Skip to main content

Soforthilfe vom Anwalt: Jetzt Kontakt aufnehmen

Was tun?

Rechtliche Folgen nach einem Verkehrsunfall

Ein Schreckensszenario für viele Autofahrer: die Verwicklung in einen Verkehrsunfall. Denn der kann nicht nur den ersten Schockmoment, sondern im weiteren Verlauf viele weitere Komplikationen nach sich ziehen – sei es die Abwicklung mit dem Versicherer, die Einholung von Gutachten oder sogar Klagen auf Schmerzensgeld. Ob und wann es sinnvoll ist, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, zeigen wir in der nachfolgenden Übersicht.

Wir prüfen Ihren Fall – bundesweit

Sie sind nicht alleine! Unser erfahrenes Anwaltsteam hat bereits tausende Verkehrsrechts-Delikte bundesweit verteidigt. Füllen Sie einfach folgendes Formular aus, um zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können:

  • persönlicher Ansprechpartner
  • Ihr Anliegen, sofort bearbeitet
  • individuelle Beratung

In aller Kürze

Ist man davon überzeugt, für einen Verkehrsunfall verantwortlich zu sein, sollte man zeitnah einen Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann unter anderem prüfen, ob eventuell nur eine Teilschuld besteht und so entsprechende Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche reduzieren.
Auch wenn Sie nicht der Verursacher sind, sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen. Der Bundesgerichtshof hat sogar festgestellt, dass Ihnen dieses Recht zusteht und etwaige Kosten der Rechtsberatung bei einer Schuldfeststellung vom Verursacher zu tragen sind. Ein Anwalt kann unter anderem für Sie prüfen, ob Ihnen Ersatzansprüche zustehen.
Sind Sie lediglich Beteiligter und nicht Verursacher, werden Ihre anwaltlichen Beratungskosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Liegt eine Teilschuld vor, wird ein Anteil übernommen.

Rechtliche Folgen eines Verkehrsunfalls

In Deutschland besteht für das Führen von Kraftfahrzeugen eine Versicherungspflicht. In der Folge eines Verkehrsunfalls sind es daher insbesondere die Versicherer, die sich aktiv in die Nachbearbeitung des Unfalls einbringen werden. Denn: für die Versicherer geht es darum, die Regulierungssumme möglichst niedrig zu halten. In der Folge werden Gutachter beauftragt oder Vorschläge für eine Einigung unterbreitet.

Da jede Versicherung nur auf ihren eigenen monetären Vorteil bedacht ist, sollte die gesamte Rechtslage von einem Rechtsanwalt geprüft werden. Nur dieser kann feststellen, welche eventuell darüber hinaus gehenden Ansprüche noch bestehen könnten. Beispielsweise können für Beteiligte, die ihr Kraftfahrzeug aufgrund längerer Reparaturzeit nicht nutzen können, Ersatzansprüche für die Kosten eines Mietwagens geltend gemacht werden. Dies wird eine Versicherung jedoch nie direkt anbieten. Lassen Sie daher einen Anwalt die Lage aus Ihrer Perspektive bewerten.

Ein Erstgespräch mit unseren Anwälten ist hierbei auch kostenlos. Rufen Sie uns einfach unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an.

Wer zahlt die Anwaltskosten?

Der Unfallverursacher, beziehungsweise sein etwaiger Versicherer, muss für sämtliche Kosten, die durch die Verursachung des Verkehrsunfalls entstanden sind, einstehen. Das umfasst nicht nur den jeweils entstandenen Sachschaden an den beteiligten Fahrzeugen, sondern auch etwaige Rechtsanwaltskosten, Kosten für die Erstellung von Gutachten, Schadensersatzansprüche und die Zahlung von Schmerzensgeld.

Was kann ein Anwalt konkret tun?

Ein erfahrener Experte im Verkehrsrecht weiß ganz genau, welche Probleme und Aufwände in Folge einer Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall entstehen können.

Erleidet ein Unfallbeteiligter in Folge eines von ihm nicht verschuldeten Unfalls körperliche oder seelische Schmerzen – dabei kann es sich auch im Langzeitfolgen handeln -, besteht die Möglichkeit, den eigenen Anspruch auf Schmerzensgeld gegenüber der Gegenseite geltend zu machen. Dies sollte im besten Fall rechtssicher von einem Anwalt übernommen werden. Weist die Gegenseite den Anspruch ab und kommt es in der Folge zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, ist eine anwaltliche Vertretung vor Gericht umso wichtiger.
Insbesondere den Versicherern wird es in der Abwicklung eines Unfalls darum gehen, die Schadensregulierung zu ihrem Vorteil voranzutreiben – also die zu übernehmende Schadenssumme möglichst niedrig zu halten. Hier geht es zunächst um die Feststellung der Schuldfrage. Hierzu werden die jeweiligen Aussagen der Beteiligten und der polizeiliche Einsatzbericht herangezogen. Ist so keine Klärung möglich, wird zudem ein entsprechender Verkehrsgutachter hinzugezogen. Die Kosten hierfür sind ebenfalls vom dann festgestellten Verursacher zu tragen.

Neben dem entstandenen Sachschaden an den beteiligten Fahrzeugen, können weitere Ansprüche auf Schadensersatz entstehen. Zum Beispiel dann, wenn ein Abschleppdienst tätig werden muss, ein Ersatzfahrzeug/Mietwagen eingesetzt wird oder einem Beteiligten Verdienstausfälle aufgrund des Verkehrsunfalls entstehen.

Eine Prüfung, welche Schadensersatzansprüche tatsächlich entstanden sind und welche sich praktisch auch durchsetzen lassen, kann ein Rechtsanwalt vornehmen. Gerade erfahrene Experten können Ihnen direkt eine umfassende Einschätzung dazu geben, wie Ihre Chancen für den jeweiligen Fall stehen.

In einem Erstgespräch geben wir Ihnen auch gerne erst einmal einen Überblick über Ihre Möglichkeiten – dies ist für Sie kostenlos. Rufen Sie uns einfach unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

Soforthilfe vom Anwalt

Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.