BGH stärkt den Verbraucherschutz : Grundpreise müssen in Nähe des Gesamtpreises stehen
Damit Verbraucher besser Preise vergleichen können, fordert die deutsche Preisangabenverordnung, Grundpreise in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis anzugeben. Weil die dem zugrundeliegende EU-Richtlinie hier jedoch weniger streng ist, versteckten Onlinehändler den Grundpreis häufig in Artikelbeschreibungen. Mit einem neuen BGH-Urteil drohen dafür nun Abmahnungen. Der Bundesgerichtshof (BGH)…
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