Sozialreform: Verbesserungen beim Anspruch auf Arbeitslosengeld für kurzfristig Beschäftigte im Kultur-, Film- und Medienbereich
21. Mai 2009
Der Gesetzesentwurf zum Anwartschaftszeit-Änderungsgesetz wurde erneut von den Ressorts der Bundesregierung beraten. Zwar kam es bisher zu keinem Durchbruch, jedoch haben Annäherungen stattgefunden.Der Gesetzesentwurf sieht für kurzfristig Beschäftigte im Kultur-, Film- und Medienbereich unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I bereits nach einer sechswöchigen Gesamtbeschäftigungszeit innerhalb einer zweijährigen Rahmenfrist vor.
Für weitere Informationen: Artikel der Produzentenallianz.
Kategorien: Urheberrecht