Urheberrecht kann auch an Produktbeschreibungen bestehen
10. November 2014
Wer etwas im Internet kopiert und beispielsweise für die eigene Website verwendet, sollte entweder einen guten Rechtsbeistand haben oder sicher sein, dass daran kein Urheberrecht besteht. So wunderte sich schon mancher, dass er abgemahnt wurde, obwohl er lediglich vermeintlich harmlose Textpassagen kopiert hat. Die Entscheidungen zur urheberrechtlichen Schöpfungshöhe, die Grundvoraussetzung für den Urheberschutz ist, sind durchaus unterschiedlich.

Urheberrecht kann auch an Produktbeschreibungen bestehen © fotodo – Fotolia.com
Schöpfungshöhe erreicht
Seinen Beitrag dazu lieferte vor wenigen Monaten auch das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. Die hiesige Klägerin bot im Internet Roben zum Verkauf an. An den Waren befanden sich Produktbeschreibungen, die der Beklagte für eigene Angelegenheiten übernahm.
Wie stets war die Frage zu klären, ob der übernommene Text überhaupt die erforderliche Schöpfungshöhe erreichte. Für das OLG Düsseldorf war das der Fall und damit die Klage begründet (Urt. v. 06.05.2014, Az. 12 O 422/11). Grund sei, dass es sich zunächst um einen längeren Text handele, bei dem die Fakten in bestimmter Reihenfolge dargestellt waren. Diese zu bestimmen sei Ausdruck einer erheblichen eigenschöpferischen und eigentümlichen Gedankengestaltung.
Produktbeschreibung: Individuelle Prägung der Klägerin
Die individuelle Prägung ergebe sich daraus, dass der Ablauf nicht aus der Natur der Sache vorgegeben war. Die Informationen wurden von der Klägerin 17 Einzelrubriken mit einigen Überschriften eingeteilt. Zudem trug zur Werkqualität bei, dass mit der gewählten Sprache gezielt eine Käuferschicht angesprochen wurde.
Folge der Rechtsverletzung war die Verurteilung der Beklagten auf Unterlassung und Schadensersatz. Mit den Kopien hätte sie es sich somit besser überlegen sollen.
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