27.11.2019
Der berüchtigte Abmahn-Anwalt Gereon Sandhage mahnt derzeit vermehrt im Namen der Firma iOcean UG Händler ab. Dieses Mal sind Händler im Segment „Schuhe“ betroffen. Wir sind Ihnen gerne bei der Verteidigung behilflich.

Aktuell erreichen uns vermehrt Abmahnungen der iOcean UG (Schenkendorfer Weg 12, 14513 Teltow). Die iOcean UG lässt sich durch den berüchtigten Rechtsanwalt Gereon Sandhage (Clayallee 337, 14169 Berlin) vertreten, der in der Vergangenheit immer wieder durch massenhaft versendete Abmahnungen auf sich aufmerksam gemacht hat.
Amazon- und Ebay-Händler für Schuhe betroffen
Bereits Anfang des Jahres hatte er monatelang Händler mit Abmahnungen im Auftrag der iOcean UG nahezu bombardiert. Abgemahnt wurden angebliche Wettbewerbsverstöße der jeweiligen Händler u.a. durch fehlende Hinweise auf den Jugendschutzbeauftragten bzw. auf die OS-Plattform oder durch falsche UVP-Angaben. Doch auch weitere Abmahnungen wettbewerbsrechtlicher Natur wurden bereits versendet. Abgemahnt werden dabei überwiegend Kleinstgewerbetreibende.
Die iOcean UG vertreibt neben Tabakwaren, Handys und Handyzubehör offenbar auch Modeschmuck und sogar Schuhe. Ein durchaus skurril anmutendes Waren-Potpourri. Auf www.schuh-24.de soll die iOcean UG jedenfalls einen Onlineshop für Sportschuhe, Damen- und Herrenschuhe unterhalten. Von den Abmahnungen betroffen sind Händler auf Amazon und Ebay aus den genannten Branchen. Derzeit werden besonders Ebay-Verkäufer abgemahnt, die Schuhe vertreiben.
Das breit gestreute Sortiment der iOcean UG lässt sich dabei womöglich am ehesten darauf zurückführen, dass gemäß des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nur Mitbewerber das Recht haben, andere Mitbewerber abzumahnen. Und ein möglichst breites Sortiment ergibt – ein Schelm wer Böses dabei denkt – mehr potenzielle Händler, die man abmahnen kann.
Was wird abgemahnt?
Zwar widmet sich RA Sandhage nun dem „neuen“ Bereich Schuhe, doch beim Abmahngrund bleibt er sich treu: Auch aktuell wird ein fehlerhafter Hinweis auf die OS-Plattform aufgrund der fehlenden Verlinkung abgemahnt. Seit Einführung des Pflichthinweises auf das Online-Streitbeilegungsverfahren (OS Plattform) wurde bereits von mehreren Gerichten entschieden, dass ein Fehlen des Links als abmahnbarer Wettbewerbsverstoß einzustufen ist.
Zur Information: Am 09.01.2016 trat eine für B2C-Onlinehändler geltende neue Hinweispflicht in Kraft, wonach Verbraucher im Impressum auf ein neu geschaffenes Online-Streitbeilegungsverfahren der EU hinweisen müssen. Dieser Hinweis muss verpflichtend einschließlich eines klickbaren Links zu der Website https://ec.europa.eu/consumers/odr (sog. „OS-Plattform“) erfolgen.
Was wird in der Abmahnung gefordert?
- Gefordert wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung.
- Der Gegenstandswert beträgt für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen eher geringe 3.000,00 Euro. Daher werden „nur“ 334,75 Euro gefordert. Die Summe von lediglich etwas mehr als 300 Euro dürfte ebenfalls wohl gewählt sein. Bei diesen Summen sind viele Betroffene wohl schnell zahlungsbereit und sehen eher von einem juristischen Konflikt ab. Ein lukratives Massengeschäft.

Brauche ich ein Impressum für YouTube?
27.11.2019
Betreibst du einen YouTube-Kanal und hast dich auch schon einmal gefragt, ob du ein Impressum dafür brauchst? in diesem Video erkläre ich, ob du ein Impressum auf YouTube brauchst, wie du es einbaust und was alles drin stehen muss.

„Made in Germany“ – Wann darf ich das auf mein Produkt schreiben?
27.11.2019
Die Marke „Made in Germany“ steht für hohe Qualität, Langlebigkeit und Zuverlässigkeit. Für Hersteller kann es deshalb sehr interessant sein, die eigenen Produkte so zu bewerben. Doch welche Voraussetzungen muss ein Produkt erfüllen um dieses Label zu bekommen? Rechtsanwalt und Partner Kilian Kost erkläre es im heutigen Video.

Abmahnwelle gegen Kosmetik-Händler – FAREDS mahnt für Durstewitz ab
27.11.2019
Harald Durstewitz verschickt unter der Geschäftsbezeichnung „Dachs Deutschland“ seit einigen Jahren Massen-Abmahnungen im Wettbewerbsrecht an viele unserer Mandanten. Vertreten lässt er sich durch die berüchtigte Abmahnkanzlei FAREDS. Wir zeigen euch im Video, wie eine typische Abmahnung von Durstewitz aussieht und wie ihr euch am besten dagegen wehren könnt.

Anti-Abmahngesetz: Das Ende der Abmahnkanzleien?
27.11.2019
Hat der Abmahnwahn bald ein Ende? Ein neues Gesetz soll dem nun ein Ende setzen. Über die Änderungen kläre ich heute auf.

Abmahnung durch IDO-Verband: So verhaltet ihr euch richtig
27.11.2019
Rund 40 Prozent der wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen in Deutschland werden durch Vereine und Verbände ausgesprochen. Abgemahnte stehen dann u.a. hohen Forderungen gegenüber. Spitzenreiter ist hierbei IDO-Verband. Der IDO-Verband hat sich in den letzten Jahren insbesondere aufgrund seiner aggressiven Abmahnpolitik vor allem unter Online-Händlern eine zweifelhafte Berühmtheit erarbeitet. Zahlreiche Urteile aus jüngerer Vergangenheit aber zeigen: Für den IDO wird das Eis zunehmend dünner. Im Video erfahrt ihr, was ihr tun könnt.

Wann sind Produktnachahmungen verboten?
27.11.2019
Viele Produkte sind mit minimalen Änderungen von verschiedensten Händlern im Umlauf. Doch ab wann ist so eine Produktnachahmung illegal?

Influencer: Klare Regeln für Werbe-Kennzeichnung
27.11.2019
Ohne Kennzeichnung ihrer Beiträge begeben sich Influencer derzeit in ein rechtliches Haifischbecken. Um das zu ändern, hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) am 13. Februar 2020 einen in der Social Media Branche lang ersehnten Regelungsvorschlag veröffentlicht.

Homöopathisches Mittel: Nicht nachweisbar und dennoch da?
27.11.2019
Beim Thema Homöopathie scheiden sich die Geister. Ob ein Homöopathie-Hersteller seine „HCG C30 Globluli“ weiter verkaufen darf, musste das OLG Celle klären. Ist dabei entscheidend, dass das Schwangerschaftshormon HCG nicht in den Kügelchen nachweisbar ist?

Amazon: Haften Händler für Kundenbewertungen?
27.11.2019
Müssen sich Händler unrichtige Kundenbewertungen zu ihren Produkten zurechnen lassen, wenn sie über eine Plattform wie Amazon verkaufen? Ob Kundenrezensionen erkennbar vom Angebot getrennt sind, hatte der BGH zu entscheiden.
Sind die Abmahnungen berechtigt?
Grundsätzlich sind die vorgeworfenen Verstöße auch abmahnfähig und daher ernst zu nehmen!
Im Internet wird des Öfteren geschrieben, dass die Abmahnungen rechtsmissbräuchlich seien. Ob ein rechtsmissbräuchliches Verhalten vorliegt, ist allerdings eine Frage des Einzelfalles. Die Geltendmachung des Anspruchs wäre immer dann unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Händler einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen. Dies jedoch ist schwer nachzuweisen. Das Versenden massenhafter Abmahnungen jedenfalls ist per se nicht bereits rechtsmissbräuchlich. Gereon Sandhage scheut den gerichtlichen Konflikt nicht. Wer also die Abmahnung wegen einer vermeintlichen Rechtsmissbräuchlichkeit zurückweist, der muss damit rechnen, gerichtlich in Anspruch genommen zu werden. Die Darlegungs- und Beweislast für einen tatsächlichen Rechtsmissbrauch trifft dann den abgemahnten Händler.
Was Sie auf keinen Fall tun sollten:
- Die Abmahnung ignorieren.
- Fristen versäumen.
- Die Unterlassungserklärung unterzeichnen, aber nichts zahlen.
- Die Unterlassungserklärung unterzeichnen und zahlen.
- Bei RA Gereon Sandhage anrufen und Informationen zur eigenen Sache mitteilen.
Wir haben in den vergangenen Jahren Tausende Betroffene vertreten, die Abmahnungen erhalten haben. Darunter befanden sich zahlreiche Betroffene, die von Herrn Sandhage abgemahnt wurden. Unsere spezialisierten Anwälte stehen Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.