Im April 2020 ging das erste Musterfeststellungsverfahren im Abgasskandal mit einem millionenschweren Vergleich zu Lasten der Volkswagen AG zu Ende. Jetzt könnte es dem nächsten betrügerischen Autohersteller an den Kragen gehen: Am 22. Juli 2022 verhandelte das OLG Stuttgart zum ersten Mal zur Musterfeststellungsklage gegen Mercedes.  

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Mercedes-Benz GLK 200 CDI – By Thomas doerfer – Own work, CC BY 3.0.

Seit dem 12. Juli 2022 wird vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart erstmals mündlich über die Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen die Mercedes-Benz Group AG verhandelt (Az. 24 MK 1/21). Der Musterfeststellungsklage haben sich gut 2.800 Verbraucher angeschlossen. Der vzbv will festgestellt wissen, dass der Einsatz von Abschalteinrichtungen in Mercedes GLK- und GLC-Modellen unzulässig war und den Verbrauchern deshalb Schadensersatz zusteht.

Welche Mercedes-Fahrzeuge sind betroffen?

Konkret geht es um Fahrzeuge mit dem Motor „OM 651“, die von Rückrufen des Kraftfahrt-Bundesamtes betroffen waren. Betroffen sind folgende Fahrzeuge:

Euro 6-Modelle:

  • GLC 220 d 4Matic
  • GLC 250 d 4Matic
  • GLK 220 BlueTec
  • GLK 250 BlueTec

Euro 5-Modelle:

  • GLK 200 CDI
  • GLK 220 CDI
  • GLK 220 CDI 4Matic

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Vorwurf unzulässiger Abschalteinrichtungen

Die Verbraucherzentralen werfen Mercedes den Einsatz unterschiedlicher verbotener Abschalteinrichtungen vor. Diese sollen dafür gesorgt haben, dass die Abgasreinigung nur bei Tests im Labor korrekt funktionierte. Im echten Fahrbetrieb soll die Abgasreinigung hingegen ausgeschaltet worden sein, sodass die Fahrzeuge die Abgas-Grenzwerte überschritten.

Namentlich geht es bei den betroffenen Euro 6-Modellen um unzulässige Veränderungen an der Ad-Blue-Dosierung, während bei den Euro 5-Modellen eine Manipulation der sogenannten Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung – auch als „geregeltes Kühlmittelthermostat“ bezeichnet – im Raum steht.

Da derartige Fahrzeuge nicht zulassungsfähig sind, droht den Eigentümern der betroffenen Modelle nach Bekanntwerden der Manipulation jederzeit die behördliche Stilllegung. Daher stellte bereits der Abschluss des Kaufvertrages einen ersatzfähigen Schaden dar, argumentieren die Verbraucherschützer. Mercedes habe gewusst, dass die Kunden nicht zulassungsfähige Fahrzeuge erhielten und diese daher vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt.

Was ist eine Musterfeststellungsklage?

Eine Musterfeststellungsklage dient als erste Stufe der Durchsetzung von individuellen Ansprüchen von Verbrauchern, die sich einer solchen Klage anschließen. In dem vorliegenden Musterklageverfahren sollen tatsächliche oder rechtliche Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche von Verbrauchern, die eines der vorgenannten Fahrzeug-Modelle erworben haben, gegen die Mercedes Group AG dem Grunde nach festgestellt werden.

Anschließend müssen die Verbraucher ihren Anspruch noch selbstständig einklagen. Allerdings sind die Gerichte dann an die im Musterverfahren getroffenen Feststellungen des OLG Stuttgart gebunden, so dass die klagenden Kunden eine aufwändige eigene Beweisführung erspart bleibt.

Alternativ ist möglich, dass bereits im Musterfeststellungsverfahren ein Vergleich geschlossen wird. Aus diesem können die Verbraucher dann unmittelbar Zahlungsansprüche gegen Mercedes geltend machen, ohne noch ein eigenes Verfahren führen zu müssen.

Bald Schadensersatz für alle Kunden?

Im gegenwärtigen Musterverfahren keine Rolle spielen zwar die sogenannten Thermofenster, also die temperaturabhängige Abschaltung der Abgasreinigung. Um diese geht es allerdings in einem derzeit beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängigen Verfahren (Az. C-134/20). Dennoch könnte die Einschätzung in diesem Verfahren auch Auswirkungen auf das Musterverfahren haben.

Im Herbst letzten Jahres hat der Generalanwalt Athanasios Rantos in seinen Schlussanträgen die Einschätzung verkündet, dass Verbrauchern immer Schadensersatz zustehen soll, sobald eine unzulässige Abschalteinrichtung in ihren Fahrzeugen verbaut wurden. Dies soll unabhängig davon gelten, ob den verantwortlichen Personen in den Chef-Etagen der Autohersteller vorsätzliches Handeln nachgewiesen kann. Mit einem Urteil wird dort in spätestens einem halben Jahr gerechnet.

Sollten die Europäischen Richter der Einschätzung des Generalanwalts folgen – was sie in der Regel tun – wäre das ein weiterer Meilenstein für Verbraucher im Abgasskandal. Die Chancen auf Schadensersatz würden enorm steigen. Die Entscheidung des EuGH als höchstem europäischem Gericht wäre in vergleichbaren Sachverhalten bindend für deutsche Gerichte und damit auch für das OLG Stuttgart und den Bundesgerichtshof (BGH).

Manipulationen kosten Mercedes Group Milliarden

Unabhängig vom Ausgang des Musterverfahrens kommt die Schummelei den Stuttgarter Autobauer teuer zu stehen: Den teuersten Posten machen Vergleiche mit Kunden und Behörden in den USA aus, für die Mercedes insgesamt 1,9 Mrd. Euro aufwenden musste. In Deutschland verhängte die Staatsanwaltschaft Stuttgart bereits ein Bußgeld von 870 Mio. Euro wegen fahrlässiger Verletzung der Aufsichtspflicht, da tausende Mercedes-Fahrzeuge die Genehmigung der Zulassungsbehörde erhalten hatten, obwohl sie nicht zulassungsfähig waren. Aktuelle klagen noch hunderte von Investoren gegen Mercedes; ihre Forderungen haben zusammengenommen einen Wert von mehr als 1 Mrd. Euro. Daneben laufen gegen zahlreiche Mitarbeiter des Konzerns strafrechtliche Ermittlungen. Insgesamt sind rund 254.000 Fahrzeuge aus allen Klassen von den verschiedenen Manipulationen getroffen.

Ansprüche mit WBS auch ohne Musterfeststellungsklage geltend machen

Von ca. 50.000 betroffenen Mercedes-Kunden haben sich nur 2.800 der Musterfeststellungsklage angeschlossen. Sind Sie einer davon? Nach Beginn der mündlichen Verhandlung ist ein Anschluss an die Musterfeststellungsklage nicht mehr möglich.

Ihre Schadensersatzansprüche gegen die Mercedes Group AG können Sie aber auch unabhängig von der Musterfeststellungsklage durchsetzen! Die Chancen für ein erfolgsreiches Individualverfahren stehen nach aktueller Rechtsprechung gut. Darüber hinaus bietet Ihnen ein individuelle Klageverfahren den Vorteil, dass das Gericht die besonderen Umstände Ihres Falles würdigt, was im Musterverfahren nicht passiert.

Unsere erfahrenen Experten haben bereits viele Kunden erfolgreich im Dieselskandal vertreten und helfen auch Ihnen gerne. Auch betrogenen Kunden anderer Hersteller helfen wir selbstverständlich. Rufen Sie für eine kostenlose Erstberatung einfach durch unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).

jko