Inhalt
- E-Scooter – seit Juni gesetzlich geregelt
- Was muss ich beachten, wenn ich einen Roller kaufe?
- Brauche ich einen Führerschein für den E-Roller?
- E-Scooter fahren: Diese Regeln müssen Sie im Straßenverkehr beachten
- Verkehrsverstöße mit dem E-Scooter: Welche Bußgelder drohen?
- E-Scooter und Alkohol – Was droht?
- E-Scooter und Alkohol – Was droht Fahranfängern?
- Was tun, wenn ich mit Alkohol auf dem E-Roller erwischt wurde?
- Unsere neuesten Videos im Verkehrsrecht
- Sichern Sie sich eine kostenfreie Erstberatung von unseren Anwälten. Welcher Verstoß wird Ihnen vorgeworfen?
24.10.2019
Beim Oktoberfest hat es in diesem Jahr viele Unfälle mit neuen E-Rollern gegeben, viele der Fahrer waren betrunken. Auch in den Städten sind die neuen Roller für viele ein Ärgernis. Doch wie ist eigentlich die Rechtslage für E-Scooter? Darf jeder einen Elektro-Tretroller fahren oder braucht man dafür einen Führerschein? Welche Regeln muss ich einhalten? Und was gilt bei Alkohol?
Das Oktoberfest ging in diesem Jahr mit einem Rekord an Zwischenfällen im Straßenverkehr zu Ende: 774 Fahrer sind alkoholisiert angehalten worden, davon fuhren 414 auf E-Scootern! Es gab zudem 21 Unfälle mit E-Scootern, bei denen 15 Menschen verletzt wurden. Bei 13 Unfällen war Alkohol im Spiel. 254 der 469 Verkehrsteilnehmer, deren Führerschein sofort sichergestellt wurde, waren E-Roller-Fahrer. Die Polizei geht davon aus, dass das Problem darin liegt, dass die E-Tretroller nicht als ernstzunehmendes Verkehrsmittel betrachtet werden. Das sind sie aber durchaus! Wir klären auf, welche Regeln Sie als Rollerfahrer beachten müssen und was Ihnen droht, wenn Sie von der Polizei angehalten wurden.
E-Scooter – seit Juni gesetzlich geregelt
Die Flitzer, die neuerdings die Städte unsicher machen, werden Elektro-Tretroller oder Elektro-Motorroller genannt, andere sprechen von E-Scootern oder E-Rollern. Gemeint sind elektrisch angetriebene Tretroller. Offiziell werden sie als Elektrokleinstfahrzeug mit Lenk- oder Haltestange bezeichnet.
Seit dem 15. Juni 2019 dürfen E-Scooter dürfen sie laut einer Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge im deutschen Straßenverkehr genutzt werden – sofern sie maximal 20 km/h schnell sind und eine Betriebserlaubnis für die Straße haben. Damit betrifft diese Verordnung neben E-Scootern auch Segways.
E-Roller, die schneller sind, dürfen nach der Verordnung immer noch nicht auf den Straßen fahren, ebenso wenig wie Hoverboards, Airwheels und E-Skateboards, weil die keine Lenk- bzw. Haltestangen haben.
Der Verordnungsgeber, die Bundesregierung hatte eigentlich das Ziel, die Städte sauberer zu machen. Die Hoffnung war, dass die Bürger die Roller nutzen, um damit zur Haltestelle zu fahren und stattdessen ihr Auto stehen lassen. Nach einer ersten Bilanz ist diese Erwartung allerdings stark enttäuscht worden. Eher wird es von Menschen genutzt, die einfach Spaß an solchen Fahrzeugen haben, insbesondere junge Menschen und Touristen. Und für lange Strecken lohnt es sich – bei einer Startgebühr von meist 1 Euro zzgl. bis zu 20 Cent pro Fahrminute -häufig nicht, regelmäßig einen E-Roller zu mieten. Auch die Unfallzahlen sind hoch, es gab bereits Tote und viele Verletzte. Erst einmal ändert sich an den Zulassungsregeln jedoch nichts – das Gesetz wird allerdings wissenschaftlich begleitet und Ende 2020 evaluiert werden. Bis dahin gelten wahrscheinlich die folgenden Regeln, die E-Roller-Fahrer dringend beachten sollten:
Was muss ich beachten, wenn ich einen Roller kaufe?
Ein eigenes Modell ist zwar für viele zu teuer. Wer doch darüber nachdenkt, muss folgende Voraussetzungen einhalten:
- Eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE): Die erhält man, wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt sind, u.a.:
- Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h
- Leistung von maximal 500 Watt
- ordnungsgemäße Beleuchtung
- den Vorschriften entsprechende Bremsen
- Vorhandensein einer Glocke/Klingel
- Elektroroller unterliegen außerdem einer Versicherungspflicht. Eine Haftpflichtversicherung ist – wie bei Autos auch – zwingend vorgeschrieben. Sie haftet allerdings nur für Schäden gegenüber Dritten. Für eigene Schäden muss der Fahrer selbst geradestehen.
Brauche ich einen Führerschein für den E-Roller?
Einen E-Scooter darf man ohne jeglichen Führerschein fahren, auch keine Prüfbescheinigung fürs Mofa.
Voraussetzung ist allein, dass man mindestens 14 Jahre alt ist.
Doch Vorsicht: Dass man keinen Führerschein für den Roller braucht, heißt nicht, dass man seinen Führerschein (wenn man einen hat) nicht verlieren kann, wenn man mit dem Roller „Mist baut“!
E-Scooter fahren: Diese Regeln müssen Sie im Straßenverkehr beachten
Auch für E-Scooter gelten die meisten Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO), welche die Fahrer bei der Teilnahme am Straßenverkehr beachten müssen, u.a.:
- Fahren Sie rechts
- Sie dürfen nicht auf dem Gehweg fahren. Nutzen Sie die Radwege oder speziell ausgezeichneten Fahrradstraßen. Sind keine vorhanden, weichen Sie auf die Straße aus.
- Sind Fahrradampeln vorhanden, müssen Sie diese. Ansonsten beachten Sie die Ampeln für die Autos, nicht aber die für Fußgänger.
- Möchten Sie abbiegen, müssen Sie darauf mit einem Handzeichen hinweisen.
- Mehrere E-Roller müssen hintereinander fahren. Das Nebeneinanderfahren ist nicht erlaubt.
- Elektroroller sind nur für eine Person zugelassen. Man darf also nicht zu zweit drauf stehen.
- E-Scooter dürfen am Straßenrand, auf dem Gehweg und – wenn Fußgängerzonen für sie freigegeben wurden – auch dort abgestellt werden. Dabei dürfen Fußgänger und Rollstuhlfahrer aber nicht behindert oder gefährdet werden.
Verkehrsverstöße mit dem E-Scooter: Welche Bußgelder drohen?
Missachtet ein Fahrer mit seinem Roller die StVO, muss er mit folgenden Sanktionen rechnen:
- Bei Rot über die Ampel: Zwischen 60 und 180 Euro
- Fahren auf dem Gehweg: 15 Euro, bei Sachbeschädigung bis 30 Euro
- Fahren auf der Autobahn: 20 Euro
- Nebeneinander fahren: 15 bis 30 Euro
- Fahren ohne Betriebserlaubnis: 70 Euro
- Fahren ohne Versicherungskennzeichen: 40 Euro
- Verstoß gegen die Vorschriften bezüglich der Beleuchtung: 20 Euro
- Ohne Klingel: 15 Euro
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E-Scooter und Alkohol – Was droht?
Menschen steigen häufig nach der Kneipentour vom Auto auf den Roller um, weil sie ihren Führerschein nicht gefährden wollen. Das ist jedoch ein gefährlicher Irrtum. Denn für E-Roller gelten exakt dieselben Grenzen wie fürs Auto!
Vermutlich verwechseln hier viele die Promillegrenzen mit denen für Radfahrer. Fahrräder jedoch werden nur aus reiner Muskelkraft angetrieben (darunter fallen auch E-Bikes, die nur unterstützen), daher ist das Gesetz hier großzügiger. Erst ab 1,6 Promille liegt strafbare Trunkenheit auf dem Fahrrad vor. Wer die überschreitet, dem drohen Führerscheinverlust, Anordnung einer MPU und 3 Punkte in Flensburg. Nur bei alkoholtypischen Ausfällen droht schon bei Werten ab 0,3 Promille ein Strafverfahren.
Für Auto- und damit auch für E-Roller-Fahrer gibt es aber strengere Regeln und außerdem noch eine Zwischenstufe:
- Wer zwischen 0,5 bis 1,09 Promille fährt, ohne alkoholbedingte Auffälligkeiten zu zeigen, begeht eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a StVG. Dafür drohen ein Bußgeldbescheid über i.d.R. 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Beim zweiten Verstoß zahlt man schon das Doppelte und muss mit 3 Monaten Fahrverbot rechnen. Außerdem gibt es noch einmal 2 Punkt obendrauf. Beim dritten Verstoß erhöht sich das Bußgeld auf 1.500 Euro, die anderen Sanktionen werden auch noch einmal fällig.
- Wer mehr als 1,1 Promille im Blut hat und damit als absolut fahruntüchtig gilt, begeht eine Straftat. Gleiches gilt – wie bei Radfahrern auch – für Fahrer ab 0,3 Promille, sofern sie alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen (relative Fahruntüchtigkeit). Gemeint sind z.B. Schlangenlinien fahren, unsichere Fahrweise, überhöhte Geschwindigkeit, falsches Abbiegen etc. Je höhere die Blutalkoholkonzentration, desto geringere Ausfallerscheinungen sind ausreichend. Nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Bei konkreter Gefährdung anderer nach § 315 c StGB sogar Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Außerdem verliert man möglicherweise seinen Führerschein. Schlussendlich gibt es dazu noch 3 Punkte in Flensburg.
E-Scooter und Alkohol – Was droht Fahranfängern?
Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit dürfen überhaupt keinen Alkohol trinken, wenn sie im (motorisierten) Straßenverkehr unterwegs sind. Auch für E-Roller gelten damit 0,0 Promille.
- Wer in der Probezeit alkoholisiert E-Scooter fährt, muss zunächst mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre rechnen, außerdem muss man an einem (teuren und langwierigen!) Aufbauseminar teilnehmen.
- Wer weniger als 0,5 Promille im Blut hatte, muss zudem ein Bußgeld von 250 Euro zahlen und bekommt 1 Punkt in Flensburg.
- Ab 0,5 Promille gelten dieselben Konsequenzen wie bei älteren Fahrern auch, also 500 Euro beim ersten Verstoß, Tendenz steigend, sollte man mehrmals erwischt werden. Hinzu kommen weitere Punkte und ein Fahrverbot.
Was tun, wenn ich mit Alkohol auf dem E-Roller erwischt wurde?
Wer wegen Alkohols am Steuer oder wegen anderer Verkehrsverstöße erwischt wurde, sollte zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch machen. Es ist empfehlenswert, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren, um Konsequenzen für seinen Führerschein oder gar die Einleitung eines Strafverfahrens möglichst zu verhindern. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann zudem Akteneinsicht beantragen und versuchen, Ihren Führerschein zu retten.
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