27.11.2019
Der berüchtigte Abmahn-Anwalt Gereon Sandhage mahnt derzeit vermehrt im Namen der Firma iOcean UG Händler ab. Dieses Mal sind Händler im Segment „Schuhe“ betroffen. Wir sind Ihnen gerne bei der Verteidigung behilflich.
Aktuell erreichen uns vermehrt Abmahnungen der iOcean UG (Schenkendorfer Weg 12, 14513 Teltow). Die iOcean UG lässt sich durch den berüchtigten Rechtsanwalt Gereon Sandhage (Clayallee 337, 14169 Berlin) vertreten, der in der Vergangenheit immer wieder durch massenhaft versendete Abmahnungen auf sich aufmerksam gemacht hat.
Amazon- und Ebay-Händler für Schuhe betroffen
Bereits Anfang des Jahres hatte er monatelang Händler mit Abmahnungen im Auftrag der iOcean UG nahezu bombardiert. Abgemahnt wurden angebliche Wettbewerbsverstöße der jeweiligen Händler u.a. durch fehlende Hinweise auf den Jugendschutzbeauftragten bzw. auf die OS-Plattform oder durch falsche UVP-Angaben. Doch auch weitere Abmahnungen wettbewerbsrechtlicher Natur wurden bereits versendet. Abgemahnt werden dabei überwiegend Kleinstgewerbetreibende.
Die iOcean UG vertreibt neben Tabakwaren, Handys und Handyzubehör offenbar auch Modeschmuck und sogar Schuhe. Ein durchaus skurril anmutendes Waren-Potpourri. Auf www.schuh-24.de soll die iOcean UG jedenfalls einen Onlineshop für Sportschuhe, Damen- und Herrenschuhe unterhalten. Von den Abmahnungen betroffen sind Händler auf Amazon und Ebay aus den genannten Branchen. Derzeit werden besonders Ebay-Verkäufer abgemahnt, die Schuhe vertreiben.
Das breit gestreute Sortiment der iOcean UG lässt sich dabei womöglich am ehesten darauf zurückführen, dass gemäß des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nur Mitbewerber das Recht haben, andere Mitbewerber abzumahnen. Und ein möglichst breites Sortiment ergibt – ein Schelm wer Böses dabei denkt – mehr potenzielle Händler, die man abmahnen kann.
Was wird abgemahnt?
Zwar widmet sich RA Sandhage nun dem „neuen“ Bereich Schuhe, doch beim Abmahngrund bleibt er sich treu: Auch aktuell wird ein fehlerhafter Hinweis auf die OS-Plattform aufgrund der fehlenden Verlinkung abgemahnt. Seit Einführung des Pflichthinweises auf das Online-Streitbeilegungsverfahren (OS Plattform) wurde bereits von mehreren Gerichten entschieden, dass ein Fehlen des Links als abmahnbarer Wettbewerbsverstoß einzustufen ist.
Zur Information: Am 09.01.2016 trat eine für B2C-Onlinehändler geltende neue Hinweispflicht in Kraft, wonach Verbraucher im Impressum auf ein neu geschaffenes Online-Streitbeilegungsverfahren der EU hinweisen müssen. Dieser Hinweis muss verpflichtend einschließlich eines klickbaren Links zu der Website https://ec.europa.eu/consumers/odr (sog. „OS-Plattform“) erfolgen.
Was wird in der Abmahnung gefordert?
- Gefordert wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung.
- Der Gegenstandswert beträgt für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen eher geringe 3.000,00 Euro. Daher werden „nur“ 334,75 Euro gefordert. Die Summe von lediglich etwas mehr als 300 Euro dürfte ebenfalls wohl gewählt sein. Bei diesen Summen sind viele Betroffene wohl schnell zahlungsbereit und sehen eher von einem juristischen Konflikt ab. Ein lukratives Massengeschäft.
Braucht mein Online-Shop einen „zahlungspflichtig bestellen“ Button?
27.11.2019
Die Bestell-Button-Lösung, mit der eine Schaltfläche dem Verbraucher mit diesen oder ähnlichen Worten, wie „zahlungspflichtig bestellen“ einen mit Kosten verbundenen Kaufabschluss deutlich machen soll, ist aus dem Online-Handel nicht mehr wegzudenken. Am 7. April hat der EuGH ein Urteil darüber gefällt, inwiefern es für das Bewusstsein des Verbrauchers über die Zahlungspflicht auf die Wortwahl oder den gesamten Bestellprozess ankommt.
Ist Inbox-Advertising bei E-Mail-Diensten zulässig?
27.11.2019
E-Mail-Marketing ist eine kostengünstige Werbemaßnahme, doch Werbemails sind grundsätzlich nur zulässig, wenn der Adressat dem werbenden Unternehmen vor Erhalt ausdrücklich eine entsprechende Erlaubnis erteilt hat. Ab wann es sich um Spam handelt, unter welchen Voraussetzungen eine Werbemail ohne Zustimmung erfolgen kann und vieles mehr regelt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). In den letzten Jahren wurde das sogenannte Inbox-Advertising bei Werbenden immer beliebter. Dabei wird in Postfächern von E-Mail-Anbietern Werbung angezeigt, die sich kaum von normalen E-Mails unterscheidet. Der EuGH musste jetzt dem BGH Fragen zur Auslegung beantworten und klarstellen, ob es bei Inbox Advertising um unzulässige Werbung i.S.d. der Richtlinie 2002/58 handelt.
Amazon knallhart: 600 China-Marken verbannt! DAS ist der Grund
27.11.2019
Amazon hat 3000 Händler-Accounts dauerhaft gesperrt. 600 bekannte China-Marken wie Aukey, Rav-Power, Taotronics, Mpow oder Choetech werden damit zukünftig wohl nicht mehr bei Amazon zu finden sein. Der Grund: Die Händler hätten systematisch gegen die Bewertungsrichtlinien von Amazon verstoßen, weil sie Bewertungen manipuliert haben, indem sie Kunden Anreize für positive Bewertungen gegeben haben. Wie aber können Händler jetzt noch rechtssicher auf positive Bewertungen hinwirken?
FAKE Produkt: Influencer schmieren sich Gleitgel ins Gesicht – ist Marvin zu weit gegangen?
27.11.2019
Der YouTuber Marvin hat ein FAKE Produkt (angeblich neuartige Creme) an den Start gebracht und einige Influencer dazu bewegt, für das Produkt zu werben. Die Influencer hatten keine Ahnung, dass sich hinter der vermeintlichen Super-Creme in Wirklichkeit ein Gleitgel verbirgt. Ist Marvin damit zu weit gegangen? Hier geht´s zum ursprünglichen Video von Marvin: https://www.youtube.com/watch?v=BpdgO…
Amazon-Urteil: Rechtsmissbräuchliches Vorgehen des Erstanbieters
27.11.2019
Wer auf der Marktplattform „Amazon Marketplace“ ein Produkt anbieten möchte, kommt nicht an einer „ASIN“ vorbei. Dabei handelt es sich um die Amazon-Standard-Identifikationsnummer, bei der es sich um eine betriebsinterne Katalognummer eines Produktes auf Amazon handelt. So wird gewährleistet, dass ein und dasselbe Produkt nur einmal auf Amazon gelistet wird. Daraus resultiert, dass diejenigen, die dieses identische Produkt ebenfalls anbieten wollen, sich an das bereits bestehende Angebot „anhängen“ können und müssen. Gibt der Erstanbieter jedoch dann eine eigene Marke an, unter der er verkauft, kommt der nachfolgende Anbieter oftmals nicht um eine Markenverletzung und damit einhergehende Abmahnung umhin. Doch dabei liegt nicht immer ein rechtmäßiges Vorgehen des Markeninhabers vor. Einen entsprechenden Fall hat das OLG Köln nun entschieden.
Steam im Visier: EU verhängt Millionenstrafe gegen Valve
27.11.2019
Es wird teuer für den Computerspieleentwickler Valve und weitere Verleger von Videospielen: Die Unternehmen verstießen nach einer Entscheidung der Europäischen Kommission am 21. Januar 2021 gegen EU-Kartellrecht und erhalten daher Geldbußen in Höhe von insgesamt 7,8 Millionen Euro. Der Grund: Die Spieleentwickler hätten verhindert, dass die von ihnen vertriebenen Videospiele in anderen EU-Ländern aktiviert werden können.
Fortnite zurück in Apps-Stores? Epic klagt gegen Apple
27.11.2019
Nach Rauswurf: Der Fortnite-Hersteller Epic Games will bei der EU Beschwerde gegen Apple und Google einreichen. Epic hat nun auch in der EU bei der Kommission in Brüssel Beschwerde wegen Wettbewerbsverstößen gegen Apple eingelegt. Apple verlangt in einer Gegenklage Schadenersatz.
IDO-Abmahnung: Kündigung der Unterlassungserklärung möglich! So geht´s
27.11.2019
Der IDO-Verband hat sich in den letzten Jahren insbesondere aufgrund seiner aggressiven Abmahnpolitik vor allem unter Online-Händlern eine zweifelhafte Berühmtheit erarbeitet. Seit dem sog. Anti-Abmahngesetz allerdings hat sich unter anderem eine Möglichkeit aufgetan, die abgegebene Unterlassungserklärung gegenüber dem IDO zu kündigen. In diesem Video erfahrt ihr, wann dies möglich ist.
Änderungen im UWG: Weniger Abmahnungen für Online-Shops?
27.11.2019
Im UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) gibt es einige Änderungen, die vor allem Onlineshops freuen dürften, die gerade abgemahnt wurden oder denen eine Abmahnung drohen könnte. Ob nun weniger Abmahnungen zu erwarten sind und was die Änderungen im Detail sind, erkläre ich im heutigen Video.
Sind die Abmahnungen berechtigt?
Grundsätzlich sind die vorgeworfenen Verstöße auch abmahnfähig und daher ernst zu nehmen!
Im Internet wird des Öfteren geschrieben, dass die Abmahnungen rechtsmissbräuchlich seien. Ob ein rechtsmissbräuchliches Verhalten vorliegt, ist allerdings eine Frage des Einzelfalles. Die Geltendmachung des Anspruchs wäre immer dann unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Händler einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen. Dies jedoch ist schwer nachzuweisen. Das Versenden massenhafter Abmahnungen jedenfalls ist per se nicht bereits rechtsmissbräuchlich. Gereon Sandhage scheut den gerichtlichen Konflikt nicht. Wer also die Abmahnung wegen einer vermeintlichen Rechtsmissbräuchlichkeit zurückweist, der muss damit rechnen, gerichtlich in Anspruch genommen zu werden. Die Darlegungs- und Beweislast für einen tatsächlichen Rechtsmissbrauch trifft dann den abgemahnten Händler.
Was Sie auf keinen Fall tun sollten:
- Die Abmahnung ignorieren.
- Fristen versäumen.
- Die Unterlassungserklärung unterzeichnen, aber nichts zahlen.
- Die Unterlassungserklärung unterzeichnen und zahlen.
- Bei RA Gereon Sandhage anrufen und Informationen zur eigenen Sache mitteilen.
Wir haben in den vergangenen Jahren Tausende Betroffene vertreten, die Abmahnungen erhalten haben. Darunter befanden sich zahlreiche Betroffene, die von Herrn Sandhage abgemahnt wurden. Unsere spezialisierten Anwälte stehen Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.