Am 9. Oktober 2012 gestattete das zuständige US Bundesberufungsgericht (United States Court of Appeals for the Federal Circuit) eine Berufung bezüglich eines früheren Urteils des Bundesdistriktgericht  “District of Columbia” sowie des zuständigen Federal Circuit Bundesgerichts.

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Frage von Softwarepatenten weltweit umstritten

Es geht bei der Berufung und den vorgehenden Urteilen um die Frage von Softwarepatenten bzw. der Patentierbarkeit von Software-Innovationen, ein Thema mit dem sich Gesetzgeber und Rechtsprechungen weltweit schwer tun.Im vorliegenden Fall hatte die Alice Corporation Pty. Ltd. die CLS Services Bank Ltd wegen Verletzung von Patenten verklagt.  Hierbei ging es um 4 Patente einer computergestützten Handelsplattform für Obligationen.

Nicht patentierbares „abstraktes Konzept“?

Laut CLS Services Ltd. handelte es sich bei der rechnergestützten Handelsplattform um ein nicht patentierbares „abstraktes Konzept“, das damit den Erfordernissen des zentralen US Patentgesetz-Paragraphen § 101 (35 U.S.C. § 101) zuwiderläuft. In der ersten Instanz verneinte das Bundesdistriktgericht des  “District of Columbia” das Vorliegen patentierbarer Substanz und wies damit die Klage der Alice Corporation Pty. Ltd ab. In der zweiten Instanz gab das Bundesgericht des Federal Circuit jedoch der Alice Corporation Pty. Ltd recht und bejahte das Vorliegen patentierbarer Substanz.Hiergegen ging die CLS Services Bank Ltd in Berufung.

Kann die Verwendung von Computertechnologie eine ansonsten nicht patentierbare Erfindung patentierbar machen?

Das höchste Berufungsgericht ließ die Berufung zu und forderte die Parteien auf, neue Schriftsätze einzureichen in der sie ihre Position zu folgenden Fragen darlegen sollten:

a.) Welche Prüfung das Gericht zur Klärung der Frage anwenden solle, um zu bestimmen ob eine computergestützte Erfindung eine nicht patentierbare „abstrakte Idee“ ist; und wann, falls überhaupt zu bejahen, der Schwellenwert erreicht ist, bei welchem die Verwendung eines Computers in einem Patentantrag eine andernfalls nicht patentierbare Idee patentierbar macht?

b.) Ob es bei der Bewertung von Patentierbarkeit unter 35 U.S.C. § 101 für eine computerbasierte Erfindung entscheidend ist, ob die Erfindung als Methode, System, oder Speichermedium eingereicht wird und ob diese unterschiedlichen Erfindungsgattungen  für die Frage der Patentierbarkeit alle gleichwertig sind?

US Patent-und Markenamt als amicus curiae in diesem Verfahren

Als sachverständiger Berater, sogen. amicus curiae zu diesem Verfahren ist das US Patent-und Markenamt (United States Patent and Trademark Office) vorgeladen. Die Entscheidung des Berufungsgerichtes in dieser Sache wird nicht nur in den USA mit Spannung erwartet. Wer sich in die Thematik der Patentierbarkeit des US-amerikanischen Patentrechts vertiefen möchte, dem seien folgende Präzedenzfälle zur Lektüre empfohlen: Bilski v. Kappos, 130 S. Ct. 3218, 561 US, 177 L. Ed. 2d 792 (2010), Gottschalk v. Benson, 409 U.S. 63 (1972), Parker v. Flook, 437 U.S. 584 (1978), Diamond v. Diehr, 450 U.S. 175 (1981), sowie Diamond v. Chakrabarty, 447 U.S. 303 (1979).