Nach dem Diesel-Abgasskandal bahnt sich nun der Benziner-Abgasskandal an. Ein Gutachten gibt Aufschluss, dass zumindest bei Audi-Benzinern manipuliert wurde. Nun gibt es erste Berichte, dass auch Porsche bei Benzinern Abgaswerte manipuliert haben könnte. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Im Abgasskandal scheint die nächste Bombe zu platzen. Der Verdacht stand bereits seit längerem im Raum: Fahrzeuge mit Benzinmotoren sollen –wie die Dieselmodelle – Stickoxid- und Kohlenmonoxid-Grenzwerte im Straßenverkehr nicht einhalten.

Nun ist klar: Auch Benziner sind in den Abgasskandal verwickelt. Nach dem Diesel-Abgasskandal droht nun der Benziner-Abgasskandal!

Der Skandal der uns nun allen bevor steht, hat es erneut in sich. Hierbei kann es sich, wie schon beim Diesel-Abgasskandal, wieder um Millionen von manipulierten Fahrzeugen handeln.   

Audi Q5 als erster Benziner manipuliert

Das Landgericht (LG) Offenburg hatte in einem Verfahren ein Gutachten einholen lassen, aus welchem sich eindeutig ergibt, dass an der Abgasreinigung eines Audi Q5 TFSI 2.0 Euro 6 manipuliert wurde (LG Offenburg, Az. 4 O 159/17). Abgasgrenzwerte konnten offensichtlich nur durch eine illegale Abschalteinrichtung auf dem Prüfstand eingehalten werden.

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Wir sind bekannt aus

Wie bereits beim Diesel-Abgasskandal, erkennt das Fahrzeug, ob es sich auf dem Prüfstand befindet oder nicht. Eine solche sogenannte Prüfstandserkennung gilt jedoch als illegal, wenn dadurch die Motorsteuerung manipuliert wird, was beim Audi Q5-Modell nun offenbar der Fall gewesen ist. Beim Audi Q5 mit Automatikgetriebe funktioniert das durch den Lenkradeinschlag. Wenn sich die Reifen drehen wie auf einem Rollenprüfstand, aber das Lenkrad nicht bewegt wird, geht das Fahrzeug davon aus, dass es gerade einem Abgastest unterzogen wird. Dann schaltet die manipulierte Motorsteuerung in einen sauberen “Test-Modus”. Wird das Lenkrad vor dem Test eingeschlagen, zeigen die ermittelten Abgaswerte deutliche Veränderungen.   

Wir von WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte gehen davon aus, dass es sich bei Benzinern, wie im Fall des Audi Q5, ähnlich entwickeln wird wie die Skandale bei VW, Daimler, BMW und Opel. Die Erfahrungen aus dem Diesel-Abgasskandal haben letztlich gezeigt, dass auch andere Modelle, die den gleichen Motor oder in diesem Fall das gleiche Getriebe nutzen, ebenfalls die Abschalteinrichtung verwenden. In diesem Fall sind das von Audi die Modelle Audi A4, A5, A6, A7 und A8 sowie der Q5 und der Q7.

Das Gutachten ist eindeutig. Aus unserer Sicht ist damit bewiesen, dass Verbraucher auch bei Benzinern getäuscht wurden, was zu erheblichen Wertminderungen bei den Fahrzeugen führen kann. Zudem drohen Stilllegungen durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA), da die Fahrzeuge nicht der Typengenehmigung entsprechen. Die Folge: Da Verbraucher geschädigt wurden, haben sie einen Anspruch auf Schadensersatz. Gerne prüfen mein Team und ich Ihren Fall und geben Ihnen in einem kostenfreien Erstberatungsgespräch Auskunft über Ihre Chancen und Möglichkeiten.

Christian SolmeckeRechtsanwalt und Partner bei WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte

Habe ich Anspruch auf Schadensersatz?

Sollten sich die bisherigen Verdachtsmomente bestätigen – und danach sieht es unserer Auffassung nach derzeit klar aus – ist Ihr Fahrzeug im Wert gemindert und Ihnen stehen Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüche zu. Schließlich ist Ihnen ein erheblicher Schaden entstanden.

Welche Ansprüche habe ich als Verbraucher?

1. Gegen Ihren Händler

Gegen Ihren Händler können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Gewährleistungsansprüche geltend machen. In Betracht kommt die Lieferung eines gleichwertigen und mangelfreien Fahrzeugs, also eine sog. Nachlieferung. Als Geschädigtem steht Ihnen daher die Lieferung eines Neuwagens ohne manipulierte Software zu. Auch kommen eine angemessene Minderung des Kaufpreises sowie der Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht. Ein Rücktritt hätte zur Folge, dass Sie als Kunde Ihr Fahrzeug zurückgeben und Ihr Geld zurückerhalten. Dies kann auch durch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erreicht werden. Unsere Rechtsexperten informieren Sie über Ihre Möglichkeiten gerne jederzeit in einem ersten kostenfreien Beratungsgespräch.

2. Gegen Ihren Hersteller

Gegen Ihren Hersteller (z.B. AUdi) bestehen ebenfalls Ansprüche. Wenn Sie ein manipuliertes Fahrzeug besitzen, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz gegen Ihren Hersteller.

3. Widerruf Autokredit

Für Sie als Betroffener des Abgasskandals, bietet sich darüber hinaus eine weitere Option, der sog. Auto-Widerrufsjoker. Für Sie kann der Widerruf Ihres Autokredites sehr lukrativ sein, denn infolge eines wirksam erklärten Widerrufs geben Sie Ihr gebrauchtes Auto zurück an die finanzierende Bank. Im Gegenzug erhalten Sie von der Bank die geleisteten Raten und Ihre Anzahlung zurück. Doch der Widerruf des Autokredits ist nicht nur bei solchen Fahrzeugen möglich, die vom Abgasskandal betroffen sind. Tatsächlich kann JEDER, der sein Fahrzeug über eine Bank finanziert, in den Genuss des ewigen Widerrufsrechts kommen. Ein Vorteil des Widerrufs ist, dass Sie Ihrer Bank keine Nutzungsentschädigung für bereits gefahrene Kilometer zu zahlen haben.


In diesem Zusammenhang für Sie interessant: Unser Leitfaden “Meine Rechte als Diesel-Käufer” für geschädigte Fahrzeugkäufer. Die Broschüre gibt Betroffenen einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Handlungsoptionen und beantwortet die rechtlichen Fragen sowohl juristisch fundiert als auch für den Laien verständlich. In dieser Broschüre fasst Rechtsanwalt Christian Solmecke sein geballtes Wissen zum Diesel-Skandal zusammen.

Alle Infos hier

Wie stehen meine Erfolgsaussichten?

Unserer Rechtsauffassung nach stehen Ihre Chancen gut. Schließlich gilt das, was im Diesel-Abgasskandal zutreffend ist, auch bei manipulierten Benzinern. So hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die Volkswagen (VW) AG am 25. Mai 2020 wegen Betrugs verurteilt (BGH, Az. VI ZR 252/19), womit er gegenüber betroffenen Kunden schadensersatzpflichtig ist. Ein Gutachten des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) hatte am 30. April 2020 temperaturabhängige Abgasregulierungen (Thermofenster) für unzulässig erklärt (Az. C-693/18). Dies war ein Paukenschlag aus Luxemburg, denn nach Auffassung der EuGH-Generalanwältin sind damit die in Millionen PKW eingebauten Abschalteinrichtungen illegal.

Sollten Sie beispielsweise gegen Ihren Fahrzeughersteller (z.B. die Audi AG) klagen, erhalten Sie eine Entschädigung oder können Ihnen Kauf rückabwickeln, wenn das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass der Autobauer Sie vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat.

Neben Audi auch Porsche betroffen?

Neben Audi verdichten sich jetzt auch die Hinweise darauf, dass bei Porsche offenbar getrickst wurde. So habe sich bei internen Ermittlungen ergeben, dass bei Benzinern getrickst worden sei, um bei Prüfungen den Kohlendioxid-Ausstoß zu verringern. Porsche habe – anders als in der Serienproduktion- spezielle Zahnräder im Getriebe verwendet, was bei Abgasprüfungen zu einem geringeren Kraftstoffverbrauch als letztlich auf der Straße ausgewiesen geführt haben könnte.

tsp