Die europäischen Wettbewerbshüter befürchten nicht, dass es durch die beabsichtigte Übernahme der Handy-Sparte durch Google zu einer Wettbewerbsverzerrung kommt. Sie stellen klar, dass die Konkurrenten von Motorola nicht von der Nutzung des Smartphone Betriebssystems Android ausgeschlossen werden dürfen.

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Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Motorola Mobility durch Google nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Motorola Mobility entwickelt Smartphones und Tablets und Google ist das weltweit größte Unternehmen für Internetsuchdienste und Suchmaschinenwerbung, das zudem mit „Android“ eines der populärsten Betriebssysteme für mobile Geräte entwickelt hat. Die Kommission hat dieses Vorhaben vor allem angesichts der Tatsache genehmigt, dass es die Marksituation in Bezug auf die Betriebssysteme und die Patente für diese Geräte nicht erheblich verändern wird.

Joaquín Almunia, Vizepräsident der Kommission, zuständig für Wettbewerbspolitik, erklärte hierzu: „Wir haben für die Übernahme von Motorola Mobility durch Google grünes Licht gegeben, weil wir nach einer eingehenden Untersuchung zu dem Schluss gekommen sind, dass diese Übernahme keine wettbewerbsrechtlichen Probleme aufwirft. Natürlich wird die Kommission das Verhalten aller Marktteilnehmer weiterhin aufmerksam verfolgen, insbesondere in Bezug auf die zunehmend strategische Nutzung von Patenten.“

Alle Smartphones und Tablets benötigen ein Betriebssystem. Die Kommission hat daher geprüft, ob es wahrscheinlich wäre, dass Google die Wettbewerber von Motorola daran hindern werde, Googles Betriebssystem Android zu nutzen. Sie kam zu dem Ergebnis, dass das Betriebssystem Android dazu beiträgt, die Verbreitung der übrigen Google-Dienste voranzutreiben. Angesichts der Tatsache, dass das Kerngeschäft von Google darin besteht, seine Online- und mobilen Dienste an ein möglichst breites Publikum zu bringen, ist es folglich unwahrscheinlich, dass Google den Einsatz von Android allein auf Motorola – einen im Vergleich zu Unternehmen wie Samsung und HTC verhältnismäßig unbedeutenden Akteur im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)1 – beschränken würde.

Alle Smartphones müssen zudem bestimmte Mobilfunkstandards wie 3G oder 4G/LTE nutzen. Motorola besitzt wie einige andere Marktteilnehmer Patente, die für die Implementierung dieser Standards unerlässlich sind. Der Zugang zu solchen sogenannten „Standard-essenziellen“ Patenten ist für Akteure auf dem Smartphone-Markt ausschlaggebend. Die Kommission kam jedoch zu dem Schluss, dass die geplante Übernahme die bestehende Marktsituation in dieser Hinsicht nicht in erheblichem Maße verändern würde.

Schließlich hat die Kommission auch geprüft, ob Google in der Lage wäre, die „Standard-essenziellen“ Patente von Motorola zu nutzen, um für seine Dienste, einschließlich Suchdienste und Werbung eine Vorzugsbehandlung, zu erlangen. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass Google bereits auf vielen verschiedenen Wegen Anreize für Kunden schafft, seine Dienste zu nutzen und dass der Erwerb von Motorola hier keine größeren Veränderungen mit sich bringen würde.

Die Kommission schloss daher, dass der wirksame Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum noch in einem wesentlichen Teil desselben durch die Übernahme erheblich beeinträchtigt wird.

Dieser Beschluss lässt potenzielle kartellrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung „Standard-essentieller“ Patente auf dem Markt generell unberührt. Etwaige Probleme in diesem Bereich wären nicht unmittelbar eine Folge der geplanten Übernahme.

Das Vorhaben wurde am 25. November 2011 bei der Kommission angemeldet. Bei ihrer Untersuchung arbeitete die Kommission mit mehreren Wettbewerbsbehörden, sowie insbesondere mit dem US-Justizministerium zusammen.

Standard-essenzielle Patente“

Zugang zu sogenannten „Standard-essenziellen“ Patenten ist für alle Marktteilnehmer unerlässlich. Daher verlangen die Normenorganisationen von den Inhabern „Standard-essenzieller“ Patente, dass sie hierfür allen interessierten Dritten Lizenzen zu fairen, zumutbaren und diskriminierungsfreien Bedingungen erteilen (FRAND-Grundsatz). Würden solche Lizenzen nicht erteilt, so wäre dies ein Hindernis nicht nur für die Wettbewerber sondern für den gesamten Sektor, was zu Lasten der Verbraucher und der Innovation ginge. In den Vorschriften über horizontale Vereinbarungen, die die Kommission letztes Jahr angenommen hat (siehe IP/10/1702 und MEMO/10/676), wird deutlich gemacht, dass die Verpflichtung zur Erteilung von Lizenzen nach „FRAND“-Bedingungen unerlässlich ist, um sicherzustellen, dass alle Interessierten Zugang zu standardisierter Technologie haben.

Die Unternehmen

Google ist ein Anbieter von Internetsuchdiensten und Online-Werbediensten. Das Unternehmen bietet ferner eine Reihe weiterer Online-Dienste und Software-Produkte an. Einnahmen erzielt Google vor allem aus der Online-Werbung und in geringerem Umfang auch aus der mobilen Online-Werbung. Zudem entwickelt Google mit „Android“ ein Open-Source-Betriebssystem für Mobilfunkgeräte und ist führendes Mitglied der Open Handset Alliance („OHA“), ein Zusammenschluss von 84 in den Bereichen Mobilfunk und Technologie tätigen Unternehmen.

Motorola bietet Mobilgeräte, Set-Top-Boxen für den digitalen Fernsehempfang, End-to-End-Videolösungen und Produkte für den Kabel-Breitbandzugang an.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren

Die Kommission ist verpflichtet, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung eines Zusammenschlusses hat die Kommission in der Regel 25 Arbeitstage Zeit, um zu entscheiden, ob sie das Rechtsgeschäft genehmigt (Vorprüfverfahren) oder eine eingehende Prüfung einleitet (Hauptprüfverfahren).

Weitere Informationen unter:

http://europa.eu.int/comm/competition/mergers/cases/index/m83.html#m_6381

Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 13.02.2012

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