29.10.2012
Wer als Buchhändler Bücher unterhalb des vorgeschriebenen Preises verkauft, weil jeweils Firmen als Sponsoren einen Teil der Kosten übernehmen, muss mit einer Abmahnung wegen Verstoßes gegen die Preisbindung rechnen.
Vorliegend geht es um Geschäftsmodell von dem Online-Versandhändler studibooks. Dieser räumte Studenten teilweise Rabatte unterhalb des vorgeschriebenen Preises für Fachbücher ein, soweit Unternehmen sich zur Übernahme der rechtlichen Kosten bereit erklärten. Dies wurde insbesondere durch Vergabe von Gutscheinen an Studenten praktiziert. Hiermit war jedoch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels nicht einverstanden und mahnte studibooks erfolglos ab. Weil studibooks nicht die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgab, erwirkte der Börsenverein des Deutschen Buchhandels den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Hiergegen legte der Online-Händler Berufung ein.
Hierzu entschied das Oberlandesgericht Hamburg mit Urteil vom 24.10.2012 (Az. 5 U 164/11), dass studibooks diese Form des Buch-Sponsorings nicht mehr praktizieren darf- und wies die Berufung zurück. Die Richter argumentierten in der mündlichen Verhandlung vor allem damit, dass sich Online-Buchhändler durch solche Rabatte gegenüber den Käufern deutliche Vorteile im Preiskampf mit Konkurrenten verschaffen könnte. Dieses im vorläufigen Rechtsschutz ergangene Urteil ist rechtskräftig. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt derzeit noch nicht vor.
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