Das Online-Nachrichtenangebot Google News Showcase wirft schon seit längerem wettbewerbliche Bedenken auf. Im Verfahren mit dem BKartA hat der Internetriese nun neue Maßnahmen vorgeschlagen, um diese auszuräumen. Es muss aber weiter geprüft werden, ob diese tatsächlich geeignet sind. Dafür wird nun auch die Verlagsbranche konsultiert.

Seit Juni 2021 läuft gegen Google ein Verfahren beim Bundeskartellamt (BKartA). Es beruht auf einer Beschwerde der Corint Media. Die Untersuchung stützt sich maßgeblich auf die Befugnisse des Bundeskartellamtes nach den neuen Vorschriften für Digitalkonzerne. Das Amt hatte jüngst festgestellt, dass Google über eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ im Sinne des § 19a Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verfügt. Damit unterliegt das riesige Unternehmen einer besonderen Missbrauchsaufsicht durch das Bundeskartellamt nach § 19a Abs.2 GWB, die im vorliegenden Verfahren von Bedeutung ist.

Nachrichtendienst von Google im Fokus

Bei Google News Showcase handelt es sich um ein Nachrichtenangebot von Google, das Presseverlagen die Möglichkeit gibt, ihre jeweiligen Inhalte in sogenannten „Story-Panels“ in hervorgehobener Darstellung zu präsentieren. Diese „Story-Panels“ der Verlage werden in den Angeboten Google News und Google Discover angezeigt.

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Wir sind bekannt aus

Das nun geführte Verfahren des Bundeskartellamtes zum Google News Showcase umfasst drei Prüfungsgegenstände:

(1.) Ursprünglich hatte Google angekündigt, das Angebot in die allgemeine Google-Suche einzubinden und entsprechend zu präsentieren. Das Amt befürchtete bei diesem Vorgehen eine Selbstbevorzugung Googles und eine wettbewerbsverletzende Behinderung konkurrierender Angebote Dritter.

(2.) Das BKartA untersucht, ob die zu Grunde liegenden Vertragsbedingungen die teilnehmenden Verlage unangemessen benachteiligen. Insbesondere dürfte ihnen die Durchsetzung des allgemeinen Leistungsschutzrechts bei einer Teilnahme an Google News Showcase nicht unverhältnismäßig erschwert werden.

(3.) Das BKartA wird prüfen, wie die Bedingungen für den Zugang zu dem Google News Showcase-Angebot ausgestaltet sind, konkret, ob ein diskriminierungsfreier Zugang für die Presseverlage gewährleistet ist.

Google kündigte selbst Besserungsmaßnahmen an

Google hatte bereits Maßnahmen angekündigt, die die Bedenken des Amtes ausräumen sollen. Die Einbindung der Showcase-Inhalte in die allgemeine Suche bei Google sei nicht mehr geplant. Zudem soll auch das Leistungsschutzrecht der Presseverleger nicht behindert werden und der Zugang zum Nachrichtendienst nach sachlichen Kriterien erfolgen, sodass eine Diskriminierung ausgeschlossen werden soll.

Der Internetriese hat einige der verfahrensgegenständlichen Verhaltensweisen bereits geändert und sich bereit erklärt, verbleibende Unklarheiten und Bedenken durch Änderungen in den Showcase-Verträgen und durch klarstellende Erklärungen zu adressieren. Insbesondere sollen die Showcase-Verträge von den inzwischen aufgenommenen Verhandlungen zwischen Google und den Verlagen und deren Verwertungsgesellschaft zur Vergütung des Leistungsschutzrechts klar getrennt werden. Dieses Verfahren zur Vergütung soll aber während der Überprüfung des Google News Showcase auch vom Amt beobachtet werden.

Presseverlage dürfen Stellung beziehen

Um die Wirksamkeit der von Google selbst aufgestellten Kriterien zu überprüfen, möchte das BKartA nun aber Einschätzungen von betroffenen Marktteilnehmern aus der Verlagsbranche einholen. Angesichts der teils sehr unterschiedlichen Interessenlage von Verlagen würden deshalb breite Konsultationen in der Branche durchgeführt, bestätigte der Präsident des BKartA. Die ursprüngliche Beschwerdeführerin Corint Media darf neben einer Reihe weiterer deutscher Presseverlage deshalb nun Stellungnahmen abgeben.

ses