Auch das BMJ scheint mit den Regelungen des Urheberrechtsgesetzes manchmal Probleme zu haben. Dies berichtet zumindest die Süddeutsche Zeitung.

Anlässlich einer Veranstaltung der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zum Thema „Wie lässt sich geistiges Eigentum in der digitalen Welt langfristig schützen?“ veröffentlichte das BMJ ein Begleitheft, in dem unter anderem auch ein Foto des Drehbuchautors, Regisseurs und Anwalts Fred Breiersdorfer abgedruckt wurde. Leider ohne einen Hinweis auf den Rechteinhaber, den bekannten Fotografen Jim Rakete.

Nach § 13 UrhG hat der Urheber eines Werkes jedoch ein Recht darauf, als solcher genannt zu werden. Ein Verstoß gegen dieses Urheberpersönlichkeitsrecht kann eine Abmahnung zur Folge haben.

 Dieser Fall zeigt, wie schnell auch Experten mit dem Urheberrecht in Konflikt geraten können. Eine kleine Unachtsamkeit wie eine fehlende Urheberbezeichnung kann bereits gravierende Folgen haben. Umso wichtiger ist es, sich stets bewusst zu machen, welche Bedingungen eingehalten werden müssen, damit eine Bildveröffentlichung rechtmäßig ist.

Das Ministerium hat sich inzwischen bei Breiersdorfer und Rakete entschuldigt. Auf eine Abmahnung wollen die Künstler laut SZ verzichten.

Zum Artikel in der Süddeutschen Zeitung.