Transatlantisches Freihandelsabkommen CETA zwischen EU und Kanada beschlossen
12. Dezember 2013
Nach mehr als vierjährigen Verhandlungen haben die Europäischen Union und Kanada sich auf den Abschluss des Freihandandelsabkommen „CETA“ ( Comprehensive Economic and Trade Agreement) geeinigt, das auch Urheber und Markenrecht beinhaltet.

Transatlantisches Freihandelsabkommen CETA © benqook – Fotolia
Der EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barosso und der kanadische Premier Stephan Harper verkündeten stolz am 18. Oktober die Einigung über das Freihandelsabkommen CETA. Mit dem Vertrag beginne eine neue Ära zwischen der EU und Kanada, so Barosso. Das Abkommen werde den Marktzugang für Waren und Dienstleistungen verbessern und neue Möglichkeiten für Investoren schaffen.
Das CETA Abkommen sieht die Abschaffung der Zölle auf 99 Prozent der jeweiligen Märkte vor. Insgesamt sollen die deutschen Industrieunternehmen im Jahr rund 500 Millionen Euro für die Ausfuhr nach Kanada sparen. Auch sollen die Standards und Normen sowie auch das Urheber- und Markenrech anerkannt werden.
Von der EU- Kommission ursprünglich anvisierten Strafvorschriften zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen habe diese letztlich abgesehen. Aller Voraussicht nach werde das CETA Abkommen die Patent- und Urheberrechtssysteme beide Regionen weiter zueinander bringen. Über weitere Einzelheiten zu den Copyrights- und Patentvereinbarungen ist noch nicht bekannt.
Die EU- Kommission geht davon aus, dass CETA im Laufe des Jahren 2014 in Kraft tritt. Zuvor muss es jedoch vom Europäischen Parlament und den Mitgliedsstaaten anerkannt werden.
Kategorien: Urheberrecht