In einer Pressemitteilung veröffentlicht die Linke einen zehn-Punkte-Plan für ein neues Urheberecht. Aufgrund unseres digitalen Zeitalters muss das Urheberecht an die heutigen Zustände angepasst werden.  Es sollen sowohl Nutzer und Urheber sollen gestärkt, als auch die Digitalisierung für den kulturellen Austausch genutzt werden.

Kein Total-Buy-Out

Urheber sollen eine faire Vergütung bekommen und vor „Total-Buy-Out“-Verträgen geschützt werden. Bei diesen Verträgen bekommen Künstler eine einmalige Bezahlung und geben dafür ihre Rechte vollständig an die Verwertungsfirmen ab, die fortlaufend daran verdienen.

Stärkung der digitalen Verbraucher

Die Linke will den „Abmahnwahn“ beenden und dafür sorgen, dass die Kosten einer Abmahnung dem tatsächlich entstandenen Schaden entsprechen. Es soll auch der „digitale Verbraucherschutz“ reformiert werden. So soll es möglich sein, Privatkopien zu erstellen und im privaten Rahmen weiterzugeben. Das ist im Falle von bestimmten mp3 und E-Books nicht möglich. Auch soll es ermöglicht werden, gebrauchte digitale Daten weiterzuverkaufen.

Freier Informationsaustausch

Neben der Förderung von freien Lizenzen für einen freieren Austausch zwecks ungehinderten Zugangs zu Informationen und Wissen plant die Linke,  Schutzfristen von Urhebern neu zu regeln. Eine Schutzfrist von bis zu 70 Jahre nach dem Tod helfe nur den Verwertern und mache Nachdrucke komplizierter.

Kein Leistungsschutzrecht

Die Linke spricht sich deutlich gegen das von Verlagen geforderte Leistungsschutzrecht aus. Hier sieht die Partei die Freiheit des Internets in Gefahr, da keine Überschriften oder Textpassagen mehr aus Zeitungsberichten entnommen werden dürfen, selbst wenn man  den entsprechenden Link als Quelle angibt und so Werbung für die Zeitung macht.

Zuletzt betont die Linke, dass sie Netzsperren, Überwachung, ACTA und die Three-Strikes-Regelung ablehnt.

Der Volltext dazu ist hier einzusehen.