Bundesverfassungsgericht gegen uneingeschränkte Verbreiterhaftung
12. August 2009
Das Bundesverfassungsgericht hat sich in dem nun veröffentlichten Nichtannahmebeschluss vom 25. Juli 2009 (1 BvR 134/03) gegen eine uneingeschränkte Verbreiterhaftung bei Pressespiegeln ausgesprochen. Erstmals hat das Gericht die Haftung für Inhalte von Pressespiegeln präzisiert und beschränkt. Das BVerfG hat in dem Beschluss über die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde eines Zeitschriftenverlages entschieden. Der Zeitschriftenverlag betrieb einen Pressespiegel. Darin wurden Ausschnitte aus einem Pressebericht, der über einen umstrittenen Finanzberater berichtete, veröffentlicht. Entscheidende Ausschnitte aus dem Pressebericht wurden weggelassen. Der Finanzberater sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt und klagte gegen den Verlag auf Unterlassung und Schadensersatz. Das Verfahren, das bis zum BGH ging, gewann der Finanzberater. Der Zeitschriftenverlag legte daraufhin Verfassungsbeschwerde ein.
Eine lesenswerte Analyse des Beschlusses finden Sie hier…
Kategorien: Internetrecht, Urheberrecht