Von Rechtsanwältin Verena Hoffmann?

Am 11.4.2008 wird der Bundestag über den Gesetzesentwurf „zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“ in 2. und 3. Lesung beraten.
Der Gesetzesentwurf, der die sogenannte EU – Enforcement – Richtlinie umsetzten soll, sieht einen von dieser Richtlinie nicht geforderten Vorschlag von Ministerin Zypries vor, nachdem die Abmahnkosten der Erstabmahnungen von Urheberrechtsverletzungen auf 50 € beschränkt werden sollen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um sogenannte Bagatellfälle von Privaten handelt.

Die Mitglieder des Rechtsausschusses, die gerade über den Gesetzesentwurf beraten, sehen demgegenüber eine Deckelung der Abmahnkosten auf 100 € vor.
Wie das Gesetzgebungsverfahren zum 2. Korb des Urheberrechtsgesetzes gezeigt hat, sind Änderung auch noch kurzfristig und in letzter Minute möglich.Sollte der Bundestag das Gesetz verabschieden und der Bundesrat in den Sitzungen im April und Mai dem Gesetzesentwurf zustimmen, könnte es vom Bundespräsident noch im Mai verkündet werden und somit zum 1.7.2008 in Kraft treten.