Inhalt
- Was kann ich tun?
- Bin ich betroffen?
- Die unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen
- Von Abgasskandal betroffen?Wir prüfen Ihre Ansprüche!
- Das Wichtigste in Kürze
- Aktuelle Artikel zum Thema Abgasskandal
Bereits seit längerem ist bekannt, dass der Mercedes-Motor des Typs OM 642, ein V6-Turbodiesel mit 3.0 Litern Hubraum, auch vom Dieselskandal betroffen ist (Die Typ-Bezeichnung OM steht für Öl-Motor).
Auch Fahrern von Marken des Unternehmens Daimler stehen jetzt Ersatzansprüche zu. Welche Rechte das konkret sind und wie Sie sie durchsetzen können finden Sie hier im Überblick.
Was kann ich tun?
Sie haben ein Fahrzeug, das vom Diesel-Abgasskandal betroffen ist? Dann haben Sie verschiedene Möglichkeiten, etwas dagegen zu unternehmen. Es gibt drei Säulen – Vorgehen gegen den Hersteller, Vorgehen gegen den Händler und der Autokreditwiderruf. Sie können den Kaufvertrag anfechten, vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis zurückfordern oder mindern, Nachbesserung, Nachlieferung oder Schadensersatz verlangen. Oder Sie ziehen den Widerrufsjoker.
Bin ich betroffen?
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in den Jahren 2018 und 2019 bereits verschiedene Mercedes-Fahrzeuge wegen vermeintlich unzulässiger Abschalteinrichtung zurückgerufen. Rund 700.000 Fahrzeuge waren allein im Juni 2018 betroffen. Dabei ging es vor allem um die Modelle
– Mercedes Vito
– C-Klasse
– V-Klasse und
– GLC
mit den Motoren OM651, OM642, OM622 und OM626. Trotz der Rückruf-Aktion und der angebotenen, neuen Software müssen Daimler-Kunden mit einem erheblichen Wertverlust und eventuellen Fahrverboten rechnen. Fahrzeuge mit dem Motorentyp OM 654 waren nicht vom Rückruf betroffen.
Das Landgericht Stuttgart hat jedoch entschieden, dass auch Fahrzeuge, die einen Motor des Typs OM 654 verbaut haben, vom Abgasskandal betroffen sind. In dem Verfahren ging es um ein Mercedes-Gebrauchtfahrzeug des Modells E 220 mit Erstzulassungsjahr 2017. Verbaut war ein Dieselmotor des Typs OM 654 der Schadstoffklasse EURO 6. Das Fahrzeug mit dem Motor EA 654 verfüge mit der temperaturabhängigen Steuerung der Abgasrückführung über eine unzulässige Abschalteinrichtung und sei daher beim Kauf mit einem Sachmangel behaftet gewesen (LG Stuttgart, Urteil vom 28. Januar 2020, Az. 30 O 206/19).
Wir empfehlen vom Daimler-Abgasskandal betroffenen Haltern dazu, sich mit rechtlichen Mitteln zu wehren. Für Geschädigte ist es schwer herauszufinden, ob das eigene Fahrzeug betroffen ist. Nutzen Sie daher unsere für Sie kostenfreie Ersteinschätzung Ihres ganz konkreten Falles.
Insgesamt sind weltweit 11 Millionen Fahrzeuge betroffen.
Davon…
- Deutschland insgesamt: 2,5 Millionen
- VW (inkl. Nutzfahrzeuge): 1,5 Millionen
- Audi: 0,5 Millionen
- Skoda: 0,3 Millionen
- Seat: 0,1 Millionen
(gerundete Zahlen auf Datengrundlage des Kraftfahrbundesamtes)
Die unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen
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Ansprüche gegen den Hersteller
Sie können den Hersteller des Fahrzeuges verklagen mit der Begründung, dass Sie vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht wurden. Dadurch können Sie erreichen, dass Sie Ihr Auto zurückgeben können und vom Hersteller abzüglich einer Summe für die von Ihnen gefahrenen Kilometer den Kaufpreis zurückerhalten.
Eine zweite Möglichkeit ist, das Auto zu behalten und Schadensersatz für den erlittenen Wertverlust zu verlangen. Damit beugen Sie vor, dass Ihr Auto seine Betriebserlaubnis verliert oder von Fahrverboten betroffen ist. Gerichte haben beim Schadenersatz Summen von 10 bis 20 Prozent des Kaufpreises festgesetzt.
Außerdem können Sie gegenüber dem Hersteller Schadenersatz aus deliktischer Haftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung fordern. Der BGH hat am 25. Mai 2020 entschieden, dass der Einbau der manipulierten Abschaltsoftware eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung darstellt.
Ansprüche gegen Händler
Der Verkäufer hat Ihnen einen Diesel mit illegaler Abschalteinrichtung geliefert. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass dies ein Mangel darstellt. Sofern Ihr Anspruch noch nicht verjährt ist, können Sie vom Händler die Lieferung eines neuen Autos verlangen – sogar dann, wenn es nur eine neuere und bessere Baureihe gibt.
Ferner können Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und den Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeuges fordern. Dazu müssen Sie dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben.
Das Oberlandesgericht Köln hat 2018 entschieden, dass Kunden auch dann vom Kauf zurücktreten können, wenn bereits ein Software-Update durchgeführt wurde (Az.: 18 U134/17).
Für die Wertminderung, die Ihr Auto aufgrund des Mangels hat, können Sie bis zu 10.000 Euro Schadenersatz aus Vertrag verlangen. Auch hierfür ist eine erfolglos verstrichene Frist zur Nacherfüllung Voraussetzung.
Daneben gibt es für Geschädigte im Diesel-Abgasskandal noch die Möglichkeit, den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Da Ihnen das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung verschwiegen wurde, liegt nämlich eine Täuschung vor.
Ansprüche gegen die Audi-Bank
Wenn Sie zusätzlich zum Autokauf auch einen Kredit oder einen Leasingvertrag abgeschlossen haben, können Sie den zugrundeliegenden Vertrag mit der Begründung, dass Sie nicht korrekt aufgeklärt wurden, widerrufen. Dadurch wird der Kredit- bzw. Leasingvertrag rückabgewickelt – Sie erhalten alle bislang gezahlten Raten zurück. Unter Umständen können Verträge noch Jahre nach ihrem Abschluss widerrufen werden. Nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (vom 26. März 2020, Aktenzeichen: C-66/19) und des Bundesgerichtshofs (vom 27.10.2020, Aktenzeichen: XI ZR 498/19) zu Verbraucherinformationen bei Kreditverträgen sind nämlich unabhängig vom Diesel-Skandal alle Autokreditverträge, die nicht exakt den gesetzlichen Mustern entsprechenden Vertragsinformationen enthalten, auch Jahre nach ihrem Abschluss noch widerrufbar, so lange sie noch nicht vollständig abgewickelt sind. Nehmen Sie hier gerne unsere Expertise in Anspruch.
Von Abgasskandal betroffen?Wir prüfen Ihre Ansprüche!
Das Wichtigste in Kürze
- Betroffen vom Diesel-Abgasskandal sind die Modelle Mercedes Vito, C-Klasse, V-Klasse und GLC mit den Motoren OM651, OM642, OM622 und OM626.
- Nach einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart sind auch Fahrzeuge, die einen Motor des Typs OM 654 verbaut haben, vom Abgasskandal betroffen. In dem Verfahren ging es um ein Mercedes-Gebrauchtfahrzeug des Modells E 220 mit Erstzulassungsjahr 2017. Verbaut war ein Dieselmotor des Typs OM 654 der Schadstoffklasse EURO 6.
- Was kann ich tun?
- Sie können gegen den Hersteller, gegen den Händler oder, sofern ein Kredit- oder Leasingvertrag geschlossen wurde, gegen die Bank vorgehen. Einige der Möglichkeiten, die Ihnen offenstehen sind das Verlangen von Nacherfüllung, die Forderung nach Schadenersatz oder der Rücktritt vom Kaufvertrag oder Widerruf des Kredit- bzw. Leasingvertrages mittels des Widerrufsjokers.
Setzen Sie sich gerne mit uns in Kontakt und wir prüfen kostenlos und unverbindlich Ihre Erfolgsaussichten.
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