Warner Bros. behauptete Urheberrechte zu besitzen, die dem Unternehmen gar nicht zustehen, um den Filehoster Hotfile zum Löschen der entsprechenden Daten zu zwingen. Das räumte der Medienkonzern nun im Rahmen einer Gerichtsverhandlung ein.

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Wie der Branchendienst „Heise Online“ berichtet ist es mehrfach vorgekommen, dass Warner Löschungsansprüche geltend gemacht hat, ohne die erforderlichen Urheberrechte zu besitzen.

So geht es zum Beispiel um den Film „The Box“. Hierbei verlangte Warner die Löschung eines Audiobuchs und einer BBC-Produktion. In den Titeln der beiden Werke sind die Worte „the Box“ zu lesen. Auch einige Computerspiele sind betroffen. Bei diesen gab Warner sogar vor, der rechtmäßige Urheberrechtsinhaber hätte das Studio dazu beauftragt.

Ursache für ist wohl ein technischer Fehler. Hotfile stellt Warner ein Tool zur Verfügung, welches dem Studio umfassende Löschaufträge ermöglicht. Das Aufspüren von Urheberrechtsverletzungen wiederum erledigt Warner mit Hilfe einer automatisierten Software. Offensichtlich gibt es dabei eine Fehlerquote. Vor Gericht verteidigte sich der Konzern damit, dass die Arbeit manuell nicht zu bewerkstelligen sei.

Warner Bros. und Hotfile sind wie so oft im Bereich Urheberrecht gleichzeitig Kläger und Beklagter. Die Unternehmen werfen sich gegenseitig vor den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) zu verletzen.