Volkswagen soll nach Auffassung von EU-Kommission und EU-Verbraucherschutzbehörden alle vom Dieselgate-Skandal betroffenen Verbraucher in der EU entschädigen, auch diejenigen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands, heißt es in einer am 28.09.2021 veröffentlichten Erklärung.

Vor sechs Jahren wurde Dieselgate bekannt. Bis heute sind nicht alle Verbraucher entschädigt worden. Es gibt Gerichtsurteile, die die unfaire Behandlung der Verbraucher durch Volkswagen aufdecken, und dennoch ist der Autohersteller nicht bereit, mit Verbraucherorganisationen zusammenzuarbeiten, um angemessene Lösungen für die Verbraucher zu finden. Nach Auffassung des EU-Justizkommissar Reynders müssen nicht nur die Verbraucher in Deutschland, sondern alle Verbraucher entschädigt werden.

Bislang jedoch hat sich Volkswagen nur bereit erklärt, EU-Verbraucher zu entschädigen, die zum Zeitpunkt des Autokaufs ihren Wohnsitz in Deutschland hatten. Der deutsche Automobilhersteller hatte der Kommission und den Behörden mitgeteilt, dass seiner Ansicht nach freiwillige Zahlungen an europäische Verbraucher mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands nicht gerechtfertigt seien, da die betroffenen Fahrzeuge inzwischen so umgerüstet worden seien, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Druck der EU wird erhöht – VW soll Betroffene entschädigen

Der für Justiz und Verbraucher zuständige Kommissar Didier Reynders hatte am 11. August 2020 an die Volkswagen-Gruppe geschrieben und diese nachdrücklich dazu aufgefordert, allen betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU eine angemessene Entschädigung zu gewähren. Dabei betonte er, dass die Betroffenen erwarten, fair behandelt zu werden und für den Schaden, den sie unionsweit in ähnlicher Weise erlitten haben, angemessen entschädigt zu werden.

Die Position VWs hat sich trotz der jüngsten Gerichtsentscheidungen der EU und der Mitgliedstaaten nicht geändert, weshalb die Kommission und die EU-Verbraucherschutzbehörden den Druck nun erhöhen.

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