Nach einer Kostenentscheidung des Patentgerichtes unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters des Copyright Tribunal Colin Briss könnte dem Filesharing-Abmahngeschäft im Vereinigten Königreich ein Fiasko drohen. Das Vorgehen der Abmahnkanzlei wird vom Gericht zu Recht als Rechtsmissbrauch angesehen.


Der Entscheidung lag der folgende Fall zugrunde: ACS:Law – eine Rechtsanwaltskanzlei mit einem einzigen Rechtsanwalt, Herrn Anrew Crossley, hat massenweise Personen wegen angeblich begangener Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing an Tauschbörsen im Internet verfolgt. Die vorgenannte Kanzlei hat die Firma MediaCAT als Inhaberin von diversen Urheberrechten, vor allem an den Tonaufnahmen, vertreten. Dabei wurden rund 10.000 Abmahnungen im Namen von MediaCAT verschickt, in denen die Betroffenen unter Androhung von weiteren rechtlichen Konsequenzen aufgefordert wurden, einen Betrag in Höhe von 500,- GBP zu bezahlen – eine Vorgehensweise, welche mittlerweile in Deutschland Gang und Gäbe ist.

ACS:Law hat eine Klage gegen 26 Personen eingereicht, die nicht auf die erhaltenen Zahlungsaufforderungen reagiert haben. Kurz nach Klageerhebung begehrte Rechtsanwalt Crossley Rücknahme der Klage mit der Behauptung, er würde von den Abgemahnten bedroht. Dennoch verweigerte das Gericht die Möglichkeit der Klagerücknahme und ordnete eine mündliche Verhandlung gegen Rechtsanwalt Crossley an.

In dieser stellte sich heraus, dass ACS:Law und MediaCAT eine erfolgsabhängige Vereinbarung getroffen haben, wonach die Rechtsanwaltskanzlei 65% des Umsatzes als Honorar behalten durfte. Das Gericht hat die Vorgehensweise des Rechtanwalts heftig kritisiert und im Ergebnis die kompletten Verfahrenskosten der Abmahnkanzlei auferlegt.

Seitdem befinden sich ACS:Law und MediaCAT in Liquidation. Darüber hinaus wurde ein standesamtliches Verfahren gegen Rechtsanwalt Crossley vor der zuständigen Rechtanwaltskammer eingeleitet. Dieses Verfahren hat auch insofern an Dynamik gewonnen, als die abgemahnten Personen derzeit eine Sammelklage gegen Rechtsanwalt Crossley wegen sittenwidriger Belästigung anstreben.

Quellen:

http://www.bbc.co.uk/news/technology-13116796

http://www.bbc.co.uk/news/technology-12767714

In dem folgenden Beitrag geht es um die Entscheidung eines deutschen Gerichtes zum Thema Rechtsmissbrauch bei Massenabmahnungen

https://www.wbs.legal/e-commerce/olg-jena-verurteilt-abmahnpraxis-eines-massenabmahners-als-rechtsmissbraeuchlich-2027/