Die Deutsche Umwelthilfe hatte vor dem VG Schleswig gegen die Zulassung von Thermofenstern in Dieselfahrzeugen durch das Kraftfahrt-Bundesamt geklagt. Das Verfahren wurde daraufhin dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, der sowohl über die Klagebefugnis der Deutschen Umwelthilfe als auch über die Zulässigkeit der Thermofenster zu entscheiden hat. Der EuGH entschied nun, dass anerkannte Umweltvereinigungen gegen Entscheidungen des Kraftfahrt-Bundesamts vor Gericht ziehen dürfen. Es fehlt nicht an der Klagebefugnis,

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat im Diesel-Abgasskandal einen massiven Erfolg errungen, denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Klagerecht von Umweltvereinigungen deutlich gestärkt. Diese dürfen auch gegen Entscheidungen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) vor Gericht ziehen. Außerdem können sog. Thermofenster nur unter ganz engen Voraussetzungen zulässig sein – ansonsten handelt es sich um eine verbotene Abschalteinrichtung (Az. C873/19). Für betroffene Diesel-Käufer heißt das, dass der Abgasskandal noch lange nicht vorbei ist und die Chancen auf Schadensersatz enorm gut stehen.

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Software-Update inklusive Thermofenster

Die Volkswagen AG hatte in unzählige Fahrzeuge, die vom Diesel-Abgasskandal betroffen sind, ein Software-Update aufgespielt. VW nutzte das Software-Update, um zwar illegale Abschalteinrichtungen zu entfernen, dafür aber ein Thermofenster zu installieren.  

Bei den umstrittenen Thermofenstern handelt es sich um eine Software, durch welche die gesetzlich vorgeschriebenen Schadstoffwerte nur bei bestimmten Temperaturen eingehalten werden. Diese haben neben VW u.a. auch die Daimler AG in ihren Wagen eingebaut. Bereits bei gängigen Temperaturen von unter 15 Grad, über 33 Grad sowie bei mehr als 1 000 Höhenmetern wird die Reinigung der Autoabgase zunächst reduziert. Im Verlauf von 10 Grad bzw. weiteren 250 Höhenmetern wird sie ganz abgeschaltet. Dadurch werden die EU-Grenzwerte für Stickoxide (NOx) überschritten. Nur in ganz wenigen Ausnahmezeiten funktioniert dann die Abgasreinigung noch gesetzeskonform.

Das KBA hatte diese Technik zugelassen und festgestellt, dass das sogenannte Thermofenster keine illegale Abschalteinrichtung darstelle. Die DUH vertritt hier jedoch eine andere Ansicht.  

Die DUH reichte daher 2019 Klage gegen den Zulassungsbescheid des KBA vor dem Verwaltungsgericht (VG) Schleswig ein. Die DUH machte geltend, dass es sich bei der den Thermofenstern zugrundeliegenden Software um eine verbotene Abschalteinrichtung handele. Autohersteller argumentieren zwar, dies sei notwendig, um den Motor zu schützen. Umweltorganisationen wie auch wir als Kanzlei sehen darin hingegen ein Instrument, das dabei hilft, die Schadstoffemissionen von Autos unter Testbedingungen geringer erscheinen zu lassen, als sie es im realen Straßenverkehr tatsächlich sind.

Das VG Schleswig war jedoch der Ansicht, dass es der DUH nach deutschem Recht schon an der Klagebefugnis zur Anfechtung von Entscheidungen des KBA fehle. Das Gericht hatte daher das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH Fragen zur Reichweite der Klagerechte von Umweltverbänden und zur Zulässigkeit von sogenannten Thermofenstern vorgelegt, da das Bundesumweltministerium das Klagerecht von Umweltvereinigungen im Bereich Kraftfahrzeuge in der Hochphase des Abgasskandals ausgeschlossen hatte (Beschl. v. 20.11.2019, Az. 3 A 113/18).

Umweltverbände dürfen klagen & Thermofenster

Diese Ansicht erweist sich nun als rechtswidrig. Der EuGH bestätigte nun die DUH-Auffassung, wonach eine anerkannte Umweltvereinigung wie die DUH berechtigt sein müsse, gegen eine Aufsichtsbehörde klagen zu können. Dies gelte u.a. dann, wenn die Aufsichtsbehörde Produkte (z.B. eine illegale Abschalteinrichtung) genehmigt habe, die gegen Unionsrecht verstießen und somit illegal seien. Das Übereinkommen von Aarhus verpflichte nämlich in Verbindung mit der Charta die Mitgliedstaaten dazu, einen wirksamen gerichtlichen Schutz zu gewährleisten, und verbiete es ihnen, Umweltvereinigungen jede Möglichkeit zu nehmen, die Beachtung bestimmter Vorschriften des Unionsumweltrechts überprüfen zu lassen, so der EuGH.

Damit müssen Autohersteller nun die nächste herbe Niederlage vor dem höchsten Gericht in der EU einstecken, denn der EuGH machte zudem nochmals deutlich, dass Abschalteinrichtungen, von Ausnahmefällen abgesehen, verboten sind. Die Abschalteinrichtung dürfe zudem immer nur das letzte Mittel der Hersteller sein, um Motorschäden abzuwenden. Gebe es keine Notwendigkeit für eine Abschalteinrichtung, dann sei sie auch nicht zulässig.

Was bedeutet das für betroffene Kunden?

Fakt ist: Der Abgasskandal ist noch lange nicht vorbei. Da die DUH gestärkt aus dem Verfahren kommt, werden sich deutsche Gerichte endlich intensiv mit den vom KBA erteilten Typgenehmigung für Fahrzeuge auseinandersetzen müssen. 

Und selbst der erste Abgasskandal ist noch nicht zu Ende. Autokäufer mit Neuwagen haben noch Ansprüche auf den sogenannten Restschadensersatz. Das hatte der Bundesgerichtshof (BGH) erst vor wenigen Tagen festgestellt (Az.: VIa ZR 8/21 u.a.). Klagen sind daher heute noch möglich.

Die Chancen auf Schadensersatz sind durch die Entwicklungen am EuGH für betroffene Kunden weiter gestiegen. Wir raten Ihnen, sich anwaltlich beraten zu lassen. Unser Expertenteam im Abgasskandal steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Nutzen Sie unseren kostenfreien Online-Check und finden Sie schnell und einfach den richtigen Weg aus dem Dieselskandal. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.