Trusted Shops hat in Kooperation mit der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke eine Initiative gestartet, damit sich Online-Händler günstig, einfach und sicher gegen Abmahnungen schützen können. Mit einem dauerhaft kostenlosen Tool können sich Online-Shops AGB, Impressum, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung schnell und einfach immer auf dem neuesten Stand generieren. Den kostenlosen Rechtstexter finden Sie hier: Rechtstexter

 

Nach Beantwortung eines interaktiven Fragebogens werden die Rechtstexte generiert und können sofort in den Shop eingebaut werden. Auf Wunsch stehen günstige Abmahnschutzpakete zur Verfügung, die neben einer Haftungsübernahme auch zusätzliche anwaltliche Checks und Beratungen durch die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke abdecken. Das Ganze wird es in Kürze auch in vielen weiteren europäischen Sprachen geben, damit Online-Händler auch in ausländischen Märkten rechtssicher unterwegs sind. In Vorbereitung sind zudem Texte für die Marktplätze eBay, Amazon und Hood.

7 Argumente warum sich das Abmahnschutzpaket lohnt

  • Schutz durch Haftungsübernahme und Updates
  • Kompetente Vertretung bei Abmahnungen
  • Anwaltliche Basis- und Intensivprüfungen
  • Individuelle Rechtsberatung
  • Persönlicher Ansprechpartner
  • Geeignet für alle Shopsysteme und Plattformen
  • Internationale Unterstützung und Handbücher

Online-Shopbetreiber müssen eine Fülle von Regelungen beachten, wenn sie ihren Shop rechtssicher gestalten wollen.

Die häufigsten rechtlichen Probleme finden sich im Bereich der gesetzlichen Informationspflichten, der Widerrufsbelehrung, des Bestellvorgangs und der Preisdarstellung. Insbesondere seitdem am 13. Juni 2014 die neuen Regelungen zum Widerrufsrecht in Kraft getreten sind, haben Unternehmer umfangreichere Informationspflichten zu beachten. Sie müssen unter anderem wesentlich strengere Anforderungen an die Angabe von Lieferzeiten beachten. Nicht klar bestimmbare Zusätze oder Auskünfte wie zum Beispiel „ca.“, „versandfertig“, „in Kürze“ oder „lieferbar“ reichen nicht mehr aus.

Der Unternehmer ist nach § 312 d Abs. 1 BGB verpflichtet, dem Verbraucher Informationen über die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, den Termin, bis zu dem der Unternehmer die Waren liefern oder die Dienstleistung erbringen muss, und gegebenenfalls das Verfahren des Unternehmers zum Umgang mit Beschwerden, zur Verfügung zu stellen.

Hierbei sind die unterschiedlichsten Bestellvorgänge zu beachten: Beispielsweise Lieferfristen innerhalb und außerhalb Deutschlands, Lieferfristen bei mehreren Lieferungen innerhalb einer Bestellung oder variierende Lieferfristen bei der Verwendung unterschiedlicher Zahlungsmethoden.

Erst dann wenn die Online-Shops so gestaltet sind, dass der Verbraucher in jeglichen Bestellsituationen die Lieferfristen – im besten Fall – bereits auf der Angebotsseite wahrnehmen und dann selber berechnen kann, ist von der Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten auszugehen.

Hinzukommen Informationspflichten in Bezug auf das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts und produktspezifische Angabepflichten, wenn es sich um den Verkauf von Textilien oder elektronischen Geräten handelt.

Auch Fehler im Impressum oder in der Datenschutzerklärung bieten eine beliebte Angriffsfläche für Abmahnungen. Gerade Shopbetreiber, die Google Analytics nutzen oder den Facebook-Like Button eingebaut haben, sollten sich mit den datenschutzrechtlichen Regelungen vertieft auseinandersetzen. Das Gleiche gilt bei der Umsetzung von Marketingstrategien. Die Werbung per E-Mail oder Telefon unterliegt den strengen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes.

Doch nicht nur der Inhalt der Shop-Webseite ist entscheidend. Auch die Platzierung der AGB und Widerrufserklärung sind rechtlich relevant.

Das Abmahnschutzpaket sorgt dafür, dass der Online-Shop abmahnsicher ist und bewahrt Online-Händler vor teuren, bösen Überraschungen. Weitere Informationen zu den verschiedenen Abmahnschutzpaketen finden Sie hier: Abmahnschutzpakete

(JEB)