Der Europäische Gerichtshof hatte vergangene Woche im Rechtsstreit zwischen der Pub-Besitzerin Karen Murphy aus Portsmouth und der englischen Premier League zugunsten der Wirtin entschieden. Murphy hatte die Spiele der Premier League nicht mit der teuren BSkyB-Übertragung, sondern mit einer günstigeren griechischen Decoderkarte gezeigt und war daraufhin von der englischen Fußballliga verklagt worden. Der EuGH hatte entschieden, dass das nationale Verbot ausländischer Decoderkarten gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs sowie gegen das Wettbewerbsrecht der EU verstoßen.

Die Premier League kündigte nun an, trotz des Urteils weiterhin gegen Pubs mit ausländischen Decoderkarten vorzugehen. Denn auch Musik und Logos, die bei den Spielen zu sehen und zu hören sind, seien urheberrechtlich geschützt. Ohne die Zustimmung der Liga dürfen diese nicht ausgestrahlt werden. Das EuGH hatte in diesem Punkt entschieden, dass das Auftaktvideo oder die League-Hymne – im Gegensatz zu den Fußballspielen selbst – urheberrechtlich geschützte Werke seien, die bei einer öffentlichen Ausstrahlung der Zustimmung der Urheber bedürfen.