Veranstaltungen
Vom Rockkonzert bis zum Gewerkschaftstag, vom Eventabend bis zur Europa-Tournee der größten Pferdeshow– seit 30 Jahren kennen Rechtsanwältin Rafaela Wilde und ihr Team die tägliche Praxis im Eventbereich.

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Ob wir Sie bei der Erstellung, Verhandlung oder Management der zur Realisierung Ihres Events erforderlichen Verträge unterstützen oder Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer vertraglichen Ansprüche zur Seite stehen, die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE ist stets in der Lage flexibel und individuell auf die konzeptionellen und organisatorischen Anforderungen ihrer Mandanten – sei es national oder international – zu reagieren.
Wir betreuen unsere Mandanten Schritt für Schritt individuell bei Ihrem Vorhaben.
Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere:
A. Gründung einer Eventagentur
- Beratung bei der Wahl der Rechtsform einer Eventagentur
B. Planung und Umsetzung von Events
- Erstellung und Prüfung von Eventverträgen:
- Konzert- oder Aufführungsvertrag
- Künstler- oder Engagementvertrag
- Management- oder Agenturvertrag
- Miet- und Pachtvertrag
- Subunternehmervertrag
- Messebeteiligungsvertrag
- Vermarktungs- oder Sponsoringvertrag
- Durchsetzung vertraglicher Ansprüche
- Behördliche Genehmigungen
- Jugendschutz bei Veranstaltungen
- Beratung bezüglich haftungs- und versicherungsrechtlichen Problemen und Risiken
- Verhandlungen mit Verwertungsgesellschaften (GEMA / GVL)
- Versicherungen
- Künstlersozialkasse (KSK)
- Beratung bei Fragen zum Urheber- und Wettbewerbsrecht
- Natur- und Nachbarschutz
Sie haben Fragen oder möchten wissen, was wir für Sie tun können? Wir helfen Ihnen gerne!
Das Expertenteam um Rafaela Wilde steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen. Rufen Sie uns unter der Rufnummer 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an!
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