Gleichgeschlechtliche Ampelpaare sollen ein Zeichen für Offenheit und Vielfalt setzen und sind in deutschen Städten längst keine Seltenheit mehr. Ein Münchner störte sich jedoch an den Ampelzeichen und klagte vor dem VGH München.

Von karstensfotos from Leiden, The Netherlands – Vienna, Wien, Wenen, CC BY-SA 2.0

Die Stadt München setzte erstmals im Jahr 2015 anlässlich des Christopher-Street Days gleichgeschlechtliche Ampelpaare als Symbol für Toleranz ein. Seit dem 01. Juli 2019 sind die Zeichen an sechs Übergängen im Glockenbach- und Gärtnerplatzviertel sogar fest installiert.

Ein Münchner störte sich jedoch an den Ampelpaaren und klagte erfolglos vor dem Verwaltungsgericht (VG) München. Gegen die Entscheidung legte er anschließend Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) ein- jedoch ohne Erfolg (Urt. v 20.07.2022, Az. 11 ZB 21.1777).

VGH München weist Klage ab: Ampelpaare sind Botschaft der Sympathie und Toleranz

In seiner Entscheidung betonte der VGH insbesondere die Symbolwirkung der Ampelzeichen. Demnach sollten die Ampelpaare „ersichtlich eine Botschaft der Sympathie und Toleranz an homosexuellen Menschen senden, aber auch eine Aufforderung an die Mehrheitsgesellschaft zu Toleranz gegenüber Menschen mit abweichender sexueller Orientierung“.

Mit dieser Begründung verneinten die Richter dann einen Anspruch des Münchners auf Austausch mit standardisierten Ampelzeichen. Es seien „keine Tatsachen ersichtlich, die die Verletzung einer eigenen Rechtsposition beziehungsweise einen Anspruch des Klägers möglich erscheinen lassen“, so das Gericht.

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Diskussion um Ampelzeichen hat Tradition

So eindeutig wie die Entscheidung des VGH München meinen lässt, ist die rechtliche Beurteilung von Ampelzeichen allerdings nicht. Vielmehr haben Diskussionen um Ampelmännchen in Deutschland beinahe schon Tradition. So musste bereits in der DDR das berühmte, 1969 eingeführte grüne Ampelmännchen von rechts nach links statt wie üblich, von link nach rechts laufen.

In den letzten Jahren war vor allem der Einsatz von Ampelfrauen in Sachsen-Anhalt Gegenstand öffentlicher Debatten. Hintergrund war ein Antrag der Landeshauptstadt Magdeburg aus dem Jahr 2019 neben den klassischen Ampelmännchen auch wieder Ampelfrauen installieren zu dürfen. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt lehnte diesen Antrag jedoch ab. Der Grund: Verkehrszeichen müssten eine eindeutige Aussage treffen und schnell auf den ersten Blick für jedermann verständlich erkennbar sein. Die Verwendung von Phantasiezeichen könne hingegen zu Irritation bei den Verkehrsteilnehmern führen, weswegen eine Ausnahmeregelung nicht erteilt werden könne, hieß es damals zur Begründung.

Urteil trifft auf breite Zustimmung

Mit seiner Entscheidung ruft der VGH München die Bevölkerung nun erkennbar zu mehr Toleranz gegenüber der queeren-Community auf. Das Urteil ist daher als klares Bekenntnis zu mehr Offenheit und Vielfalt zu werten und erfuhr anschließend sowohl in der Politik als auch in der Bevölkerung breite Zustimmung.

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