Am 4. Oktober 2012 verkündeten Google und der US-Verlegerverband AAP (Association of American Publishers) die außergerichtliche Einigung in der Google Books Auseinandersetzung.
Hierbei ging es um den Streit um Urheberrechte und deren Verletzung durch das Google Bibliothekprojekt „Library Project“. Durch diese Einigung werden die Ansprüche der Inhaber der Rechte anerkannt. Die Verlage haben die Option, die von Google digitalisierten Bücher öffentlich zugänglich zu machen oder ihre Werke aus dem Library Project zu entfernen.

Bildnachweis: Detail From A Dead Sea Scroll | Ken and Nyetta | CC BY 2.0

Hintergrund: Das Google Library Projekt sowie die Google Books Funktion

Ziel des Google Library Project war das Scannen des Buchinventars von verschiedenen großen Forschungsbibliotheken wie z.B. der Universitäten Harvard, Stanford, Michigan, Oxford, Columbia sowie öffentlicher Büchereien wie etwa der Bayrischen Staatsbibliothek oder der New York Public Library. Diese Büchereien waren offizielle „Institutionelle Teilnehmer“ (institutional participants dieses Projekts).

Das Projekt umfasst auch den Google  Books (vormals Google Book Search and Google Print) Suchdienst. Durch diesen werden können die vollen Inhalte der von Google gescannten Bücher und Zeitschriften elektronisch von der Google Suchmaschine gefunden werden, was Recherchearbeit erheblich erleichtert.

Google beschreibt seine Vision als „Demokratisierung des Wissens“.

Bereits 20 Millionen Titel gescannt. Google: 130 Millionen bis Ende des Jahrzehnts

Laut Google waren bis zum März 2012 annähernd 20 Millionen Titel gescannt worden. Google’s Schätzungen gehen von 130 Millionen veröffentlichten Titeln weltweit aus und Google beabsichtigt diese bis Ende des Jahrzehnts gescannt zu haben.

Einfacher um Vergebung zu bitten als um Erlaubnis zu fragen?

Auch bei Befürwortern des Google Projektes wird vielfach kritisiert, dass Google nach der Methode verfuhr „es ist einfacher um Vergebung zu bitten als um Erlaubnis zu fragen“.

Ursprünglich war von Google kommuniziert worden, vor allem ältere Werke zu scannen, die vom Zerfall bedroht und nicht mehr urheberrechtlich geschützt waren. Dieses umfasste auch sogenannten verwaiste Werke, d.h. Werken deren Urheber nicht ermittelt oder ausfindig gemacht werden kann.

Offenbar waren nach Angaben von Verlegern und Urhebern viele der Werke noch urheberrechtlich geschützt und z.T. auch nicht verwaist.

Einzelheiten der Einigung vertraulich

Viele Details der Einigung von Google und AAP sind nicht bekannt, da hier großer Wert auf Vertraulichkeit gelegt wurde.

Einigung berührt Streit zwischen Authors Guild und Google nicht

Unberührt von dieser Einigung bleibt die ebenfalls siebenjährige Auseinandersetzung mit der Authors Guild (vergleichbar mit dem Verband deutscher Schriftsteller).

Die Verlegerklage war ursprünglich mit der Klage der Authors Guild zusammengeführt worden. Nach dem Scheitern des ersten Einigungsversuchs wurde das Verfahren wieder aufgespalten. Inwiefern oder ob die Einigung mit den Verlegern einen möglichen Vergleich mit dem Schriftstellerverband beeinflussen wird, bleibt eine spannende Frage.

Europäische Reaktion auf die Google Library Auseinandersetzungen

Mit Spannung hat man auch auf europäischer Ebene eine Antwort auf das Phänomen massenhafter Digitalisierung von potentiell urheberrechtlich geschützten Werken verfolgt.

Das Europäische Parlament hat am 13.09.2012 den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke in geänderter Fassung angenommen (http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=P7-TA-2012-0349&language=DE#BKMD-24 ). Es bleibt abzuwarten, wie am Ende dieses Prozesses diese Richtlinie in die jeweilige nationale Gesetzgebung umgesetzt wird.