Der BGH bestätigt, dass Hinweis auf eine gesonderte Internetseite bezüglich der Effizienzklasse in Online-Shops rechtmäßig ist. Sie dürfen für Informationen bezüglich der Effizienzklasse von Elektrogeräten über einen Link auf gesonderte Internetseiten verweisen (BGH, Urt. v. 04.02.2016 – Az.: I ZR 181/14).

BGH-Urteil zu Effizienzklasse Angaben in Online-Shops ©-ferkelraggae-Fotolia-Fotolia_31081868_XS
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Details lediglich auf Externer Internetseite

Im Fall verkaufte die Beklagte Fernseher über ihren Online-Shop und verwies für Angaben zur Effizienzklasse der Produkte unmittelbar unter diesen mit einem Link “Details zur Energieeffizienz” auf eine neue Internetseite. Hier erhielten die potentiellen Käufer detaillierte Informationen zu der Effizienzklasse des Fernsehers. Eine Besucherin der Internetseite hielt dies für rechtswidrig und klagte daher gegen die Betreiberin des Online-Shops.

Keine eindeutige europäische Regelung

Der BGH entschied nun aber gegen die Klägerin. In seinem Urteil begründet er dies damit, dass die europäische Regelung zur Angabe der Effizienzklasse nicht eindeutig zu entnehmen sei, dass diese auf derselben Website stehen müsste. Diese müssten lediglich „bei“ dem Produkt stehen, wonach der Link auf eine gesonderte Website hiervon nach der Auffassung des BGH vom Wortlaut umfasst sei. (FS)

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