
BGH – Postfachanschrift genügt Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung
Für die Widerrufsbelehrung gegenüber einem Verbraucher reicht es aus, wenn die Postfachanschrift als Widerrufsanschrift angegeben wird. Die Postfachanschrift reicht im gleichen Maße aus wie eine Hausanschrift, um eine Widerrufserklärung auf den Postweg zu bringen. Darüber hinaus ist eine ladungsfähige Anschrift zwingend anzugeben. (Urteil v. 12.07.2016…
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