Nach EU-Urteil: Kulturrat fordert Verlegerbeteiligung
19. Dezember 2015
Nachdem die hiesigen Verwertungsgesellschaften angekündigt haben, die Ausschüttungen an Verlage auszusetzen, hat sich nun der Deutsche Kulturrat zu Wort gemeldet.
Nach Ansicht der Richter haben Verlage nicht unbedingt einen Anspruch auf Ausschüttungen, da sie formal keine Rechteinhaber im Sinne der europäischen Urheberrechtsrichtlinie InfoSoc (2001/29/EG) seien. Die nationalen Regelungen, nach denen die Verleger nicht verpflichtet sind, „die Urheber auch nur indirekt in den Genuss des ihnen vorenthaltenen Teils des Ausgleichs kommen zu lassen“, seien rechtswidrig, heißt es im Urteil.
Ausschüttungen an Verlage aussetzen
Reaktion Kulturrat
Der Deutsche Kulturrat hat nun auf diese Position reagiert. So sagte der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann: „Der Deutsche Kulturrat hatte sich bereits in der Vergangenheit mehrfach dafür ausgesprochen, dass Verlage weiterhin an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften beteiligt werden. Ein Ausschluss der Verlage ist schon deshalb nicht gerechtfertigt, weil auch Verlage einen materiellen Nachteil dadurch erleiden, dass von ihnen verlegte Werke aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen frei genutzt werden können. Vor dem Hintergrund der jüngsten EuGH-Entscheidung ist es allerdings dringend erforderlich, die Zulässigkeit der Verlegerbeteiligung in geeigneter Weise im Europäischen Recht klarzustellen. Unabhängig von den anhängigen Gerichtsverfahren, deren Ausgang weiterhin offen ist, muss in dieser wichtigen Frage schnellstmöglich für Rechtssicherheit gesorgt werden.“ (COH)
Kategorien: Urheberrecht