Behörden und Rechteinhaber haben längst auch Streaming-Portale im Fokus. Bekanntes Beispiel ist der Fall um das illegale Streamingportal kino.to, gegen dessen Betreiber die Staatsanwaltschaft ermittelt hat. Jetzt greifen auch die Behörden in den USA durch. Wie die rechtliche Situation für deutsche Nutzer aussieht.

Ähnlich zum Fall Kino.to wurden laut einem Bericht in dem Online-Magazin gulli vom 10.09.2011 sowie einer Meldung bei spiegel.de vom 12.09.2011 vor einem Gericht im US-Bundesstaat Virginia fünf Verantwortliche der Webseite ninjavideo.net angeklagt. Die US-Behörde ICE-Homeland Security Investigations hat die Webseite ninjavideo.net beschlagnahmt und mit einer generellen Information zu dem Fall versehen. Daraus geht hervor, dass die Verantwortlichen sich der gemeinschaftlichen Urheberrechtsverletzung schuldig gemacht und damit in den letzten drei Jahren mehr als 500.000 Dollar eingestrichen haben.

In Deutschland machen sich die Betreiber von illegalen Streaming-Plattformen – wie die kürzlich stillgelegten Seiten von kino.to – auf jeden Fall strafbar. Darüber hinaus wird auch teilweise der Standpunkt vertreten, dass die Nutzer sich ebenfalls wegen einer Verletzung von Urheberrechten strafbar gemacht haben. Aus diesem Grunde empfehlen wir den Nutzern, dass sie nur legale Streaming-Angebote nutzen.

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