypen OM 642, OM 654 und OM 656.

Der Grund des Rückrufs: Durch elektrochemische Vorgänge könnten leitfähige Verbindungen in der Stromschiene entstehen. Die in der Folge entstehende Hitze könnte dann im schlimmsten Fall zu einem Brand führen. In den zurückgerufenen Fahrzeugen sollte eine separate elektrische Leitung verlegt werden.  

Mercedes-Rückrufe im Abgasskandal

Lange Zeit hatte Mercedes zudem den Dieselskandal im eigenen Haus bestritten. Doch bereits seit längerem ist bekannt, dass der Mercedes-Motor des Typs OM 642, ein V6-Turbodiesel mit 3.0 Litern Hubraum, auch vom Dieselskandal betroffen ist (Die Typ-Bezeichnung OM steht für Oel-Motor).

Vom Abgasskandal betroffen?

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Das KBA hatte zwar in den Jahren 2018 und 2019 bereits verschiedene Mercedes-Fahrzeuge wegen vermeintlich unzulässiger Abschalteinrichtung zurückgerufen. Rund 700.000 Fahrzeuge waren allein im Juni 2018 betroffen. Dabei ging es vor allem um die Modelle Mercedes Vito, C-Klasse, V-Klasse und GLC mit den Motoren OM651, OM642, OM622 und OM626. Trotz der Rückruf-Aktion und der angebotenen, neuen Software müssen Daimler-Kunden mit einem erheblichen Wertverlust und eventuellen Fahrverbot rechnen.

Auch Mercedes-Dieselmotor des Typs OM 654 vom Abgasskandal betroffen

Fahrzeuge mit dem Motorentyp OM 654 waren jedoch nicht vom Rückruf betroffen.

In einem aktuellen Verfahren vor dem Landgericht (LG) Stuttgart, ging es nun aber genau um diesen bislang vermeintlich nicht betroffenen Motortyp. Im Verfahren ging es um um ein Mercedes-Gebrauchtfahrzeug des Modells E 220 mit Erstzulassungsjahr 2017. Verbaut war ein Dieselmotor des Typs OM 654 der Schadstoffklasse EURO 6.

Vor dem LG Stuttgart ging der Fahrzeugbesitzer nun gegen Mercedes vor, da, so sein Vorwurf, in seinem Fahrzeug ebenfalls eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters verbaut worden sei. Die Abschalteinrichtung arbeite spätestens bereits bei Temperaturen unter 7° Celsius, indem sie die Abgasrückführung stoppe oder reduziere mit der Folge, dass Abgase in größeren Mengen in die Außenluft gelangten.

Bislang wurde mit Nachdruck versichert, dass der Motortyp OM 654 sauber sei und gerade kein Thermofenster enthalte. Daimler selbst preist den Motor auf der eigenen Webseite weiterhin als „Die Zukunft des Dieselmotors. OM 654 – Sparsamer und stärker, leichter und kompakter“ an. Das Urteil des LG Stuttgart belegt jedoch nun das Gegenteil.

Damit ist klar: Auch Fahrzeuge die einen Motor des Typs OM 654 verbaut haben, sind vom Abgasskandal betroffen! Dies hat das LG Stuttgart per Urteil festgestellt. Das Fahrzeug mit dem Motor EA 654 verfüge mit der temperaturabhängigen Steuerung der Abgasrückführung über eine unzulässige Abschalteinrichtung und sei daher bei Gefahrübergang mit einem Sachmangel behaftet gewesen (LG Stuttgart, Urteil vom 28. Januar 2020, Az. 30 O 206/19).

Wir empfehlen betroffenen Mercedes-Haltern daher dazu, sich mit rechtlichen Mitteln gegen den Hersteller zu wehren. Für Geschädigte ist es allerdings nicht leicht, herauszufinden, ob das eigene Fahrzeug betroffen ist. Dies gilt vor allem dann, wenn es für das Modell noch keinen offiziellen Rückruf gab. Hier hat man kaum eine Möglichkeit, an die nötigen Informationen zu kommen. Nutzen Sie daher unsere für Sie kostenfreie Ersteinschätzung Ihres ganz konkreten Falles.

Machen auch Sie Ihre Schadensersatzansprüche geltend

Die exemplarisch genannten Urteile zeigen, dass auch Besitzer von Dieselfahrzeugen der Marken Audi, Porsche und VW mit 3.0 Liter Motoren ihre Schadensersatzansprüche mit aller Konsequenz verfolgen und durchsetzen sollten. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie als Betroffener über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen. Wenn diese bereits vor dem Kauf des Fahrzeugs abgeschlossen wurde, besteht für Sie regelmäßig kein Kostenrisiko.

Unserer Überzeugung nach spielt es letztlich keine Rolle, welche Motoren involviert sind. Der Wert der Fahrzeuge ist gemindert. Unser Team aus erfahrenen Rechtsexperten im Abgasskandal beraten Sie gerne jederzeit individuell über Ihre Möglichkeiten. Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung.

Welche Ansprüche habe ich als Verbraucher?

Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises

Rückgabe gegen Neuwagen

Schadensersatz-Zahlung für Ihren Wertverlust

Aus der Sicht unserer Rechtsexperten von WILDE BEUGER SOLMECKE bestehen diverse Ansprüche gegenüber Händlern und dem Volkswagen Konzern bzw. den Gesellschaften der Volkswagen AG, der Audi AG, Seat Deutschland GmbH, SKODA AUTO Deutschland GmbH, Porsche AG sowie gegen die Daimler AG und die Opel Automobile GmbH.

1. Gegen Ihren Händler

Gegen Ihren Händler können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Gewährleistungsansprüche geltend machen. In Betracht kommt die Lieferung eines gleichwertigen und mangelfreien Fahrzeugs, also eine sog. Nachlieferung. Als Geschädigtem steht Ihnen daher die Lieferung eines Neuwagens ohne manipulierte Software zu. Auch kommt eine angemessene Minderung des Kaufpreises sowie der Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht. Ein Rücktritt hätte zur Folge, dass Sie als Kunde Ihr Fahrzeug zurückgeben und Ihr Geld zurückerhalten. Dies kann auch durch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erreicht werden. Unser Rechtsexperten informieren Sie über Ihre Möglichkeiten gerne jederzeit in einem ersten kostenfreien Beratungsgespräch.

2. Gegen Ihren Hersteller

Gegen Ihren Hersteller (z.B. VW) bestehen ebenfalls Ansprüche. Wenn Sie einen manipulierten Diesel besitzen, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz gegen Ihren Hersteller. Am 30. April 2020 kam die EuGH-Generalanwältin zu dem Schluss, dass die in Millionen PKW eingebauten Abschalteinrichtungen illegal sind. Die Automobilbranche wackelt, auch da am 5. Mai 2020 im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) die Richter bereits Zweifel an den Argumenten der Volkswagen AG äußerten. Derzeit erscheint es nicht unwahrscheinlich, dass sich EuGH und BGH auf Verbraucherseite stellen wird. Die Erfolgschancen einer individuellen Klage gegen Ihren Hersteller, sind derzeit enorm hoch!

3. Widerruf Autokredit

Für Sie als Betroffener des Abgasskandals, bietet sich darüber hinaus eine weitere Option, der sog. Auto-Widerrufsjoker. Für Sie kann der Widerruf Ihres Autokredites sehr lukrativ sein, denn infolge eines wirksam erklärten Widerrufs geben Sie Ihr gebrauchtes Auto zurück an die finanzierende Bank. Im Gegenzug erhalten Sie von der Bank die geleisteten Raten und Ihre Anzahlung zurück. Doch der Widerruf des Autokredits ist nicht nur bei solchen Fahrzeugen möglich, die vom Abgasskandal betroffen sind. Tatsächlich kann JEDER, der sein Fahrzeug über eine Bank finanziert, in den Genuss des ewigen Widerrufsrechts kommen. Ein Vorteil des Widerrufs ist, dass Sie Ihrer Bank keine Nutzungsentschädigung für bereits gefahrene Kilometer zu zahlen haben.

Wir sind bekannt aus

Wie stehen meine Erfolgsaussichten?

Ihre Erfolgsaussichten sind zur Zeit besser denn je! Wir vertreten bereits mehrere Hundert Geschädigte im Abgasskandal, kennen die Gegenseite und wissen daher, welche die für Sie unkomplizierteste, schnellste und bestmögliche Vorgehensweise ist.

Vor allem zeigt sich, dass immer mehr Gerichte den Autokäufern Recht geben. Dies registrieren auch die Hersteller wie Mercedes, Volkswagen, Audi, Porsche und Co., denn zahlreiche positive Autokäufer-Urteile sind inzwischen rechtskräftig. Das heißt, dass Hersteller auf Rechtsmittel verzichtet haben.

Angesichts der derzeitigen Situation, die von Stilllegungen, enormen Wertverlusten und zunehmenden Fahrverboten geprägt ist, ist dies eine wichtige und vor allem richtige Entwicklung.

Daher stehen Ihre Chancen, die Ansprüche im Wege der Einzelklage durchzusetzen aktuell enorm hoch, denn die Tendenz eindeutig in Richtung der betrogenen Kunden.

In unserer für Sie kostenlosen Erstberatung zeigen wir Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf. Wir schauen uns Ihren konkreten Einzelfall an und entwickeln mit Ihnen die beste Strategie.

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